Whistleblower
Ein Whistleblower[3] (im deutschen Sprachraum zunehmend auch Hinweisgeber, Enthüller oder Aufdecker) ist der Anglizismus für eine Person, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlicht.
Allgemeines
Zu den von Whistleblowern offengelegten Missständen beziehungsweise Straftaten gehören typischerweise Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfahren hat. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, in Behörden und in Wirtschaftsunternehmen.
Whistleblower genießen in Teilen der Öffentlichkeit ein hohes Ansehen, weil sie für Transparenz sorgen und sich als Informanten selbst in Gefahr begeben, selbst strafbar machen oder anderweitige gravierende Auswirkungen auf ihr Leben und ihre Arbeit riskieren. Häufig werden Whistleblower gemobbt und ihr Arbeitsverhältnis gekündigt. Sie werden auch wegen Geheimnisverrats vor Gericht gebracht (vgl. Vergeltung). Hieran zeigt sich die Ambivalenz im Verhalten von Gesellschaft und Rechtsstaat: Whistleblower erfahren zwar meist die Unterstützung der Bürger und können sich somit auf eine moralische Legitimität stützen, der jedoch oftmals eine Illegalität dieses Handelns gegenübersteht – Rechtfertigung und juristische Folgen fallen also auseinander.[4] Besonders bei hochbrisanten Themen wie Waffenhandel, organisierter Kriminalität oder Korruption auf Regierungsebene gab es Fälle, bei denen Whistleblower Auftragsmorden zum Opfer fielen, auf ungeklärte Weise in relativ jungem Alter plötzlich verstarben oder vermeintlich Suizid begingen. In einigen Ländern genießen Whistleblower daher besonderen gesetzlichen Schutz.
Die gelieferten Informationen sind meist sensibler Natur und können zur Rufschädigung von Personen und Institutionen beitragen. Es gab auch Fälle, bei denen Regierungen oder Regierungschefs aufgrund solcher Veröffentlichungen zurücktreten mussten, wie bei der Watergate-Affäre in den USA. Daher versuchen die veröffentlichenden Medien, Organisationen oder Enthüllungsplattformen wie etwa Wikileaks in der Regel, die Glaubwürdigkeit und Echtheit der Informationen vor ihrer Publizierung gründlich zu überprüfen. Damit schützen sie sich auch vor späteren Vorwürfen mangelnder Sorgfalt und Manipulierbarkeit. Whistleblower sind oft die zentrale oder einzige Quelle für investigative Journalisten, die an der Aufdeckung von politischen Affären oder Wirtschaftsskandalen arbeiten.
Herkunft des Begriffs
Die Herkunft des Begriffs „Whistleblower“ in diesem Zusammenhang ist nicht eindeutig belegt. Es besteht eventuell eine semantische Beziehung zu dem deutschen Begriff „verpfeifen“. Als mögliche Herkunft gelten sowohl englische Polizisten, die mittels einer Trillerpfeife andere Polizisten auf einen Verbrecher aufmerksam machten, als auch Schiedsrichter beim Fußball, die durch Pfeifen das Spiel nach Regelverstößen unterbrechen.[5][6]
Der Anglist Anatol Stefanowitsch vermutet, dass sich das Wort von der englischen Redeweise to blow a whistle ableitet, was laut dem American Heritage dictionary of idioms allgemein das Aufdecken von Fehlverhalten bzw. ursprünglich das Beenden einer Tätigkeit bedeute.[7] Das Substantiv whistle-blower taucht im englischen Sprachgebrauch erstmals in den 1970er Jahren in der heute üblichen Bedeutung auf. Im Deutschen existiert der Begriff etwa seit Mitte der 1980er Jahre und ist seit 1997 belegt.[8]
Merkmale und Bedeutung
Die Abläufe des Whistleblowings unterscheiden sich stark. Während manche Personen große Berühmtheit erlangen und sich Gerichten stellen müssen, wie Bradley Manning (später Chelsea Manning, Wikileaks), bleiben andere, auch aus Selbstschutz, im Dunkeln und werden von den veröffentlichenden Medien gedeckt. Der Whistleblower in einem der größten Datenschutzskandale der jüngeren US-Geschichte, Edward Snowden, entschied sich, aus der Anonymität herauszutreten und nach Veröffentlichung seiner digital kopierten Geheimdokumente über das PRISM-Überwachungsprogramm selbst seine Identität über die Presse zu offenbaren. Dies tat er nach eigenen Angaben, weil er sich von der Bekanntheit seiner Person größeren Schutz vor eventuellen Strafmaßnahmen der US-Regierung versprach.
