Baumkontrolle
Die Baumkontrolle (auch Regelkontrolle) ist eine Sichtkontrolle von Bäumen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht. Dabei werden Bäume durch systematische Inaugenscheinnahme (ohne technische Hilfsmittel) auf verkehrsgefährdende Schäden an Wurzel, Stamm und Krone regelmäßig untersucht. In der Praxis verwenden professionelle Baumkontrolleure die Regeln der FLL-Baumkontrollrichtlinien, spezielle Leitfäden (z. B. Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen) oder die VTA-Methode.[1] Bestimmte Pathogene, schwere Defekte und statisch relevante Schäden können verkehrsgefährdend sein und müssen im Zweifelsfall durch eine eingehende Untersuchung verifiziert werden.
Wird eine Gefahr durch den Kontrolleur erkannt, kann er Baumpflegemaßnahmen empfehlen. Dazu gehören häufig: Entfernen von Totholz, Anbringen von Kronensicherungssystemen, unter Umständen auch die Kroneneinkürzung oder Fällung des Baumes, sofern andere Maßnahmen nicht sinnvoll bzw. nicht vertretbar sind. Die Baumkontrolle im öffentlichen Grün wird durch die Grünflächenämter der Kommunen, die Straßenmeistereien bzw. externe und speziell geschulte Baumkontrolleure regelmäßig durchgeführt.
In Deutschland ist der Stand der Technik in der Baumkontrollrichtlinie 2020 der FLL dargestellt.
Siehe auch
Literatur
- Claus Mattheck, Hans-Joachim Hötzel: Baumkontrolle mit VTA. Fachliche Anleitung und rechtliche Absicherung. Rombach, Freiburg im Breisgau 2003, ISBN 3-79309153-8 oder ISBN 978-3-79309153-0.
- Hans-Joachim Hötzel: Schuldhafte Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen – mehr Rechtssicherheit durch die Anwendung des Visual Tree Assessment (VTA) als neuentwickelter Methode der Baumkontrolle. Agrarrecht 3/1996, S. 77 f.
- Hans-Joachim Hötzel: Baumkontrolle zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht. VTA – Stand der Technik, NJW 1997, S. 1757.
- Hans-Joachim Hötzel: Wer haftet bei Fehlern in einem Regelwerk? DEGA 35/2006.[2]
- Dirk Dujesiefken, Petra Kockerbeck: Jahrbuch der Baumpflege. Thalacker-Verlag, 2004, ISBN 3-8781-5205-1.
- FLL: Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen. 2020
Weblinks
- Faltblatt Visuelle Baumkontrolle – Landesbetrieb Wald und Holz NRW
- RWA Verkehrssicherheit / Baumkontrollen – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL)
- Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen – Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (PDF; 313 kB)
Einzelnachweise
- Oliver Wittek: Neue Urteile zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen. Die VTA-Methode in der aktuellen Rechtsprechung. In: Arboristik – Recht. Arboristik.de, 9. Mai 2017, abgerufen am 1. Januar 2019.
- PDF-Archiv – 35-2006, DEGA GaLaBau, Ausgabe 35. Ulmer, Stuttgart 2006, S. 10.