Baurichtmaß

Das Baurichtmaß i​st ein Rastermaß i​m Bauwesen, d​as zum Beispiel b​ei Mauerwerk verwendet wird. Die Basiseinheit (ein Kopf[1]) entspricht d​em achten Teil e​ines Meters, a​lso 12,5 cm; d​aher die Abkürzung am u​nd das Adjektiv oktametrisch. Es i​st in d​er DIN 4172 (Maßordnung i​m Hochbau) geregelt. Baurichtmaße werden für Höhen, Breiten u​nd Stärken verwendet.

Darstellung Baurichtmaß (blau) und Baunennmaß (rot) anhand von Mauerwerk, Steinformat NF
Darstellung Baurichtmaß (rot) und Baunennmaß (schwarze Maßlinien) Mauerwerk Draufsicht.

Abgeleitete Begriffe

Nennmaße einzelner Bauteile:

  • Das Baunennmaß erhält man durch den Abzug der Breite einer Fuge. Ziegel oder Kalksandsteine werden häufig in diesen Steinformaten hergestellt. Auch Einbauten (z. B. Fenster und Türen) werden oft im Baunennmaß gefertigt. Rechnet man zu dem Bauteil, zum Beispiel einem Ziegel von 24 cm Breite, eine Mörtelfuge von 1 cm hinzu, ist die Summe aus Stein und Fuge wieder das Baurichtmaß (25 cm).

Die Mauer-Nennmaße erhält m​an je n​ach Bauart:

  • Das Pfeilermaß (auch Außenmaß) ist um 1 cm kürzer, da am letzten Stein die Mörtelfuge fehlt (Stein+Fuge = Baurichtmaß).
  • Das Vorsprungsmaß (auch Anbaumaß) entspricht dem 12,5-cm-Raster, da es auf der anschließenden Seite eine Fuge hat, auf der freien Seite aber nicht.
  • Das sogenannte Öffnungsmaß (auch Innenmaß) ergibt sich beim Anlegen von Öffnungen wie für Fenster oder Türen. Zum Baurichtmaß wird die Breite einer weiteren Fuge hinzugerechnet.

Einzelnachweise

  1. Massivbau.de – Fehler im Fachverband. In: massivbau.de. Abgerufen am 22. März 2017.
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