Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen
Das Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen war ein völkerrechtlicher Vertrag vom 27. Juli 1929.

Verkündung im deutschen Reichsgesetzblatt (1934)
Es regelte die Behandlung von kriegsgefangenen Soldaten und Zivilisten, die der Truppe in Kriegszeiten folgen, ohne ihr direkt anzugehören (Kriegsberichterstatter, Marketender oder private Sicherheitsdienstleister).
Im Gegensatz zu früheren Abkommen über den Schutz von Kriegsgefangenen, die ihre Geltung beibehielten, enthielt dieses Abkommen keine Allbeteiligungsklausel mehr, das heißt ein Beitritt verpflichtete zur Einhaltung der Regeln auch gegenüber Staaten, die dem Abkommen nicht beigetreten waren.
Das Abkommen trat außer Kraft, nachdem alle Vertragsparteien dem Nachfolgeabkommen von 1949 beigetreten waren.
Weblinks
- Text auf Deutsch (Rechtsinformationssystem des Bundes, Österreich)
- Text auf Englisch (IKRK, Schweiz)
- 1929: Etappenerfolg für das humanitäre Völkerrecht (Bundeszentrale für politische Bildung, Deutschland)
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