Abriegelung aus der Luft
Als Abriegelung aus der Luft (englisch Air Interdiction, AI) werden Luftkriegsoperationen bezeichnet, die mit der Zielsetzung durchgeführt werden, militärisches Potential eines Gegners abzulenken, zu behindern, zu verzögern, in der Wirkung herabzusetzen oder zu zerstören, bevor es effektiv zur Wirkung gelangen kann. Diese Operationen erfolgen in einer solchen Entfernung zu eigenen Kräften, dass eine detaillierte Einbindung jeder einzelnen Luftkriegsmission in Feuer und Bewegung eigener Kräfte nicht erforderlich ist.[1]
Sofern eine unmittelbare, enge Koordination mit Feuer und Bewegung der eigenen Streitkräfte am Boden erforderlich ist, kommen die Verfahren für Luftnahunterstützung zur Anwendung.[2] Dennoch ist Abriegelung aus der Luft keine völlig unabhängige Operationsart der Luftstreitkräfte.
Der Auftrag für ein Kampfflugzeug wird dabei als Sortie bezeichnet. Dabei kann ein Kampfflugzeug an einem Tag mehrmals nach Betankung und Neubewaffnung als Sortie eingesetzt werden. Der Einsatz mehrerer Sorties mit gleicher Zielsetzung ist eine Mission. Die Beauftragung erfolgt über die Air Tasking Order.
Für AI können nicht nur bemannte Luftfahrzeuge eingesetzt werden, sondern z. B. auch Marschflugkörper.
Ziele von Abriegelung aus der Luft sind z. B.:[3]
- Truppenansammlungen
- Instandsetzungseinrichtungen
- Nachschubeinrichtungen
- Transportmittel
- Transportwege (Straßen, Eisenbahninfrastruktur, Häfen usw.)
- Knotenpunkte und Engstellen (Brücken, Fähren usw.)
- Führungseinrichtungen
- Kommunikationseinrichtungen
- Energieversorgung
Historie
Die in Zeiten des Kalten Krieges gebräuchliche Unterscheidung zwischen Abriegelung aus der Luft jenseits der Koordinierungslinie für Unterstützungsfeuer (FSCL) und Gefechtsfeldabriegelung (Battlefield Air Interdiction – BAI) wurde Ende der 1990er Jahre aufgegeben. Zuvor war es nicht auszuschließen, dass die Luftfahrzeuge im Tiefflug Feindziele angriffen und dabei in die Flugbahn von Artilleriegeschossen einflogen. Ein weiterer Auslöser für die Änderung war ein erhöhtes Potential für die Gefährdung eigener Kräfte am Boden in post-cold-war-Szenarien, bedingt durch z. B. einen nicht linearen Verlauf der FLOT oder dadurch, dass heute eigene Kräfte, z. B. Spezialkräfte auch weit jenseits der FLOT im Einsatz sein können. Einziges Kriterium zur Kategorisierung ist daher heute das erforderliche Maß an Koordination mit den Kräften am Boden.
Weblinks
- NATO Standardization Office (Hrsg.): AAP6 - NATO Glossary of Terms and Definitions (Edition 2019). (Online [PDF; abgerufen am 22. November 2020] NATO Definition).
- DOD Dictionary of Military and Associated Terms. Abgerufen am 22. November 2020 (US Definition).
- AFDD-2-1.3 - Counterland Operations. 11. September 2006, abgerufen am 22. November 2020.
- Joint Publication 3-30 "Joint Air Operations". 25. Juli 2019, abgerufen am 22. November 2020.
- AJP-3.3 "ALLIED JOINT DOCTRINE FOR AIR AND SPACE OPERATIONS" (Edition B Version 1). NATO Standardization Office, April 2016, abgerufen am 22. November 2020.
- Targeting and tasking for joint air operations. Abgerufen am 22. November 2020.
- Jack B. Egginton, Maj, USAF: Ground Maneuver and Air Interdiction A Matter Of Mutual Support at the Operational Level of War. August 1994, abgerufen am 22. November 2020.
- Edmund Dews, Felix Kozaczka: Air Interdiction - Lessons From Past Campaigns. RAND Corporation, abgerufen am 22. November 2020.
- Col Clifford R. Krieger, USAF: Air Interdiction. In: USAF Air University (Hrsg.): Air & Space Power Journal. Band 1989, Nr. 1 (Online [PDF; abgerufen am 22. November 2020]).
Einzelnachweise
- AAP-6 Edition 2019 - NATO Glossary of Terms and definitions. (PDF) NATO Standardization Office, 11. November 2019, S. 299, abgerufen am 22. November 2020: „air interdiction / interdiction - aérienne - AI: "Air operations conducted to divert, disrupt, delay, degrade or destroy an enemy's military potential before it can be brought to bear effectively and at such distance that detailed integration of each air mission with the fire and manoeuvre of friendly forces is not required." (2011.02.03)“
- NATO Standardization Office (Hrsg.): ATP-63/AJP-3.3.2.1 - Tactics, techniques and procedures for close air support operations. Juni 1999 (Online [PDF; abgerufen am 22. November 2020]).
- AFDD 2-1.3 - Counterland Operations. Abgerufen am 22. November 2020.