Ein für das Whistleblowing im Alltag typischer Fall spielte sich zwischen 2011 und 2013 in Großbritannien ab: Im Gesundheitssystem National Health Service (NHS) gab es in einigen Einrichtungen auffallend viele Fälle vernachlässigter oder missbrauchter Patienten sowie eine Häufung von Todesfällen. Die Regierung setzte daraufhin eine Kommission zur Qualitätssicherung (CQC) ein. Weil viele Mitarbeiter der CQC jedoch nicht geschult waren, Pflegeeinrichtungen zu evaluieren, teilten einige diesen Missstand der CQC-Leitung mit, darunter Amanda Pollard. Sie ging erst dann mit ihrem internen Wissen an die Presse (und wurde damit zur Whistleblowerin), als sie merkte, dass ihre Vorgesetzten nicht nur nicht reagierten, sondern ihre Kritik als Belanglosigkeiten und Diffamierungen hinstellten.[13] Damit wurde der Skandal öffentlich, und die CQC-Führung ermunterte Mitarbeiter nun offen, Missstände zu benennen, und richtete dafür eine eigene Telefonnummer für Whistleblower ein.[14]
Ein gewisser Schutz des Whistleblowers kann sich ergeben, wenn die Enthüllung große Aufmerksamkeit nach sich zieht und deswegen z. B. das Management, um nicht einen weiteren Imageschaden zu riskieren, nicht gegen den enthüllenden Mitarbeiter offen vorgeht (verdeckte Denunziation ist jedoch auch hier möglich). In vielen Fällen tritt diese Aufmerksamkeit aber nicht ein, wodurch Whistleblower ohne größere Unterstützung der Verfolgung ausgesetzt sind.[15] Befürworter des Whistleblowings sehen zur Eindämmung von Korruption und zur verantwortungsvollen Sicherung des sozialen Friedens Whistleblower-Schutzgesetze deswegen als dringend notwendig an. Die Schutzgesetze, so wird auch eingewendet, sind aber wegen der Möglichkeiten moderner Technik bei mächtigen Organisationen (Unternehmen, Regierungen) oft nicht ausreichend, sodass Whistleblower auf verlässlich funktionierende Anonymität und Datenschutz-Mechanismen angewiesen sind.[16]
Ist das veröffentlichte Material von großer Brisanz, etwa wenn es sich auf Fehlverhalten oder Verbrechen auf Regierungsebene bezieht, unternehmen die dadurch entlarvten Personen oder Institutionen teilweise erhebliche Anstrengungen, um weitere Veröffentlichungen zu verhindern. Als die New York Times am 13. Juni 1971 begann, die von Daniel Ellsberg gelieferten geheimen Pentagon-Papiere abzudrucken – die die jahrelange gezielte Täuschung[1] der Öffentlichkeit über wesentliche Aspekte des Vietnamkriegs offenlegten –, versuchte die US-Regierung unter Präsident Richard Nixon mit allen Mitteln, eine weitere Veröffentlichung zu verhindern. Zu seinem Berater Henry Kissinger sagte Nixon unter anderem:
“Let’s get the son-of-a-bitch in jail!”
„Lasst uns diesen Hurensohn [Anm.: gemeint ist Ellsberg] hinter Gitter bringen!“[17]
Nach drei veröffentlichten Folgen der „Papers“ in der New York Times ließ Nixon weitere Zeitungsberichte verbieten – ein bis dahin einmaliger Fall von Zensur in der US-Geschichte. Ellsberg gab die Dokumente an 18 andere Zeitungen. Auch diesen wurde die Veröffentlichung verboten. Der Streit ging bis vor den Obersten Gerichtshof (Supreme Court), der die Veröffentlichung per Grundsatzurteil am Ende erlaubte.[18] Ellsberg wurde trotzdem als Spion nach dem Espionage Act von 1917 angeklagt. Ihm drohten 115 Jahre Haft. Der Prozess platzte allerdings, als herauskam, dass Nixon Ellsberg hatte ausspähen lassen und einem Einbruch in die Praxis von Ellsbergs Psychiater zugestimmt hatte – man hatte sich erhofft, in Ellsbergs Patientenakte Belastendes über ihn zu finden, das zu seiner Diskreditierung hätte eingesetzt werden können.[19] Mit dieser illegalen Operation war dasselbe Team von ehemaligen und aktiven FBI- und CIA-Agenten betraut worden, das ein Jahr später in den Watergate-Gebäudekomplex einbrach und den gleichnamigen Skandal lostrat, der Nixon 1974 das Amt kostete.[1] Auch diese politische Affäre wurde durch einen Whistleblower an die Öffentlichkeit gebracht, den FBI-Mitarbeiter Mark Felt, dessen Identität die Washington-Post-Reporter Bob Woodward und Carl Bernstein allerdings bis 2005 geheim hielten.
In dem betreffenden Grundsatzurteil des obersten Gerichts legten die Richter fest, dass das Geheimhaltungsinteresse des Staates an von Whistleblowern gelieferten geheimen Regierungsdokumenten im Zweifelsfall hinter dem Interesse der Öffentlichkeit und der Pressefreiheit zurückstehen müsse. Einer der Richter schrieb dazu:
“Only a free and unrestrained press can effectively expose deception in government. And paramount among the responsibilities of a free press is the duty to prevent any part of the government from deceiving the people and sending them off to distant lands to die of foreign fevers and foreign shot and shell.”
„Nur eine freie, unbehindert agierende Presse kann effizient Täuschungen durch die Regierung aufdecken. Und über allen Verantwortlichkeiten einer freien Presse steht die Pflicht, jeglichen Teil der Regierung daran zu hindern, die Menschen zu betrügen und in ferne Länder zu schicken, um an fremdländischen Krankheiten und fremdländischen Kugeln und Granaten zu sterben.“[18]
Missbrauchsgefahr
Das Whistleblowing kann auch von interessierter Seite (etwa von Geheimdiensten) benutzt werden, um Falschinformationen zu streuen, und damit zum Beispiel zu ungerechtfertigten Diffamierungen einzelner Personen oder Einrichtungen führen. Whistleblowing-Portale wie Wikileaks bekennen sich zu dieser Ambivalenz um den Wahrheitsgehalt der Leaks und sind bestrebt, den Wahrheitsgehalt der Informationen vor der Veröffentlichung zu überprüfen. Auch Medien, die Informationen von Whistleblowern verbreiten, prüfen diese in der Regel sorgfältig.
