Abzweigmast
Ein Abzweigmast ist ein Freileitungsmast zur Realisierung eines Leitungsabzweigs. Allerdings ist dieser Abzweig nicht immer ein echter Abzweig, sondern oft eine Aufschleifung zur Realisierung einer Ringleitung. Abzweigmaste haben häufig, aber nicht immer, eine oder mehrere Traversen quer zur Laufrichtung der Leitung für die Aufnahme der abzweigenden Stromkreise.
Es gibt auch Abzweigmaste, bei denen die Traversen der abzweigenden Stromkreise in Laufrichtung der anderen Leitung liegen, wenn der Winkel der abzweigenden Leitungen gering ist. Auch Abzweigmaste ohne zusätzliche Traversen werden gelegentlich realisiert. Fast immer sind Abzweigmaste Abspannmaste. Für die Realisierung von Kabelabzweigen werden den Endmasten entsprechende Konstruktionen verwendet. Allerdings führt bei Abzweigmasten für Kabelspeisung, im Unterschied zu Endmasten, die Freileitung in beiden Richtungen weiter.
In Deutschland sind Abzweigmasten verbreitet, die über zwei quer zur Laufrichtung der Leitungstrasse liegende Traversen haben, über die die abzweigenden Stromkreise senkrecht von oben nach unten verlaufen. Dabei werden diese mit denen der Freileitung verbunden und an der unteren Traverse weggeführt. Aufgrund des charakteristischen Aussehens spricht man hier auch von einer Harfe.[1] Der Vorteil dieser Konstruktion liegt in ihrer hohen Flexibilität, denn es kann mit relativ geringen Aufwand eine Aufschleifung eines Stromkreises zum Abzweig umgebaut werden und auch die Wahl des aufzuschleifenden Stromkreises bei Bedarf geändert werden.
Galerie
- Mast mit Erdkabel-Abzweig bei Frittlingen
- Einschleifung, es gibt keine durchgehende Leitung
- Einschleifung eines Stromkreises
- einfacher Abzweig im Spannfeld
- Abzweig einer zweikreisigen Bahnstromleitung
- Abzweig der 220-kV-Leitung Lehrte–Borken zum Umspannwerk Godenau
- Abzweig der 220-kV-Leitung Lehrte–Borken zum Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen
- Doppelter 110-kV-Abzweig mit Strombegrenzungsdrossel an der äußeren Phase
Weblinks
Einzelnachweise
- Wenn Masten in den Himmel wachsen, Lausitzer Rundschau vom 18. September 2015, abgerufen am 4. Mai 2016