Arbeitsmarktservice
Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist ein Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt in Österreich. Es erfüllt die Funktionen eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsamts und vermittelt Arbeitskräfte auf offene Stellen und unterstützt die Eigeninitiative von Arbeitslosen und Unternehmen als Arbeitgeber durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung.
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Staatliche Ebene | Bundesebene, Landesebene, Regionalebene | ||
Rechtsform | Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts | ||
Aufsicht | Bundesministerium für Arbeit | ||
Gründung | 1. Juli 1994 aus der Arbeitsmarktverwaltung (AMV) | ||
Hauptsitz | Bundesgeschäftsstelle: Wien 20 Brigittenau Treustraße | ||
Leitung | Vorstand: Herbert Buchinger und Johannes Kopf | ||
Mitarbeiter | ~6300 (~5600 Planstellen) | ||
Website | www.ams.at |
Ziele
Ziel des Arbeitsmarktservice ist gemäß § 29 AMSG, im Rahmen der Vollbeschäftigungspolitik der Bundesregierung zur Verhütung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit unter Wahrung sozialer und ökonomischer Grundsätze im Sinne einer aktiven Arbeitsmarktpolitik auf ein möglichst vollständiges, wirtschaftlich sinnvolles und nachhaltiges Zusammenführen von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage hinzuwirken.
Geschichte
Eine staatliche Arbeitsmarktverwaltung wurde in Österreich von den Erfahrungen des Ersten Weltkriegs im Zusammenhang mit der Demobilisierung angeregt. Das 1918 eingerichtete Sozialministerium hatte deshalb zum Kerngeschäft, mit koordinierten Mechanismen der Arbeitslosigkeit strukturell entgegenzuwirken.[1][2]
Organisation
Mit dem AMSG vom 1. Juli 1994 wurde die Arbeitsmarktverwaltung (AMV) aus dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgegliedert und das Arbeitsmarktservice (AMS) als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert.
Das Arbeitsmarktservice ist in eine Bundes-, neun Landes- und 104 Regionalorganisationen (inkl. 6 Zweigstellen) gegliedert. Auf all diesen Ebenen werden die Sozialpartner (Vertreter von Wirtschaftskammer, Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Vereinigung der österreichischen Industrie) in die Geschäfte miteinbezogen und wirken auf jeder Organisationsebene an der Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsprogramme der Länder) und am Controlling der Organisation mit. Auf Bundesebene agiert der Verwaltungsrat.
Die Durchführung der Aufgaben obliegt geschäftsführenden Organen:
- auf Bundesebene dem Vorstand,
- auf Landesebene dem Landesgeschäftsführer
- auf Regionalebene dem Leiter der regionalen Geschäftsstelle.
Die jeweilige Geschäftsführung wird bei der Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik durch Geschäftsstellen unterstützt.
Mitarbeiter
Im Jahr 2017 waren 5.606 Planstellen (gerechnet in Vollzeit-Stellen) mit 6.284 Mitarbeitern zum Stichtag 31. Dezember 2017 besetzt. Zudem sind beim AMS rund 74 Lehrlinge tätig, davon sind 44 weiblich.[3]
Das Budget für 2019 sieht vor, dass bis Ende 2020 bis zu 200 Planstellen abgebaut werden sollen.[3]
Agenden
Arbeitsuchendenvermittlung
Wichtigste Aufgabe des AMS ist die Vermittlung von Arbeitssuchenden auf offene Stellen. Die Arbeitslosigkeit in Österreich nahm infolge der Wirtschaftskrise des Jahres 2009 deutlich zu. In den Jahren 2010 und 2011 sank die Arbeitslosigkeit wieder, konnte jedoch das Niveau von 2008 bei weitem nicht erreichen. Für das Jahr 2012 ist wiederum eine leicht steigende Arbeitslosigkeit prognostiziert. Innerhalb der EU weist Österreich die niedrigste Arbeitslosenquote aller EU-Staaten aus.[4]
Die Vergabe von Aufträgen für die Abhaltung von Kursen ist seit 2002 einheitlich geregelt: Bund, Länder und Gemeinden hatten bis dahin eigene Ausführungsregeln. Institute, die Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung anbieten, müssen sich um die bisher durchgeführten Kurse neu bewerben. Immer wieder wird die Kritik geäußert, dass als Folge davon vielfach ein Wettbewerb um den Preis (Billigstbieter), aber kein Qualitätswettbewerb (Bestbieter) zu beobachten sei. In diesem Vergabeverfahren ist keine Evaluation vorgesehen, d. h., die bisherigen Erfahrungen mit einem Kursanbieter dürfen laut Gesetz die Vergabe nicht beeinflussen.
