Überzahn
Als Überzahn wird das normalerweise ungewollte Nicht-Fluchten der Oberflächen zweier nebeneinander gelegter plattenförmiger Körper bezeichnet.[1] Beispiele sind die nebeneinander verlegten Fliesen und Parkett- oder andere Holzteile im Tischlergewerbe. Im Maschinen- und Fahrzeugbau können nichtfluchtende Schiebe- oder Fahrbahnen einen Überzahn aufweisen, wenn sie aus einzelnen Bahnteilen zusammengesetzt sind.
In der Zahnmedizin wird als Überzahn “ein fehlerhafter über einen andern gewachsener Zahn” bezeichnet.[2]
Siehe auch
Einzelnachweise
- Baunetzwissen: Überzähne
- deacademic.com: Überzahn, der
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