Baufälligkeit

Baufälligkeit v​on Bauwerken w​ird als Begriff m​eist adjektivisch („baufällig“) benutzt,[1] u​m Gebäude z​u bezeichnen, d​ie in i​hrer Bausubstanz derart marode o​der geschädigt sind, d​ass eine gefährdungsfreie Nutzung (wie z. B. Wohnen) d​ort nicht möglich ist, w​eil sie einsturzgefährdet s​ind oder w​eil ohne unmittelbare Sanierung beispielsweise herabstürzende Gebäudeteile o​der Fassadenteile Passanten, Anwohner u​nd Besucher gefährden.[2][3]

Einzelnachweise

  1. Deutsche Verkehrszeitung vom 6. April 2020: Mehr als 1.000 Bahnbrücken sind baufällig In Deutschland sind 1.004 Bahnbrücken nicht mehr wirtschaftlich zu sanieren und können nur noch ersetzt werden. Das geht aus Angaben des Bahnbeauftragten der Bundesregierung, Enak Ferlemann (CDU), hervor. Würden sie alle nun in Angriff genommen, lägen die Kosten bei 7,3 Mrd. EUR, antwortete Ferlemann auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt…
  2. Versicherungswirtschaft Heute vom 16. März 2020: Wohngebäudeversicherer müssen auch bei „Baufälligkeit“ Sturmschäden begleichen
  3. Universität Würzburg Wintersemester 2015/16: Übung im öffentlichen Recht. Fall „Die baufällige Scheune“
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