Ausländerextremismus
Ausländerextremismus ist ein von deutschen Verfassungsschutzbehörden verwendeter Sammelbegriff für Aktivitäten der von ihnen beobachteten sogenannten „extremistischen oder terroristischen Ausländerorganisationen“, die Deutschland als „sicheren Rückzugsraum“ betrachten, von dem aus sie „ihre Ziele im Heimatland verfolgen können“.[1]
Nach dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg stellt er keinen eigenen Typus des Extremismus dar. Es könne sich dabei der Sache nach um „linksextremistische, extrem nationalistische, islamistische und andere Bestrebungen“ handeln.[2] Ungeachtet dieser behördlichen Definition sind regelmäßig "Inländer" des jeweiligen Landes an "ausländerextremistischen" Organisationen beteiligt.
Nicht-islamistische Organisationen
In Deutschland hatten Ende 2011 vom deutschen Verfassungsschutz als „extremistisch“, aber nicht „islamistisch“, eingestufte Ausländerorganisationen rund 26.410 Mitglieder. Zu diesen Organisationen bzw. Gruppierungen gehören nach dem Verfassungsschutzbericht des Innenministeriums Nordrhein-Westfalens unter anderem:[3]
- Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL) bzw. PKK
- Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE; zu dt.: Befreiungstiger von Tamil Eelam)
- Arbeiterkommunistische Partei des Iran (API)
- Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)
- Marksist Leninist Komünist Parti (MLKP; Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei, Türkei) und Komünist Partisi - İnşa Örgütü (KP-IÖ; Kommunistische Partei – Neue Aufbauorganisation)
- Nationaler Widerstandsrat des Iran (NWRI)
- Lëvizja Popullore e Kosovës (LPK; Volksbewegung des Kosovo)
- Fronti për Bashkim Kombëtar Shqiptar (FBKSh; Front für Albanische Nationale Vereinigung)
Islamistische Organisationen
Ende 2011 gab es 30 bundesweit aktive islamistische Organisationen, deren Personenpotenzial mit 38.080 Mitgliedern/Anhängern (2010: 37.470) leicht angestiegen ist. Die Anhänger türkischer Gruppierungen bildeten mit 32.270 Personen (2010: 31.370) die größte Gruppe[4].
Von den rund 1 Million in Nordrhein-Westfalen lebenden Muslimen sind dies rund 8.500 Personen und damit weniger als 1 %. Der bei weitem größte Teil davon ist laut Verfassungsschutzbericht NRW dem legalistischen, nicht Gewalt anwendenden oder befürwortenden Spektrum zuzurechnen:[3]
Literatur
- Verfassungsschutzbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern 2008 (PDF-Datei; 715 kB)
- Artur Hertwig, Strukturen des Ausländerextremismus in Deutschland. – In: Der Kampf gegen den Terrorismus, S. 81–100, (Hrsg.) Kai Hirschmann, BWV, Berlin, 2003, ISBN 3-8305-0383-0
- Oliver Bossert, Guido Korte, Organisierte Kriminalität und Ausländerextremismus/Terrorismus, Verlag: Fachhochschule d. Bundes f. öffentl. Verwaltung (2004), ISBN 3930732963
- Siegfried Schwan, Beobachtung des Ausländerextremismus in der Bundesrepublik Deutschland unter sich verändernden globalpolitischen Rahmenbedingungen, In: Festschrift zum 25-jährigen Bestehen der Schule für Verfassungsschutz und für Andreas Hübsch. – Brühl/Rheinland: Fachhochsch. des Bundes für Öffentliche Verwaltung, Fachbereich Öffentliche Sicherheit. – 2007, S. 552–558
- Staatsschutzbericht : Staatspolizeilicher Dienst, Linksextremismus, Rechtsextremismus, Briefbombenanschläge, Internationaler Terrorismus, Ausländerextremismus, Nachrichtendienste und Spionageabwehr, Organisierte Kriminalität, Personen- und Objektschutz, Österreich, Bundesministerium für Inneres. – Wien : Bundesministerium für Inneres, 19XX[5]
Quellen
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Arbeitsfeld Ausländerextremismus (ohne Islamismus)
- verfassungsschutz-bw.de: Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg - Ausländerextremismus (Memento vom 6. Oktober 2011 im Internet Archive), Zugriff am 5. Mai 2011
- im.nrw.de: Ministerium für Inneres und Kommunales NRW - Extremismus in Zahlen (Memento vom 16. April 2007 im Internet Archive), Zugriff am 5. Mai 2011
- Islamistisches Personenpotenzial 2011
- Nachweis im SWB-Katalog
Weblinks
- Bundesamt für Verfassungsschutz - Zahlen und Fakten. In: verfassungsschutz.de. Abgerufen am 12. Februar 2019. auf den Seiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz