Korporationsverband

Die meisten Studentenverbindungen sind in sogenannten Korporationsverbänden organisiert. Das sind Verbände von Studentenverbindungen bestimmter Korporationsarten, wie z. B. Corps, Landsmannschaften, Burschenschaften oder katholische Studentenverbindungen. Sie haben eine eigene Satzung, die genau regelt, welche Verbindung unter welchen Umständen beitreten kann, und vereinen Verbindungen, die bestimmte Formalien und/oder Prinzipien gemeinsam haben. Innerhalb eines Korporationsverbandes können sich die einzelnen Verbindungen trotzdem gravierend unterscheiden.

Abzeichen der Korporationsverbände (um 1920)

Manche Korporationsverbände sind als Bünde organisiert; die Angehörigen eines solchen Verbandes nennen sich daher gegenseitig Bundesbrüder. Ebenfalls wird für Korporationsverbände häufig der Begriff „Kartellverband“ verwendet. Hier bezeichnen sich die Angehörigen als Kartellbrüder.

Es existieren außerdem mehrere Dachverbände der Korporationsverbände, darunter der Convent Deutscher Akademikerverbände (CDA) sowie der Europäische Kartellverband (EKV). Der Begriff Dachverband wird zuweilen auch für Korporationsverbände verwendet.

Die Zugehörigkeit zu diesen Verbänden ist jeder Studentenverbindung selbst überlassen. Sie bietet der einzelnen Studentenverbindung die Möglichkeit, sich überregional zusammenzuschließen und so den Kontakt zu anderen Hochschulorten zu knüpfen und zu pflegen. Häufig übernimmt der Verband auch die Aufgabe, die Studentenverbindung in der Öffentlichkeit darzustellen, was für eine einzelne Verbindung zu aufwendig und teuer wäre.

Siehe auch

Literatur

  • Paulgerhard Gladen, Kurt U. Bertrams: Die deutsch-völkischen Korporationsverbände. WJK-Verlag, Hilden 2009. ISBN 3-933892-11-2.
  • Paulgerhard Gladen: Die deutschsprachigen Korporationsverbände, 4., aktualisierte und erweiterte Auflage. WJK-Verlag, Hilden 2013, ISBN 978-3-933892-28-7.
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