Amtsgericht Altenkirchen
Das Amtsgericht Altenkirchen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Altenkirchen (Westerwald).
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Altenkirchen (Westerwald). Es gehört zum Landgerichtsbezirk Koblenz.
Gebäude
Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Hochstraße 1 in Altenkirchen (Westerwald).
Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist für alle Angelegenheiten zuständig, die bei einem Amtsgericht anhängig gemacht werden können und ist damit zugleich Zivilgericht, Familiengericht, Grundbuchamt, Betreuungsgericht, Mahngericht, Nachlassgericht und Registergericht. Der Amtsgerichtsbezirk ist für ein Gebiet mit 48.000 Einwohnern in 80 Gemeinden zuständig.[1]
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Altenkirchen ist das Landgericht Koblenz übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Koblenz.
Weblinks
Einzelnachweise
- mjv.rlp.de | Gerichte > Ordentliche Gerichte > Amtsgerichte > Altenkirchen > Wir über uns. (Nicht mehr online verfügbar.) In: mjv.rlp.de. Archiviert vom Original am 8. August 2014; abgerufen am 4. August 2014.