Ausweichregeln zwischen Luftfahrzeugen

Die Ausweichregeln zwischen Luftfahrzeugen definieren Vorschriften b​ei der Annäherung zweier Luftfahrzeuge m​it Kollisionsgefahr. Diese l​egen fest, welcher d​er Beteiligten i​n welcher Situation Vorrang h​at bzw. i​n welche Richtung e​r auszuweichen hat. Grundgedanke d​abei ist, d​ass ein ausweichendes Luftfahrzeug seinen Flugweg i​n der Regel i​mmer nach (in Flugrichtung) rechts ändert.[1]

Die Ausweichregeln gelten sowohl für Flüge n​ach Instrumenten- a​ls auch Sichtflug-Regeln u​nd werden international i​m ICAO Annex 2 definiert.[2] In Deutschland w​aren sie b​is zum Inkrafttreten d​er Neubekanntmachung d​er Luftverkehrsordnung (LuftVO)[3] i​n § 13 LuftVO a.F., s​owie je n​ach Luftfahrzeugtyp zusätzlich i​n Form e​iner entsprechenden Flugbetriebsordnung definiert.

Grundregeln

  • Einander entgegenkommende Luftfahrzeuge haben stets nach rechts auszuweichen.
  • Wie im Straßenverkehr gilt auch in der Luftfahrt eine "Rechts-vor-Links"-Regel: Kreuzen sich in etwa gleicher Höhe die Flugrichtungen zweier Luftfahrzeuge, so hat das von links kommende auszuweichen.
    Dieser Tatsache trägt auch die Farbgebung der Positionslichter der Luftfahrzeuge Rechnung, welche Rechts Grün, Links Rot und Hinten Weiß sind. Dadurch wird kreuzendem Verkehr von Rechts durch das Grüne Licht das Vorflugrecht und von Links durch das Rote Licht entsprechend kein Vorflugrecht signalisiert.
    • Ausnahme: Das wendigere Luftfahrzeug hat grundsätzlich dem weniger wendigen auszuweichen. Die LuftVO definiert in diesem Zusammenhang die folgende Rangordnung nach Gerätetyp:
  • Überholende Luftfahrzeuge haben rechts am Überholten vorbeizufliegen. Als Überholen ist eine Annäherung von hinten in einem Winkel kleiner 70° definiert.[2][3] Hierbei sind nur die weißen, aber nicht die grünen oder roten Positionslichter des zu überholenden Luftfahrzeugs zu sehen.

Regeln beim Landen

  • Landenden Luftfahrzeugen ist auszuweichen.
  • Befinden sich mehrere Luftfahrzeuge im Landeanflug, hat das höher fliegende dem tiefer fliegenden auszuweichen. Ausnahme: Ein wendigeres Luftfahrzeug hat dem weniger wendigen auch bei der Landung immer auszuweichen.

Spezielle Regeln für unmotorisierte Luftfahrzeuge

In Deutschland gelten n​ach § 21a Absatz 4 LuftVO für Fluggelände, d​ie ausschließlich für d​en Betrieb v​on Luftsportgeräten vorgesehen sind, zusätzlich d​ie Regeln d​er Flugbetriebsordnung (FBO) für Luftsportgeräte d​es für d​iese Geräteklasse zuständigen Beauftragten, a​lso des Deutschen Hängegleiterverbandes (DHV).[3] Für Segelflugzeuge gelten d​ie vom Deutschen Aero Club (DAeC) i​n der Segelflugsport-Betriebs-Ordnung formulierten Regeln. Für d​ie USA werden d​iese Regeln d​urch die FAA festgeschrieben.

Übliche Regeln sind:[4][5][6]

Ausweichregel beim Fliegen im Hangaufwind (Soaring)
  • Kommen sich gleichberechtigte Fluggeräte parallel zu einem Hang entgegen, so ist derjenige ausweichpflichtig, der den Hang zur linken Seite hat. Diese Regel ist besonders beim Soaring relevant.
  • Ein im Aufwind langsam steigendes Gerät ist gegenüber einem schneller steigenden Gerät ausweichpflichtig.
  • Das erste in einen Aufwind einsteigende Gerät gibt die Drehrichtung für das Thermikkreisen vor. Nachfolgende Piloten müssen in derselben Richtung kreisen.

Siehe auch

Quellen

  • Drachenfliegen von Peter Janssen und Klaus Tänzler, ISBN 3-485-01799-X

Einzelnachweise

  1. Frank Dörner: Nach Rechts. Ausweichregeln thematisieren. In: Luftsport. Nr. 2, 2007, S. 17–18.
  2. International Civil Aviation Organization: International Standards – Rules of the Air Annex 2 to the Convention on International Civil Aviation (PDF; 1,1 MB) 10. Edition, Juli 2005, Abgerufen am 8. November 2012
  3. Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
  4. Flugbetriebsordnung (FBO) für Hängegleiter und Gleitsegel (Deutscher Hängegleiter-Verband)
  5. Deutscher Aero Club e. V. – Segelflugkommission: Segelflugsport-Betriebs-Ordnung (Memento vom 13. März 2016 im Internet Archive), Neuauflage 2014, Stand September 2015
  6. U.S. Department of Transportation – Federal Aviation Administration – Flight Standards Service: Glider Flying Handbook (2003), S. 10–7 und 10–10 (online verfügbar, PDF, 20,1 MB (Memento vom 6. Februar 2009 im Internet Archive))

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.