Allgemeiner Deutscher Burschenbund
Der Allgemeine Deutsche Burschenbund (ADB) war ein burschenschaftlicher Korporationsverband. Er entstand auf Betreiben von Konrad Küster am 11. November 1883 als liberale Gegengründung zum zwei Jahre zuvor gebildeten Allgemeinen Deputierten Convent – der späteren Deutschen Burschenschaft (DB). Die Mitgliedsbünde des ADB unter Führung der Burschenschaft Neogermania Berlin bezeichneten sich anfangs selbst als Reformburschenschaften und bezogen sich stärker als die Mehrheit der ADC/DB-Burschenschaften auf das liberal-demokratische Erbe der Urburschenschaft. Sie kritisierten den „überhandnehmenden Luxus, die Mensursimpelei und die geringe Wissenschaftlichkeit“ anderer Verbindungen und verwarfen unter anderem Traditionen wie den Fuchscomment und die Bestimmungsmensur als unzeitgemäß.[1]
Geschichte
Am 11. November 1883 gründeten die Reformburschenschafter unter Federführung der Burschenschaft Neogermania Berlin den Allgemeinen Deutschen Burschenbund (ADB), der sich gegen die Bestimmungsmensur, Luxus und antisemitische Strömungen wandte, um das veräußerlichte Verbindungsleben wieder schlichter und natürlicher zu gestalten. Der ADB befürwortete in Anlehnung an die Urburschenschaft (und als Reaktion auf die Anerkennung der Bestimmungsmensur und den Beginn des Antisemitentums im ADC) den Nationalgedanken ohne parteipolitische Bestrebungen, die Pflege studentischer, besonders burschenschaftlicher Geschichte, Wissenschaftlichkeit, sittlichen Lebenswandel, ein den Verhältnissen angepasstes bescheidenes Leben, die Aufhebung des Fuchsenstatus, sportliche Ausbildung und Verwerfung des Zweikampfes sowie der Ablehnung rassischer Diskriminierung. Wahlspruch war „Ehre, Freiheit, Vaterland“, die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold.
Die ADB-Verfassung aus dem Jahre 1887 ist von dem späteren Reichsinnenminister Eduard David ausgearbeitet worden. Dort heißt es: „Unter einem deutschen Studenten versteht der ADB jeden deutschen Reichsangehörigen sowie die Deutschen im Ausland.“ 1890 wurden die Altherren-Bünde im ADB gegründet, 1891 das Maturitätsprinzip eingeführt und 1895 die Fuxenbänder verboten. Bereits 1887 nahm der ADB das Prinzip der unbedingten Satisfaktion an, lehnte aber die Bestimmungsmensur strikt ab (erst ab 1925 wurde sie erlaubt).
Vor allem aber lehnte der ADB den in der übrigen Studentenschaft grassierenden Antisemitismus ab und ließ ausdrücklich jüdische Mitglieder zu (zum Beispiel Simon Katzenstein). Die ADB-Burschenschaft wurden deswegen von den DB-Burschenschaften als „Juden- und Kneiferblase“ verspottet. Allerdings blieb der ADB – nicht zuletzt wegen seiner „judenfreundlichen“ Haltung – im Vergleich zur Deutschen Burschenschaft zahlenmäßig schwach; 1913 zählte er reichsweit gerade einmal 885 Aktive (gegenüber 3.300 in der DB).
Einem langsamen zahlenmäßigen Aufstieg folgte ab 1892 ein starker Niedergang. Die drohende Auflösung, ebenso wie die politische Radikalisierung (Paul Lensch) des Verbandes, der auf sechs Burschenschaften zusammengeschrumpft war, wurde durch den späteren Reichsaußenminister Gustav Stresemann 1898 abgewendet, und seit 1910 stieg die Anzahl der Burschenschaften dauernd. Das setzte sich auch nach dem Ersten Weltkrieg fort, nachdem man seit 1919 angefangen hatte, mit charakteristischen Grundsätzen zu brechen.
Nach dem Ersten Weltkrieg schwenkte der ADB jedoch in den antisemitischen Mainstream ein und verfügte im Oktober 1919, keine jüdischen Studenten mehr aufzunehmen[2]; 1919 wurde den einzelnen Burschenschaften gestattet, die Aufnahme von Juden zu verbieten, 1920 und 1921 die Aufnahme von Juden überhaupt untersagt, am 11. Juni 1924 das arische Prinzip bis ins dritte Glied eingeführt. 1920 erhielt der ADB zudem Konkurrenz vom ebenfalls reformburschenschaftlich orientierten Verband Deutscher Burschen. Durch den Ausbau des Hausmannsturms (Bad Frankenhausen) (auch Frankenburg genannt) bei Frankenhausen, wo später der Bund seine regelmäßigen Tagungen abhielt, setzte er den im Ersten Weltkrieg gefallenen Mitgliedern ein Denkmal.
