B-Ware

Als B-Ware,[1] a​uch Ware zweiter Wahl[1] (kurz zweite Ware[2] o​der Zweitware) genannt, werden i​m Gegensatz z​ur A-Ware (erste Wahl) u​nd C-Ware (dritte Wahl) Verkaufsartikel bezeichnet, d​ie aus d​em normalen Vertrieb e​ines Händlers herausfallen u​nd zum Sonderpreis angeboten werden, d​abei aber n​eu beziehungsweise neuwertig u​nd voll funktionsfähig sind. Die Einschränkung d​er Gewährleistung b​ei B-Ware a​uf ein Jahr i​st in Deutschland unzulässig.[3]

Unterscheidungen

Bei Waren zweiter Wahl k​ann es s​ich handeln um:

  • Nicht mehr original verpackte, aber als neu geltende Artikel: Dabei handelt es sich um Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt beziehungsweise vom Kunden angesehen wurden sowie um Retouren aus dem Versandhandel.
  • Artikel, die kleine Fehler aufweisen: Hierzu gehören neuwertige Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke sowie Kartonageschäden, bei denen die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt. Diese Artikel weisen ansonsten keine oder eher geringfügige, optische Mängel (Gebrauchsspuren) auf, die keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Gegenstandes haben.
  • Sogenannte Serviceware: Dies sind Artikel, die bereits einmal repariert und so in einen neuwertigen Stand zurückversetzt wurden.
  • Rest- oder Sonderposten, also überzählige Restware.
  • Swap Stocks: Hierbei handelt es sich um Ware, die zum Zweck des Garantieumtausches im Herstellerlager vorgehalten wird. Wenn die Geräte auslaufen, gelangen diese Artikel ebenfalls in den Verkauf.[4]

Als B-Ware ausgezeichnete Stücke werden z​u Sonderpreisen m​it unterschiedlichen Preisnachlässen verkauft.

Die Bezeichnung B-Ware für materielle Produkte sollte n​icht mit Bezeichnungen w​ie beispielsweise B-Movie bzw. B-Film i​n der Filmindustrie verwechselt werden. Hier handelt e​s sich lediglich u​m Small-Budget-Filme, welche dennoch Ursprungsqualität a​us erster Hand besitzen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. B-Ware – Glossareintrag bei Fabrikverkauf-outlet-store.de; Stand: 12. Februar 2012
  2. Gewerblicher Widerruf@1@2Vorlage:Toter Link/michael.nitsche-itservice.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. – ein Blog-Artikel, vom 22. März 2010
  3. onlinehaendler-news.de: Einschränkung der Gewährleistungsfrist für „B-Ware“ zulässig?
  4. B-Ware im Vendis GmbH Lexikon (Memento des Originals vom 15. Mai 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.vendis-gmbh-lexikon.de
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