Amtsgericht Muskau
Das Amtsgericht Muskau war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und ein Amtsgericht in Preußen mit Sitz in Muskau.
Geschichte
Das königlich preußische Amtsgericht Muskau wurde 1877 im Rahmen der Reichsjustizgesetze gebildet. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste den Stadtbezirk Muskau und die Amtsbezirke Daubitz, Muskau I, Muskau II, Muskau III, Reichwalde, Rietschen und Zibelle.[1] Das Amtsgericht Muskau war eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Görlitz im Gebiet des Oberlandesgerichtes Breslau. Das Gericht hatte damals zwei Richterstellen und war ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
1944 wurde das Amtsgericht kriegsbedingt zum Zweiggericht herabgestuft. 1945 wurde Preußen von den Siegermächten aufgelöst und das Amtsgericht Muskau wurde theoretisch zu einem Amtsgericht im Land Sachsen. In der SBZ wurden mit dem SMAD-Befehl Nr. 49 vom 4. September 1945 die Gerichtsorganisation festgelegt. Es sollten diejenigen Gerichte wiederhergestellt werden, die am 30. Januar 1933 bestanden hatten. Das Kontrollratsgesetz Nr. 4 vom 30. Oktober 1945 bestätigte diese Regelung. Das Amtsgericht Muskau wurde jedoch nicht wieder eröffnet.
Gerichtsgebäude
Das Amtsgericht hatte seinen Sitz im Rathaus. Dieses wurde 1945 zerstört.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
- Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 393 f. , Digitalisat
- Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 402 online
- Frank Hiekel, Andreas Bednarek, Lars-Arne Dannenberg, Jörg Möser: Gerichtsbauten in der Oberlausitz, Sächsische Justizgeschichte, Band 11, S. 105, Digitalisat