Arbeitsgericht Eisenach

Das Arbeitsgericht Eisenach gehörte bis zu seiner Auflösung Ende 2013 zu den zuletzt sechs erstinstanzlichen Arbeitsgerichten des Freistaats Thüringen.

Justizgebäude am Theaterplatz 5

Gerichtssitz und -bezirk

Das im Jahr 1993 neu begründete[1] Gericht hatte seinen Sitz im Justizgebäude am Theaterplatz 5 in Eisenach und war örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus der kreisfreien Stadt Eisenach, dem Wartburgkreis und dem Landkreis Gotha. Durch das Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2012[2] ist das Arbeitsgericht Eisenach mit Wirkung 1. Januar 2014 aufgelöst worden. Die örtliche Zuständigkeit für die kreisfreie Stadt Eisenach und den Wartburgkreis ist nun dem Arbeitsgericht Suhl zugewiesen, das auf der Grundlage der Thüringer Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen des Arbeitsgerichts Suhl vom 20. November 2013[3] am bisherigen Gerichtssitz im Gebäude des Amtsgerichts Eisenach Gerichtstage durchführt und eine Rechtsantragstelle zur Unterstützung der Bürger bei der Klageeinreichung unterhält. Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Landkreis Gotha ist ab dem 1. Januar 2014 das Arbeitsgericht Erfurt zuständig.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. § 2 Abs. 1 ThürAGArbGG vom 22. Dezember 1992 (GVBl. 1993 S. 1); gültig ab dem 9. Januar 1993
  2. GVBl. 2011, S. 531
  3. GVBl. 2013, S. 333)
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