Beifahranlage
Eine Beifahranlage ist eine technische Einrichtung, die es Zügen erlaubt, regulär und ohne allzu große Verzögerung in ein teilweise besetztes Gleis eines Bahnhofs einzufahren. Erforderlich ist dies, da Zugfahrten nur in Gleisabschnitte eingelassen werden dürfen, die frei von Fahrzeugen sind. Steht im Bahnhof auf einem Gleis, das befahren werden soll, bereits ein Zug, so muss der ankommende zweite Zug vor dem Einfahrsignal halten und kann nur auf einen schriftlichen Befehl mit deutlich verringerter Geschwindigkeit (auf Sicht) einfahren.
Genutzt wird eine Beifahranlage vor allem, um zügiges Kuppeln von Zugteilen auf Verbindungen mit Flügelung zu erlauben; eine weitere Verwendung ist bei der Nutzung eines Gleises von mehreren Zügen gleichzeitig wie beispielsweise in Köln Hauptbahnhof oder Hamburg Hauptbahnhof gegeben.
Technisch ist dies normalerweise in der Form realisiert, dass das betreffende Gleis durch ein oder mehrere Zugdeckungssignale in mehrere Abschnitte geteilt wird. Diese sind so in die Stellwerkstechnik eingebunden, dass sie als Zielsignal für Fahrstraßen dienen können. Ein einfahrender Zug kann somit mit verringerter Geschwindigkeit (wegen des fehlenden Durchrutschwegs) ohne Halt bis zum Zugdeckungssignal direkt vor dem stehenden Zug einfahren. Ist dann ein Kuppeln erforderlich, so kann der Zug nun als Rangierfahrt die verbleibende kurze Strecke zurücklegen.