Adjutorbischof
Der Adjutorbischof ist eine Bezeichnung, die es im Bereich des katholischen Kirchenrechts so nicht gibt. Das Kirchenrecht kennt den Koadjutor, der einem Bischof zur Seite gestellt wird und das Recht erhält, unter bestimmten Voraussetzungen seine Stelle einzunehmen. Von einem Adjutorbischof ist nur im Zusammenhang mit den Jurisdiktionsbezirken der DDR die Rede. Bei einem Adjutorbischof handelte es sich um einen Weihbischof mit dem Recht, dem bischöflichen Kommissar bzw. Generalvikar in der kirchlichen Jurisdiktion nachzufolgen.
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