Aufenthaltsbescheinigung

Aufenthaltsbescheinigung und Meldebescheinigung (in der Schweiz und in Österreich auch Niederlassungsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung oder Wohnsitzbestätigung) sind verschiedene besondere Formen der Auskunft aus dem Melderegister.

Die Meldebescheinigung dient zur Bestätigung entweder eines aktuellen oder eines früheren Wohnsitzes.

Die Aufenthaltsbescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung über bestimmte im Melderegister gespeicherte Daten, die zur Vorlage bei Behörden (z. B. Standesamt, Nachlassgericht) benötigt wird. Der Unterschied zur Meldebescheinigung besteht darin, dass die Aufenthaltsbescheinigung zusätzlich zu den Daten der/des Wohnsitze/s den Familienstand, die Staatsangehörigkeit, die Religion und die Zahl der Kinder enthält. Sie ist eine besondere Form der Melderegisterauskunft. Aufenthaltsbescheinigungen werden von verschiedenen Behörden, Banken, Arbeitgebern und anderen als Beleg für die aktuelle Meldesituation verlangt.

Meldebescheinigungen werden beim Vorliegen eines berechtigten Interesses auch an Dritte ausgestellt.

Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 18 (Meldebescheinigung) Bundesmeldegesetz (BMG).[1]

Einzelnachweise

  1. § 18 BMG
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