Barbara Veit (Juristin)
Leben
Barbara Veit studierte von 1977 bis 1984 Jura an der Universität Trier. 1989 folgte die Promotion und 1995 die Habilitation ebenda.[3][4] Nach einer Lehrstuhlvertretung an der Universität Leipzig folgte sie zum Wintersemester 1996/97 einem Ruf an die Georg-August-Universität Göttingen auf eine Professur für Bürgerliches Recht mit besonderem Schwerpunkt Familienrecht. Von 2001 bis 2002 war sie Dekanin der Juristischen Fakultät. Ferner war sie von 2002 bis 2012 geschäftsführende Direktorin des Instituts für Landwirtschaftsrecht und Juni 2008 bis Dezember 2010 Direktorin des Göttinger Instituts für Privat- und Prozessrecht.[3]
Veröffentlichungen
- Die Rezeption technischer Regeln im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Dissertation, 1989
- Die funktionelle Zuständigkeit des Betriebsrats. Habilitationsschrift, 1998
- „Kinderwunschmedizin“ – Reformbedarf im Abstammungsrecht? Göttingen : Universitätsverlag Göttingen c/o SUB Göttingen, 2015
- Das Pflegekindverhältnis – zeitlich befristete oder dauerhafte Lebensperspektive für Kinder?Göttingen : Univ.-Verl. Göttingen, 2014
- Alles zum Wohle des Kindes? Göttingen : Unv.-Verl. Göttingen, 2012
- Reformbedarf im nichtehelichen Eltern-Kind-Verhältnis Göttingen : Univ.-Verl. Göttingen, 2012
Einzelnachweise
- Barbara Veit: Jüngste Reformbestrebungen zur Verbesserungen des Kindesschutzes/Kindeswohls. (pdf) Kindesschutz quo vadis – vom staatlichen Wächteramt zur Kinderpolizei? In: uni-trier.de. Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier, 2010, S. 3, abgerufen am 23. April 2018.
- http://www.koeblergerhard.de/juristen/vips/viwvSeite5.html
- Lebenslauf von Veit
- Veröffentlichungen
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