Die Verabredungsmensur wurde am 26. Oktober 1919 freigegeben und 1926 eingeführt, 1927 das Bekenntnis zum „großdeutschen Volkstum“, zur „deutschen Volksgemeinschaft“ und zur auf „christlicher Ethik beruhenden Lebensauffassung“ abgelegt. Die Zeitschrift des ADB hieß „Burschenschaftliche Wege“. Die Fechtfrage – fakultatives Fechten im ADB gegenüber der Pflichtmensur in der DB – war ein wesentlicher Unterschied beider burschenschaftlicher Verbände.[3]: S. 36
Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten wurde der ADB 1934 unter der Führung von Gerhard Krüger mit der bereits gleichgeschalteten DB zwangsfusioniert. 1933 umfasste der ADB 38 Burschenschaften mit 1.700 Studierenden und 2.500 Alte Herren. Er löste sich am 7./8. Oktober 1933 auf, wobei nach Fusionen 12 Burschenschaften am 1. Januar 1934 in die DB übernommen wurden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg ist der Bund nicht wieder neu entstanden. Die Mehrzahl der früheren ADB-Burschenschaften schloss sich der 1950 wiedergegründeten Deutschen Burschenschaft an. Einige wenige blieben jedoch verbandsfrei (Neogermania Berlin zu Bonn, Ghibellinia Karlsruhe) oder wurden suspendiert. Daneben bestehen heute noch einige frühere ADB-Bünde im Coburger Convent; diese hatten den ADB jedoch bereits in den 1920er Jahren wegen der Mensurfrage verlassen und sich den CC-Vorgängerverbänden Deutsche Landsmannschaft bzw. Vertreter-Convent der Turnerschaften angeschlossen. Dennoch besteht heutzutage noch enger Kontakt zwischen den verbleibenden ADB-Bünden. Diese treffen sich jährlich um den 11. November herum zu einer gemeinsamen Veranstaltung (Kreuzkneipe).
Erkennungszeichen der ADBer war eine goldfarbene Anstecknadel in Kubusform.
Vom 30. September bis 3. Oktober 2016 wurde in Jena ein neuer burschenschaftlicher Verband gegründet: Die "Allgemeine Deutsche Burschenschaft" (ADB). Sie besteht aus 27 Bünden mit etwa 3.600 Mitgliedern.[4]
Grundsätze
Auf dem Bundestag 1927 wurden folgende Grundsätze beschlossen[5]:
- Für alle ADBer gilt nur die Anrede „Bundesbruder“ und das bundesbrüderliche „Du“, da der ADB sich als eine einzige Burschenschaft trotz der Gliederung in einzelne Korporationen verstanden wissen wollte.
- Keine Fuxenfarben, da der neue junge Bundesbruder nach außen hin als vollwertiges Mitglied der Burschenschaft galt.
- Unbedingte Satisfaktion auf schwere Waffen. Während der Zugehörigkeit zum Verbande war die Austragung eines eventuellen Ehrenhandels mit der Waffe zwischen ADBern unmöglich. Besprechungs- bzw. Verabredungsmensuren auf Schläger (nach 1919), d. h., dem einzelnen Bundesbruder war freigestellt, ob und wie oft er Schläger fechten wollte. Bei Paukverhältnissen zwischen ADB-Burschenschaften keine Sekundantencontrahagen und keine P.P.-Suiten.
- Keine Kartelle, verständlich aus der Konzeption und Struktur des Bundes.
- Tolerante Haltung in der Alkoholfrage, Möglichkeit der Aufnahme von Abstinenzlern, reformierter Trink-Comment.
- Nationale Einstellung und vaterländische Betätigung auf überparteilicher Ebene, korporative Mitgliedschaft z. B. im Verein für das Deutschtum im Ausland.
- Christliche Weltanschauung, christliches Verhalten und Persönlichkeitsprägung im Sinne der Toleranz.
- Pflege von Sport und Leibesübungen.
- Dem Druck der Zeitströmung folgend und parallel zur Entwicklung bei anderen Korporationsverbänden: Nichtaufnahme von Juden ab 1919.
- Mitarbeit in hochschulpolitischen Belangen und der studentischen Selbstverwaltung.
Literatur
- Ernst Hans Eberhard: Handbuch des studentischen Verbindungswesens. Leipzig 1924/25, S. 224–225.
- Helmut Kraussmüller und Ernst Anger: Die Geschichte des Allgemeinen Deutschen Burschenbundes (ADB) 1883–1933 und das Schicksal der ehemaligen ADB-Burschenschaften. Gießen 1989, Historia Academica, Heft 28.
- Konrad Jarausch: Deutsche Studenten 1800–1970. Frankfurt 1984, ISBN 3-518-11258-9, S. 65 u. 90.
- Friedrich Schulze, Paul Ssymank: Das deutsche Studententum von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. 4. Aufl. München 1932 (Nachdruck 1991), ISBN 3-923621-90-6, S. 357ff.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Der ADB „zeigte eine waffenstudentenfeindliche Einstellung. Nach einer mitgeteilten Verlautbarung (Deutsche Korpszeitung 30, S. 132) nannte er das Abkommen der großen [waffenstudentischen] Verbände als ein Mittel zur „Tyrannisierung der übrigen Studentenschaft“. Auch an anderer Stelle – so DKZtg. 30, S. 345 ff., 379 ff. – wurde auf dieses Verhalten hingewiesen. Der ADB fand im „Vorwärts“, dem amtlichen Blatt der SPD, einen Bundesgenossen. Dieser bezeichnete das Corpsstudententum als Pflanzschule der Reaktion. Sein Ziel sei, den Nachwuchs für eine Mandarinenkaste zu züchten (DKZtg. 30, S. 285).“ Siegfried Schindelmeiser: Die Geschichte des Corps Baltia II zu Königsberg i. Pr., 5. Teil. München 1970–1985.
- Uwe Lohalm: Völkischer Radikalismus : Die Geschichte des Deutschvölkischen Schutz- und Trutz-Bundes. 1919 - 1923. Leibniz-Verlag, Hamburg 1970, S. 168, ISBN 3-87473-000-X.
- 1883–1983. 100 Jahre Burschenschaft Neogermania. Festschrift, Bonn 1983.
- Studentenkurier 3/2017, S. 24f
- Helmut Kraussmüller und Ernst Anger: Die Geschichte des Allgemeinen Deutschen Burschenbundes (ADB) 1883–1933 und das Schicksal der ehemaligen ADB-Burschenschaften. Gießen 1989, Historia Academica, Heft 28, S. 20.