Asservat
Das Asservat (von lateinisch asservare, „(amtlich) bewachen“; amtlich: Verwahrstück) bezeichnet eine nach Polizeirecht oder nach der Strafprozessordnung sichergestellte oder beschlagnahmte Sache.
Auch in der Medizin bezeichnet man das Sicherstellen von Objekten (etwa Proben eines aufgenommenen Giftes) als Asservieren oder Asservierung.[1]
Die asservierte Sache kann im Straf- oder im Bußgeldverfahren als Beweismittel (zum Beispiel Spurenträger – Knochen mit Projektil, exzidierte Haut mit Stichwunde) oder der Gefahrenabwehr (Polizeirecht) dienen.
Die Asservate werden in einer Asservatenkammer – zumeist ein speziell gesicherter Raum bei der Polizei, dem Zoll und der Staatsanwaltschaft – verwahrt. Davon kann abgewichen werden, wenn die Asservatenkammer keinen geeigneten Ort zur Aufbewahrung darstellt (zum Beispiel passen ein Auto oder andere große, schwere bzw. sperrige Gegenstände nicht hinein; sichergestellten Sprengstoff wird man wegen der immanenten Explosionsgefahr nicht in einer Asservatenkammer lagern).
Ein anderes Beispiel ist die Verwahrung von Führerscheinen; diese werden im Strafverfahren meist an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, bei Fahrverboten bleiben diese bei der zuständigen Polizeidienststelle. Ein Asservat kann auch speziell gesichert sein, um eventuell vorhandene Spuren zu konservieren; Beispiele sind das Einpacken in Tüten oder das Verwahren von Flüssigkeiten in geschlossenen Behältern.
Asservate werden in der Regel nur so lange aufbewahrt, bis der Grund für deren Verwahrung entfällt. Im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren trifft dies zu, wenn diese nicht mehr als (sächliches) Beweismittel benötigt werden; dies ist in der Regel der Fall, wenn die kriminalistischen Untersuchungen abgeschlossen sind oder auch, wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist. Die Entscheidung über die Herausgabe des Asservats trifft im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft, im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Verfolgungsbehörde. Im Polizeirecht (Gefahrenabwehr) ist das Asservat entweder zu vernichten oder dem letzten Gewahrsinhaber herauszugeben, wenn von dem Gegenstand oder vom Nutzer des Gegenstandes keine Gefahr mehr ausgeht oder dies anzunehmen ist.
Über den Bestand der Asservatenkammer wird ein sogenanntes Asservatenbuch (auch: Verwahrbuch) geführt. Jedes Asservat bekommt einen Asservatenanhänger, auf dem Daten zur Zuordnung vermerkt werden.
Beispiele für im Stammheim-Prozess in der Anklageschrift angeführte Asservate (abgekürzt „Ass.“):
Weblinks
Einzelnachweise
- Rainer Fritz Lick, Heinrich Schläfer: Unfallrettung. Medizin und Technik. Schattauer, Stuttgart / New York 1973, ISBN 978-3-7945-0326-1; 2., neubearbeitete und erweiterte Auflage, ebenda 1985, ISBN 3-7945-0626-X, S. 203.