Weiterbildung von Arbeitsuchenden
Etwa 50.000 Arbeitssuchende werden im Schnitt pro Monat vom Arbeitsmarktservice in diversen Schulungen mit dem Ziel der Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen qualifiziert (Berufliche Weiterbildung). Arbeitssuchende werden in der offiziellen behördlichen Statistik nicht als solche geführt, wenn sie sich in Schulungen und Coachingkursen befinden, aber auch wenn sie sich im Krankenstand befinden, eine Bezugssperre haben oder den Pensionsvorschuss beziehen. Dies wird von Kritikern als Methode zur Verschleierung der tatsächlich vorhandenen Arbeitslosigkeit gesehen. Das Arbeitsmarktservice selbst widerspricht dieser Argumentation und verweist darauf, dass die Anzahl an Personen in Schulung extra ausgewiesen wird.
Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
Das AMS ist nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) für folgende Leistungen zuständig:
- Notstandshilfe – für arbeitsfähige Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen ist
- Weiterbildungsgeld für an Weiterbildung interessierte Beschäftigte
- Altersteilzeit für Beschäftigte, die vor dem Eintritt in die Pension an Teilzeitarbeit interessiert sind
- Übergangsgeld – Übergangsleistung zwischen 2004 und 2009 für langfristig Arbeitslose mit Anspruch auf die abgeschaffte vorzeitige Alterspension
- Überbrückungshilfe für arbeitslose Beamte, nach dem Überbrückungshilfegesetz
- Weiters werden Invaliditätspensionen und Alterspensionen bevorschusst während der Zeit der Antragsbearbeitung bei der Pensionsversicherungsanstalt
Frauen mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld konnten für Geburten vor dem 1. Juli 1997 Karenzurlaubsgeld beim AMS beziehen. Für Geburten danach sind durch eine Gesetzesänderung die Gebietskrankenkassen zuständig. 2002 wurde das Karenzurlaubsgeld durch das Kinderbetreuungsgeld abgelöst, das ebenfalls von den Krankenkassen ausbezahlt wird.
Kritik
Kritik kam im Mai 2006 vom Rechnungshof, der eine Ineffizienz des AMS Wien feststellte und zudem die Intimsphäre der Kunden durch die Unterbringung mehrerer Team-Mitarbeiter im selben Zimmer ohne räumliche Trennung verletzt sah.[5]
- personelle Überbesetzung von Teilbereichen des AMS Wien,
- nicht zufriedenstellende Zusammenarbeit der Abteilungen untereinander,
- Defizite im Führungsverhalten der Abteilungsleiter bei den Regionalen Geschäftsstellen,
- und Nichterfüllung der Vermittlungsvorgaben durch das AMS Wien.
Datenschutz
2003 wurde das AMS von der Datenschutzorganisation ARGE Daten kritisiert, da für ein bestimmtes Angebot im World Wide Web die Sozialversicherungsnummer verlangt wurde. Laut gesetzlicher Vorgaben ist diese nur für gesundheitsbezogene Angelegenheiten zu verwenden.
Das AMS plante zunächst für Mitte 2020 die flächendeckende Einführung einer computergestützten Einordnung der Berufsaussichten von Arbeitslosen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde der geplante Start auf Anfang 2021 verschoben. Im August 2020 entschied die Datenschutzbehörde, dass das Projekt nicht umgesetzt werden könne, da die gesetzlichen Grundlagen für das Profiling fehlen würden.[6] Im Dezember 2020 wurde bekannt, dass der Bescheid der Datenschutzbehörde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben wurde, nachdem dieser vom AMS beeinsprucht worden war.[7]
Siehe auch
- Bundesagentur für Arbeit (Deutschland)
- Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (Schweiz)
Weblinks
Einzelnachweise
- 100 Jahre Arbeitsmarktverwaltung. Österreich im internationalen Vergleich, hg. v. Mathias Krempl und Johannes Thaler, Wien: Vienna University Press bei V&R unipress, 2017
- Mathias Krempl, Thaler Johannes: Arbeitsmarktverwaltung in Österreich 1917–1957. Bürokratie und Praxis, Wien: ÖGB-Verlag, 2015
- Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales. parlament.gv.at, Abgerufen am 1. März 2019
- Stand Jänner 2012/Quelle: EUROSTAT
- VP-Tschirf: Rechnungshof bestätigt Kritik der ÖVP Wien am AMS Wien. In: www.ots.at. 30. Mai 2006, abgerufen am 5. Oktober 2018.
- Umstrittenes Profiling: Datenschutzbehörde kippt AMS-Algorithmus. In: ORF.at. 20. August 2020, abgerufen am 21. August 2020.
- András Szigetvari: Gericht macht Weg für umstrittenen AMS-Algorithmus frei. In: DerStandard.at. 21. Dezember 2020, abgerufen am 21. Dezember 2020.