Eine weitere Gefahr besteht darin, dass belastende, aber unzutreffende Informationen der Presse zugespielt werden. Solche Falschinformationen, die sich den Anschein des Whistleblowings geben, können für Institutionen, Unternehmen und Personen großen Schaden verursachen. Gesetzlich handelt es sich bei solchen Aktionen nicht um Whistleblowing, vielmehr handelt es sich um rufschädigendes Verhalten, das strafrechtlich verfolgt wird (vgl. Tratsch).[20]
Rechtslage
Supranationale Ebene
Auf supranationaler Ebene schlägt der Europarat mit seiner Empfehlung CM/Rec(2014)7 von April 2014 seinen Mitgliedsstaaten die gesetzliche nationale Reglung zum Schutz von Whistleblowern vor.[21] Dazu gab das deutsche Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dem Europäischen Ausschuss für rechtliche Zusammenarbeit[22] ein erläuterndes Memorandum.[23]
Das Europäische Parlament legte den Mitgliedstaaten im April 2018 einen Vorschlag für mehr Schutz der Whistleblower vor, der nach Durchlaufen eines internen Beschwerdeverfahrens an die Öffentlichkeit ging. In den Verhandlungen mit den EU-Staaten zu diesem Vorschlag im Februar 2019 bestanden die Regierungen Deutschlands, Österreichs,[24] Frankreichs, Italiens und der Niederlande darauf, dass nur diejenigen unter Schutz zu stellen seien, die zuerst ein dreistufiges Meldeverfahren durchlaufen haben, bevor sie sich an die Öffentlichkeit wenden.[25]
Die Richtlinie (EU) 2019/1937[26] zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (siehe Hauptartikel: Hinweisgeberrichtlinie), wurde am 23. Oktober 2019 unterzeichnet und am 26. November 2019 im Amtsblatt der EU verkündet (L 305/17). Mit der Richtlinie sollen gemeinsame Mindeststandards zur Gewährleistung eines wirksamen Hinweisgeberschutzes in der Europäischen Union geschaffen werden. Hinweisgebende Personen sollen stärker geschützt werden, weil sie einen wesentlichen Beitrag zur Rechtsdurchsetzung leisten.[27]
Bei Luftfahrtpersonal fördert der EU-Datenschutzbeauftragte anonyme und sanktionsfreie Mitteilungen.[28]
Deutschland
Der angloamerikanische Rechtsbegriff findet bislang keine exakte Entsprechung im Deutschen. Gleichwohl reflektieren etwa Wissenschafts- und Verwaltungsethik das Phänomen „Whistleblowing“ zunehmend. Wenn auch nur zögerlich, finden die Begriffe Hinweisgeber oder Skandalaufdecker Verbreitung.
In Deutschland haben drei Bundesministerien einen[29] Gesetzesentwurf zur Einführung eines § 612a n. F. BGB zum Whistleblowerschutz für Arbeitnehmer vorgelegt, der am 4. Juni 2008[30] Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Bundestag war.
Am 1. April 2009 ist das Beamtenstatusgesetz für den Bereich der Länder und Kommunen in Kraft getreten; es ist das Nachfolgegesetz vom Beamtenrechtsrahmengesetz. In § 37 Abs. 2 Nr. 3 BeamtStG ist eine Durchbrechung des Verschwiegenheitsgrundsatzes kodifiziert. Demzufolge dürfen Beamte neben den Katalogstraftaten des § 138 StGB (der die Fälle der Anzeigepflicht regelt) auch Korruptionsstraftaten nach §§ 331– 337 StGB (aber nur diese) direkt bei der Staatsanwaltschaft anzeigen.
Der § 67 Abs. 2 Nr. 3 Bundesbeamtengesetz n. F. enthält eine analoge Regelung, die für Beamte im Bereich des Bundes gilt.
Das Landeskriminalamt Niedersachsen sowie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg haben für anonyme Hinweise auf Korruption ein elektronisches Whistleblowing-System in Betrieb genommen. Das Business Keeper Monitoring System wird mit unterschiedlichen Schwerpunkten auch von speziellen Ermittlungseinheiten in Unternehmen, Behörden und Regierungen angewendet.
Mit Urteil vom 21. Juli 2011[31] hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Veröffentlichung von Missständen beim Arbeitgeber durch einen Arbeitnehmer von der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt sein kann. In dem zu entscheidenden Fall war der Menschengerichtshof der Ansicht, dass das deutsche Landesarbeitsgericht die Meinungsfreiheit einer Altenpflegerin, der nach ihrer Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber wegen Mängeln in der Pflege fristlos gekündigt worden war, nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Die Kündigung war deshalb ungerechtfertigt.[32][33]
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass Mitarbeiter, die auf Missstände in ihren Unternehmen hinweisen (Whistleblower), bereits durch das bestehende Arbeitsrecht und die allgemeinen kündigungsrechtlichen Vorschriften ausreichend geschützt sind. Das geht aus ihrer Antwort[34] auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen[35] hervor. Die Fraktion hatte darauf hingewiesen, dass oft ein großes öffentliches Interesse an diesen Informationen bestehe, den Hinweisgebern aber häufig arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen drohten.[36]
Ein Antrag der Länder Berlin und Hamburg im Bundesrat, eine Entschließung des Bundesrates zur gesetzlichen Verankerung des Informantenschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bürgerlichen Gesetzbuch (BR-DRs. 534/11) zu verabschieden, wurde in der 888. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2011 abgelehnt.[37] Mit dem Entschließungsantrag wollten die Antragsteller die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs auffordern. Dieser sollte Arbeitnehmer, die durch eigene Hinweise oder Unterstützungshandlungen Dritte auf die betriebliche Verletzung gesetzlicher Pflichten aufmerksam machen, vor unverhältnismäßigen Sanktionen der Arbeitgeber schützen. Hierzu seien klare und eindeutige Regelungen im Bereich des Informantenschutzes notwendig. Die bisher bestehende Regelungslücke und die zum Teil divergierenden Entscheidungen der Gerichte führten zurzeit nämlich zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für die Arbeitnehmer.[38]
Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat im Februar 2012 einen Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes veröffentlicht. Damit wurde erstmals ein eigenständiges Gesetz im Hinblick auf die Whistleblower-Problematik vorgeschlagen.[39] Nach der SPD hat nun auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf eines Whistleblower-Schutzgesetzes in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf der Grünen vom Mai 2012 sieht anders als der oben genannte, am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) orientierte Entwurf der SPD-Fraktion[40] nicht die Schaffung eines eigenständigen Hinweisgeberschutzgesetzes vor, sondern begnügt sich mit der Änderung und Ergänzung bereits bestehender Gesetze.[41]
