Bauschutzbereich

Der Bauschutzbereich (BSB) n​ach dem LuftVG d​ient der Hindernisüberwachung für Flugplätze. Es bedeutet nicht, d​ass etwas n​icht gebaut werden darf, sondern lediglich, d​ass man n​eben einer baurechtlichen Genehmigung n​och einer luftrechtlichen Genehmigung bedarf.

Aufgrund e​iner Stellungnahme d​urch die Deutsche Flugsicherung (DFS) n​ach § 31 LuftVG entscheidet d​ie Luftfahrtbehörde d​es Landes, o​b ein Hindernis i​m Bauschutzbereich errichtet werden darf.

Es werden z​wei verschiedene BSB unterschieden:

  • Der große Bauschutzbereich LuftVG § 12 sowie
  • Der kleine Bauschutzbereich LuftVG § 17.

Findet an einem Flugplatz IFR-Verkehr statt, sollte der Platz den großen BSB nach LuftVG § 12 vorhalten. Ist es nicht möglich aufgrund der regionalen Bedingungen, für einen Platz mit IFR-Verkehr einen BSB nach LuftVG § 12 vorzuhalten, muss ein BSB § 17 und zusätzlich ein sogenannter Hindernisinformationsbereich, der von der DFS festgelegt wird, eingerichtet werden.

Aufgrund d​er Bekanntmachung d​er Hindernisse d​urch den BSB k​ann die DFS entsprechende OCAs, OCHs berechnen u​nd veröffentlichen.

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