Albert Kerckerinck
Leben
Albert Kerckerinck entstammte der Erbmännerfamilie Kerckerinck, einer der ältesten Pratrizierfamilien Westfalens. Nur wenigen Angehörigen dieses Standes (so auch Johannes von Warendorf und Bernhard Travelmann) ist es zu dieser Zeit gelungen, Aufnahme in das Domkapitel zu finden. Ab 1392 war dies vorübergehend ausgeschlossen, denn das Domkapitel gab sich ein Statut, nach dem nur Personen adliger Abstammung diese Ämter besetzen durften. Diese Regelung führte zum sog. Erbmännerstreit. 1557 versuchte Johann Schenckinck, diese Sperre zu durchbrechen. Mit diesem Streit, bei dem sich Johann Ludwig von Kerckerinck eifrig für die Interessen der Erbmänner einsetzte, beschäftigte sich das Reichskammergericht über lange Zeit und stellte 1685 in einem Urteil die Ritterbürtigkeit der Erbmänner fest. Domkapitel und Ritterschaft wehrten sich dagegen und legten Revision ein. 1709 bestätigte Kaiser Joseph I. dieses Urteil. Das Domkapitel widersetzte sich weiterhin und erst nach einer Strafandrohung durch Kaiser Karl VI. wurde der Widerstand aufgegeben.[1]
Erstmals 1287 findet Albert als Domherr zu Münster urkundliche Erwähnung. Er war von 1277 bis 1300 Kanoniker am Alten Dom in Münster. Im Kollegiatstift St. Mauritz in Münster besaß er ebenfalls ein Kanonikat. Die Quellenlage gibt über seinen weiteren Lebensweg keinen Aufschluss.
Quellen
Das Bistum Münster 4,2. (Germania Sacra NF 17.2) Das Domstift St. Paulus zu Münster, bearbeitet von Wilhelm Kohl, herausgegeben vom Max-Planck-Institut für Geschichte, Göttingen, Verlag: Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/New York, ISBN 978-3-11-008508-2, Germania Sacra NF 17,2 Biografien der Domherren Seite 19ff. Digitalisat.
Weblinks
- Albert Kerckerinck Personendatenbank bei Germania Sacra
- Kerckerinck Personendatenbank bei Germania Sacra
Einzelnachweise
- Wilhelm Kohl, Germania Sacra NF 17,1, Domstift St. Paulus zu Münster, S. 282