Ab dem 1. Januar 2014 sind infolge strengerer aufsichtsrechtlicher Regelungen Kreditinstitute in Deutschland zur Einrichtung eines Hinweisgeberprozesses verpflichtet. Rechtsgrundlage ist § 25a Absatz 1 Satz 6 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) n. F., der durch das CRD-IV-Umsetzungsgesetz reformiert wurde.[42]
Für Deutschland endet die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2019/1937 am 17. Dezember 2021.[43] Es liegt demnach zwar ein Gesetzentwurf[44] zum Schutz von Hinweisgebern vor, dieser ist aber politisch umstritten.[45][46] Thomas Fischer äußert sich zu diesem Gesetzesentwurf und hebt dabei die Bedenken gegen einen zu weitgehenden Schutz der Hinweisgeber hervor.[47] Im Sinne eines weiten Schutzes der Hinweisgeber hingegen die Stellungnahme des DGB[48] Es wird auch erörtert, inwieweit sich die Entscheidung des EGMR vom 16. Februar 2021 zu Lasten des Hinweisgebers auf die Umsetzung der Richtlinie in Deutsches Recht auswirkt.[49] Gefragt, warum sich die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie der EU in nationales deutsches Recht verzögere, berief sich Lambrecht in einem Interview mit der FAZ darauf, die Verzögerung rühre daher, dass der Bundeswirtschaftsminister Altmaier die Umsetzung der Richtlinie mit fachlichen Einwänden gegen den bestehenden Entwurf blockiere.[50] Nach dem Stand von Ende April 2021 werden die Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern über die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht als gescheitert betrachtet.[51] Die Whistleblower-Richtlinie wurde letzten Endes nicht fristgerecht bis zum 17. Dezember 2021 in nationales deutsches Recht umgesetzt.[52]
Österreich
Anfang Juli 1985 hatte der österreichische Botschafter in Athen, Herbert Amry, mit Fernschreiben und Telegrammen das österreichische Außenministerium wiederholt über Hinweise auf illegale österreichische Waffenexporte in den Iran informiert. Er hatte bei einer internationalen Waffenmesse in Griechenland Noricum-Manager bei Verhandlungen mit Kunden aus kriegführenden Staaten beobachtet. Am 12. Juli 1985 starb Amry unter ungeklärten Umständen, nachdem er zuvor seinen Presseattaché Ferdinand Hennerbichler gewarnt hatte, dass man sie beide umbringen wolle, weil sie illegale Waffengeschäfte aufgedeckt und an das österreichische Außenministerium gemeldet hatten.[53] Am 30. August 1985 fertigten Reporter der Zeitschrift Basta in einem jugoslawischen Adriahafen Fotografien von einer Ladung Kanonen, die für den Iran bestimmt waren.[54] Ende 1985 veröffentlichte Basta schließlich ihr vorliegende Informationen, und machte damit den Noricum-Skandal einer breiten Öffentlichkeit bekannt.[55]
Die Whistleblower-Richtlinie ist bis Oktober 2021 in Österreich in nationales Recht umzusetzen. In Österreich besteht bisher hierzu keinerlei einschlägige Regelung, was die Umsetzung gesetzestechnisch erleichtert.
Alle Unternehmen ab fünfzig Mitarbeitern oder zehn Millionen Euro Umsatz haben ein Whistleblowing-System einzurichten, das die Meldung von Compliance-Verstößen erlaubt. Das gilt auch für Gebietskörperschaften mit zumindest zehntausend Einwohnern und für sämtliche Behörden. Dabei müssen nach Wahl des Hinweisgebers mehrere Informationskanäle ermöglicht werden. Es muss die Möglichkeit anonymer Meldungen eingeräumt werden, weil die Identität des Hinweisgebers vertraulich zu behandeln ist.
Das Hinweisgebersystem muss derart ausgestaltet sein, dass es glaubwürdig und verlässlich ist. Mitarbeiter müssen darauf vertrauen können, dass ihre Hinweise von ihren Vorgesetzten sachlich richtig und zeitnah behandelt werden. Dem Hinweisgeber ist eine Eingangsbestätigung zu erteilen. Er ist über den Fortgang der Angelegenheit zu unterrichten. Wird ein derartiges System von dem Unternehmen bzw. der Behörde nicht eingerichtet, erfolgt keine unmittelbare Sanktion gegen das Unternehmen bzw. die Behörde. Der Hinweisgeber ist in diesem Fall allerdings befugt, seine Hinweise unmittelbar in die Öffentlichkeit zu tragen.
Hinweisgeber sind nach der Whistleblower-Richtlinie arbeitsrechtlich geschützt und dürfen wegen ihres Hinweises keinerlei Nachteile erleiden. Bei arbeitsrechtlichen Sanktionen muss das Unternehmen bzw. die Behörde im Wege einer Beweislastumkehr deshalb beweisen, dass die Sanktion nicht auf den Hinweis des Hinweisgebers zurückzuführen ist.[56]
Die Stadt Wien hat eine Whistleblower-Plattform eingerichtet.[57][58]
In Österreich ist auch der Sitz der Vereinigung "Whistleblowing.at", die sich den Schutz und die Beratung von Whistleblowern zum Ziel gesetzt hat.[59]
Nachdem die österreichische Regierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) säumig ist, wurde von der Europäischen Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Österreich hätte die Richtlinie bis spätestens 17. Dezember 2021 umsetzen müssen. Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende der österreichischen Sektion der Antikorruptionsorganisation Transparency International, kritisiert die österreichisch Regierung scharf. „Knapp zwei Monate nach der Deadline wurde weder ein Entwurf präsentiert noch der Begutachtungsprozess gestartet. Das ist ein Armutszeugnis und ein Paradebeispiel, weshalb Österreich im Corruption Perceptions Index mit immer schlechteren Ergebnissen konfrontiert ist“ (Aussendung vom 10. Februar 2022).[60]
Schweiz und Liechtenstein
1984 enthüllte Rudolf Hafner, damals Revisor in der Finanzkontrolle des Kantons Bern, unter anderem die Zweckentfremdung von Lotteriegeldern und die Unterstützung von geheimen Abstimmungskomitees mit öffentlichen Geldern durch den Berner Regierungsrat. Hafner löste dadurch ein politisches Erdbeben aus, das als Berner Finanzaffäre bekannt wurde und bei der folgenden Wahl zu einer Veränderung der politischen Mehrheiten führte.
Anfang 2012 erregte ein Mitarbeiter der Basler Bank Sarasin großes Aufsehen, der das Schweizer Bankgeheimnis verletzte. Er teilte dem Nationalrat Christoph Blocher mit, dass im August 2011 vom Konto des Direktoriumspräsidenten der Schweizerischen Nationalbank, Philipp Hildebrand, 504'000 US-Dollar gekauft worden waren. Dies erweckte den Eindruck eines Insiderhandels.[61] Hildebrand trat kurz darauf zurück; der Informant zeigte sich Anfang Januar 2012 selbst bei der Polizei an. Ihm wurde daraufhin fristlos von seiner Bank gekündigt, ein Strafverfahren gegen ihn wurde eingeleitet.[62]
Hervé Falciani, ein früherer Informatiker bei der HSBC-Bank in Genf, hat den französischen, britischen und deutschen Steuerbehörden Daten von Tausenden Steuerbetrügern verschafft. Die Schweiz hat ihn 2015 wegen „Wirtschaftsspionage“ zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und fordert seine Auslieferung von Spanien. Im April 2018 wurde Falciani in Madrid verhaftet. Der Whistleblower muss befürchten, an die Schweizer Behörden ausgeliefert zu werden. Er wurde nach 24 Stunden unter strengen Auflagen wieder freigelassen.[63]
Die eidgenössische Wettbewerbskommission WEKO bezeichnet die Selbstanzeige auch als Whistleblowing und betreibt zur Unterstützung dieser im Internet die Informationsseite Whistleblowing.[64] und publiziert das Meldeformular Merkblatt und Formular zur Bonusregelung (Selbstanzeige)[65] Der Beobachter führt unter sichermelden.ch ebenfalls eine Meldestelle.[66]
Einem Arzt aus Liechtenstein war in einem vom EGMR im Jahr 2021 entschiedenen Fall gekündigt worden. Er hatte seinen ihm vorgesetzten Arztkollegen wegen des Verdachts der Tötung auf Verlangen heimlich angezeigt. Dies war arbeitsrechtlich relevant. Der Hinweisgeber hatte seinen Verdacht nicht auf dem internen Weg über die dafür zuständigen Stellen klären lassen, sondern sich unmittelbar an die Staatsanwaltschaft gewandt. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung, wonach in der Regel zunächst versucht werden muss, eine interne Klärung der Dinge herbeizuführen, bevor sich der Hinweisgeber an die Öffentlichkeit wenden darf.[67][68]
Vatikanstaat
Der 2003 verstorbene Monsignore Renato Dardozzi hinterließ sein in der Schweiz angelegtes Geheimarchiv aus Akten des vatikanischen Staatssekretariats und Papiere der Vatikanbank Istituto per le Opere di Religione (IOR) dem Journalisten Gianluigi Nuzzi. Die Dokumente begründeten den Verdacht der Geldwäsche im Dienste der Mafia, der Blockade von Korruptionsermittlungen, von Schmiergeldaffären und geheimen Nummernkonten, die etwa das Geld des siebenmaligen Ministerpräsidenten Giulio Andreotti von der damaligen katholischen Volkspartei Democrazia Cristiana enthielten. Nuzzi erregte 2009 mit seinem Buch Vatikan AG – Ein Geheimarchiv enthüllt die Wahrheit über die Finanz- und Politskandale der Kirche über das Finanzgebaren der Vatikanbank großes Aufsehen. Der Bankpräsident, Angelo Caloia, musste nach 20 Jahren an der Spitze der Vatikanbank zurücktreten.[69]
2011 gelangten immer wieder interne Dokumente des Heiligen Stuhls an die Medien. Nuzzi veröffentlichte 2012 das Sua Santita (Seine Heiligkeit: Die geheimen Briefe aus dem Schreibtisch von Papst Benedikt XVI.). Im Mai 2012 wurde Paolo Gabriele, ein Kammerdiener des Papstes, festgenommen, der Papiere an die Medien weitergegeben hatte, in denen es um Vorwürfe der Korruption, des Missmanagements und der Günstlingswirtschaft im Vatikan ging. 2013 befand sich die Vatikanbank IOR in einer schweren Krise wegen Geldwäsche, Blockade von Korruptionsermittlungen, Schmiergeldaffären und geheimen Nummernkonten.
Die Zeitung La Repubblica gab bekannt, auch nach Gabrieles Festnahme weitere Geheimpapiere zugespielt bekommen zu haben.[70]
Vereinigte Staaten von Amerika
In den USA schützt das Gesetz Whistleblower ebenfalls (vgl. Whistleblower Protection Act, deutsch Gesetz zum Schutz der Whistleblower).[71] Whistleblower, die Betrug an der Regierung anzeigen, haben Anspruch auf einen Anteil am eingebrachten Schadenersatz (False Claims Act, s. qui tam).
Sarbanes-Oxley-Act (SOX)
Außerdem verabschiedete der US-Kongress 2002 im Anschluss an mehrere Finanzskandale den SOX. Nach diesem müssen US-Aktiengesellschaften und ihre Unternehmenseinheiten in der Europäischen Union sowie Nicht-US-Unternehmen, die an einer US-Börse notiert sind, im Rahmen ihres Prüfungsausschusses Verfahren zur Entgegennahme, Speicherung und Bearbeitung von Beschwerden einführen, die der Emittent in Bezug auf die Rechnungslegung, interne Rechnungslegungskontrollen und Wirtschaftsprüfungsfragen erhält; und zur vertraulichen, anonymen Einreichung von Beschwerden durch Angestellte des Emittenten in Bezug auf fragliche Rechnungslegungs- oder Wirtschaftsprüfungsangelegenheiten. Darüber hinaus enthält Abschnitt 806 des SOX Vorschriften zum Schutz von Beschäftigten börsennotierter Unternehmen, die Beweise für Betrug vorlegen, vor solchen Vergeltungsmaßnahmen, die wegen der Nutzung des Meldeverfahrens gegen sie ergriffen werden könnten.
Whistleblower während der Regierungszeit von Obama
Barack Obama, US-Präsident von 2009 bis 2017, äußerte sich vor seiner ersten Wahl zum Präsidenten bewundernd über Whistleblower als „wertvollste Quelle“ für Informationen über Regierungsfehlverhalten und versprach, sich für die Steigerung der Transparenz von Regierungshandeln einzusetzen. Kritiker haben angemerkt, dass während seiner Präsidentschaft bereits bis zum Jahr 2011 fünf Whistleblower aus dem US-Geheimdienstbereich unter dem Espionage Act angeklagt worden waren, das auch die Todesstrafe vorsieht. Das seien mehr Fälle als unter allen US-Präsidenten vor ihm zusammengenommen.[72] Er habe seine diesbezüglichen Wahlversprechen vollständig gebrochen. Der ehemalige NSA-Mitarbeiter Thomas Drake, der bereits ab 2003 über ungesetzliche Überwachungsmaßnahmen und eine von ihm festgestellte Geldverschwendung des Geheimdiensts an die Öffentlichkeit gegangen war, meinte dazu, dass er Obama selbst gewählt habe und damals große Hoffnungen in ihn gesetzt habe. Diese seien aber sehr enttäuscht worden; Obama habe die Geheimhaltungspraxis des Staates auf ein Niveau gebracht, das selbst George W. Bush „nicht einmal beabsichtigt habe“. Obama sei in dieser Hinsicht „schlimmer als Bush“, die Amerikaner seien von ihm getäuscht worden („hoodwinked“). Drake war wegen seines Whistleblowings unter dem Espionage Act angeklagt worden und ihm drohte eine 35-jährige Haftstrafe; die Anklage fiel 2011 im Prozess allerdings in allen Anklagepunkten in sich zusammen. Drake wurde nur wegen „Zweckentfremdung“ eines NSA-Computers zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, wobei er selbst half, diesen Anklagepunkt zu finden, damit der Staat sein „Gesicht wahren“ konnte.[11]
Trotz der Repressionen, die Whistleblower riskieren und einige von ihnen erleiden, würden sich – laut einer US-Studie (Don Soeken)[73] – 84 % der Whistleblower in der gleichen Situation noch einmal genauso oder ähnlich verhalten. 2002 wurden drei Whistleblower vom Time Magazine als Person of the Year ausgezeichnet.
2014 zahlte die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC einem Whistleblower 30 Millionen US-Dollar aus. 2016 zahlte sie einem ehemals leitenden Finanzmanager des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto für seine Hinweise auf irreguläre Buchhaltung fast 22,5 Millionen Dollar.[74]
Whistleblower während der Regierungszeit von Trump
In den ersten fünf Monaten der Präsidentschaft von Donald Trump sind Medien, zum Beispiel den Tageszeitungen Washington Post und New York Times, zahlreiche Informationen zugetragen worden.[75] Geleakte Informationen veranlassten Michael T. Flynn am 13. Februar 2017 zum Rücktritt. Trump hat Leaker am 15. Februar 2017 als kriminell bezeichnet.[76]
Indien
In Indien schützt das Gesetz Whistleblower zunehmend (vgl. Whistleblower Protection Act, deutsch Gesetz zum Schutz der Whistleblower).[77]
Panama
Im Fall der Panama Papers, der in Panama spielt, ist der Whistleblower bis heute unbekannt. Dieser Skandal hat bis heute weltweite Auswirkungen.
Internationaler Whistleblower-Preis
Seit 1999 wird in Deutschland alle zwei Jahre ein internationaler Whistleblower-Preis vergeben (siehe Weblinks). Der Preis wurde von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) und der Deutschen Sektion der International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA) gestiftet. Auch Transparency International beteiligt sich an der Preisvergabe. Der Preis soll die Öffentlichkeit für das Whistleblowing sensibilisieren und die – häufig von Entlassung und Maßregelungen betroffenen oder bedrohten – Preisträger unterstützen. Die bisherigen Preisträger sind:
- 1999: Alexander Nikitin – ehemaliger sowjetischer Marinekapitän, der auf unsichere Atommülllager und gefährliche Praktiken der russischen Nordflotte aufmerksam machte;
- 2001: Margrit Herbst – deutsche Tierärztin, die 1994 die Öffentlichkeit über die Vertuschung der ersten BSE-Fälle informierte;
- 2003: Daniel Ellsberg – hochrangiger Mitarbeiter des US-Verteidigungsministeriums, der 1971 die Pentagon-Papiere an die Presse weitergab;
- 2005: Theodore A. Postol – Physiker am MIT, der das US-Raketenabwehrprogramm GMD kritisierte und dabei dem Lincoln Laboratory des MIT Wissenschaftsbetrug sowie dem MIT selbst Vertuschung vorwarf;
- 2005: Árpád Pusztai – Biochemiker am Rowett Institute in Aberdeen, der bei Ratten-Fütterungsversuchen mit Gen-Kartoffeln Schäden am Immunsystem und Wachstumsstörungen von Organen feststellte und dies veröffentlichte;
- 2007: Liv Bode – deutsche Wissenschaftlerin, die den Verdacht der Kontamination von Plasmaspenden mit infektiösen Bestandteilen mit dem Virus der Bornaschen Krankheit im Bereich der Infektionsforschung am Robert Koch-Institut in Berlin zu klären versuchte;
- 2007: Brigitte Heinisch – Altenpflegerin in einer Berliner Einrichtung von Vivantes, die die dortige unzureichende Pflege und Betreuung alter und hilfebedürftiger Menschen durch eine Strafanzeige wegen Betrugs öffentlich machte. Sie wurde daraufhin fristlos gekündigt. Die Kündigung wurde von den deutschen Arbeitsgerichten bestätigt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sah darin jedoch einen Menschenrechtsverstoß, weil die deutschen Gerichte bei der Bewertung des Whistleblowings nicht in ausreichendem Maße die Meinungsfreiheit der Arbeitnehmerin und das öffentliche Interesse an der Information berücksichtigt hatten. Er sprach der Betroffenen eine Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust zu.[78][79] In der daraufhin erhobenen Restitutionsklage gegen die Arbeitgeberin schlossen die Parteien am 24. Mai 2012 vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einen Vergleich, nach dem Heinisch eine Abfindung im hohen fünfstelligen Bereich erhält und das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist am 31. März 2005 endete.[80][81]
- 2009: Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim – für die Aufdeckung von Steuerhinterziehung der Commerzbank und der Deutschen Bank von 500 Mio. Euro[82] und ihren Einsatz für den Erhalt effektiver Arbeitsmethoden bei der Steuerfahndung Frankfurt im Kampf gegen Steuerhinterziehung – auch gegen den Widerstand der Finanzverwaltung.[83] (Siehe Steuerfahnderaffäre.)
- 2011: Rainer Moormann – Atomwissenschaftler am Forschungszentrum Jülich, der aufdeckte, dass der 1988 stillgelegte Kugelhaufen-Versuchsreaktor AVR in Jülich im Normalbetrieb jahrelang mit gefährlich überhöhten Kerntemperaturen betrieben worden war.[84][85]
- 2011: Anonymus – für die Publikation des unter dem Titel Collateral Murder bekanntgewordenen Dokumentations-Videos über einen von US-Soldaten im Irak durchgeführten Luftangriff, den die verleihenden Vereinigungen als schweres Kriegsverbrechen einschätzen. Die Preisübergabe an den Whistleblower sollte erfolgen, sobald dessen Identität feststand.[84][85] Heute ist bekannt, dass es sich bei dem Whistleblower um den ehemaligen US-Soldaten Bradley Manning, heute Chelsea Manning, handelte. Da sich Manning jedoch in amerikanischer Haft befand, konnte die Preisverleihung nicht auf dem üblichen Weg erfolgen.
- 2013: Edward Snowden – ehemaliger technischer Mitarbeiter der US-amerikanischen Geheimdienste NSA und CIA, der mit Hilfe Tausender kopierter Dokumente die Existenz von Programmen amerikanischer und britischer Geheimdienste öffentlich machte, die der Totalüberwachung des weltweiten Internetverkehrs dienen, darunter PRISM, Tempora und Boundless Informant.[86] Der Preis wurde ihm in Abwesenheit verliehen. In einer von Jacob Appelbaum überbrachten Botschaft Snowdens dankte dieser „allen, die sich an der Debatte beteiligt haben“ und ergänzte: „Regierungen sind uns Rechenschaft schuldig für ihre Entscheidungen.“[87] (Siehe auch: Überwachungs- und Spionageaffäre 2013)
- 2015: Brandon Bryant – für Aussagen über seinen Einsatz als Pilot von Kampfdrohnen der United States Air Force; Gilles-Éric Séralini – für Untersuchungen über Gefahren des Herbizids Roundup (Séralini-Affäre) sowie posthum Léon Gruenbaum (1934–2004) – für das Aufdecken der Rolle des ehemaligen Geschäftsführers am Kernforschungszentrum Karlsruhe Rudolf Greifeld während des Zweiten Weltkrieges als Kriegsverwaltungsrat in Paris.[88][89]
- 2017: Martin Porwoll und Marie Klein – kaufmännischer Leiter und pharmazeutisch-technische Assistentin der „Alten Apotheke“ in Bottrop, die den Verdacht enthüllten, dass dort jahrelang illegale Panscherei mit Anti-Krebsmitteln (Zytostatika) praktiziert wurde, wodurch mehrere Tausend schwer- und oft todkranker Krebspatienten geschädigt wurden. Martin Porwoll hatte die Zahlen zwischen den tatsächlich gelieferten und abgerechneten Wirkstoffen verglichen und Anzeige erstattet. Marie Klein hatte einen Infusionsbeutel, der eigentlich hätte vernichtet werden sollen, sichergestellt und den Ermittlern übergeben.[90][91]
- 2017: Can Dündar für seine Enthüllungen einer unter Verstoß gegen geltendes Völkerrecht unternommenen Lieferung von Waffen und militärischer Ausrüstung nach Syrien an terroristische Dschihadisten Anfang 2014 durch den Geheimdienst MIT des NATO-Mitgliedsstaates Türkei.[92]
Ein weiterer Whistleblower-Preis ist der seit 2004 jährlich verliehene Ridenhour Truth-Telling Prize.
Weitere bekannt gewordene Whistleblower
- 1929: Carl von Ossietzky deckte in einem Artikel in der Weltbühne die verbotene Aufrüstung der Reichswehr auf.
- 1934: Herbert von Bose – Pressechef des konservativen Vizekanzlers in der Frühphase der Regierung Adolf Hitler, Franz von Papen. Von Bose gab heimlich geheime Informationen und Unterlagen über von den Nationalsozialisten verübte Gräueltaten an den britischen Journalisten Claud Cockburn und anderen ausländischen Presseleuten zur Veröffentlichung in ihren Heimatländern weiter; nachdem die Nationalsozialisten darauf aufmerksam wurden, dass die Enthüllungsartikel in der von Cockburn herausgegebenen The Week und in anderen ausländischen Zeitungen sich auf Materialien stützten, die aus der von Bose geleiteten Pressestelle des Vizekanzlers kommen mussten, ordnete Hitler die Einbeziehung dieser Stelle in die politische Säuberungsaktion vom 30. Juni 1934 an. Von Bose wurde bei der Besetzung seiner Dienststelle durch Angehörige der Leibstandarte SS Adolf Hitler hinterrücks erschossen.[96]
- 1960: William Hamilton Martin und Bernon F. Mitchell 1960
- 1963: Werner Pätsch, ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der die Verletzung von Post- und Fernmeldegeheimnis durch deutsche, amerikanische und britische Geheimdienste sowie die Beschäftigung ehemaliger Nazis aufdeckte
- 1967: Meier 19, ein Polizist der Stadtpolizei Zürich, der 1967 eine Polizei- und Justizaffäre an die Öffentlichkeit brachte und danach verfolgt wurde; über seinen Fall gibt es ein Buch und einen Film.
- 1972/1973: William Mark Felt Sr., ehemaliger US-amerikanischer FBI-Agent; am 31. Mai 2005 wurde nach 33 Jahren Geheimhaltung durch die Reporter Bob Woodward und Carl Bernstein der Washington Post bekannt, dass er unter dem Pseudonym Deep Throat wichtigster Informant in der Watergate-Affäre war; die Informationen Felts führten letztendlich zum Rücktritt des US-Präsidenten Richard Nixon.
- Kathryn Bolkovac, eine US-amerikanische Polizeiermittlerin, die über den privaten Militärdienstleister DynCorp bei der UNO in der IPTF eingesetzt wurde. Sie ermittelte mit Unterstützung von Madeleine Rees im Nachkriegsbosnien gegen Menschenhändler und Zuhälter und stellte fest, dass Angehörige verschiedener UN-Organisationen für die Prostituierten zahlten und an der sexuellen Ausbeutung der Frauen teilnahmen. Nachdem sie das aufdeckte und verschiedene, auch höhere Ränge der UN-Organisationen aufgefordert wurden, ihre Posten zu räumen, wurde sie von DynCorp entlassen. Ihre Geschichte wurde in Whistleblower – In gefährlicher Mission verfilmt.
- 1985: Herbert Amry, ein österreichischer Diplomat und Nahost-Experte. Er machte 1985 die österreichische Regierung beharrlich auf illegale Waffengeschäfte einer staatseigenen Rüstungsfirma mit dem damals kriegführenden Iran aufmerksam. Kurz darauf starb er plötzlich mit 46 Jahren an Herzversagen. Einige Jahre später lösten seine Enthüllungen eine Staatsaffäre in Österreich aus, den Noricum-Skandal.
- 1985: Roger Boisjoly, ein US-amerikanischer Raumfahrtingenieur, der seit Juli 1985 vergeblich vor einem fatalen Defekt an Dichtungsringen des Space Shuttle warnte, der schließlich genau wie von ihm vorhergesagt zur Challenger-Katastrophe am 28. Januar 1986 führte.
- 1986: Mordechai Vanunu, ein israelischer Atomtechniker, der 1986 westlichen Medien verriet, dass Israel die Atombombe besitzt; er wurde vom israelischen Geheimdienst von Italien nach Israel verschleppt und wegen Geheimnisverrates von einem israelischen Gericht zu einer 18-jährigen Haftstrafe verurteilt.
- 1997: Christoph Meili, ehemaliger Wachmann einer privaten Sicherheitsfirma, die für die schweizerische Großbank UBS tätig war; schmuggelte 1997 vermeintliche Holocaust-Dokumente aus der Bank und rettete sie vor dem Aktenvernichter.
- 1998: Paul van Buitenen, EU-Kontrollbeamter, der sich 1998 öffentlich gegen die betrügerischen Machenschaften einiger Mitglieder der Europäischen Kommission wandte; als Folge seiner Aktion musste die ganze Kommission zurücktreten; eine weitere Folge war, dass Paul van Buitenen vier Monate lang beurlaubt wurde (mit Halbierung seines Entgelts) und danach an eine „ungefährliche“ Stelle versetzt wurde; von 2004 bis 2009 war er Mitglied des Europaparlaments für die niederländische Kleinpartei Europa Transparant; heute arbeitet er wieder als Beamter der Europäischen Kommission.
- 2001: Habib Souaïdia, Offizier einer algerischen Antiterroreinheit, warf 2001 der algerischen Regierung Staatsterrorismus vor.[97] Sie habe während des Bürgerkriegs der 1990er Jahre, in dem nach Schätzungen von amnesty international bis zu 200.000 Menschen starben,[98] unter strengster Geheimhaltung einen „schmutzigen Krieg“ gegen die eigene Bevölkerung geführt. Offiziell führte die Regierung Krieg gegen islamistische Terrorgruppen, die Terroranschläge gegen Soldaten und Zivilisten begingen. Laut Souaïdia seien jedoch an zahlreichen Massakern an der Zivilbevölkerung Militärangehörige zumindest beteiligt gewesen, und er sei selbst Zeuge gewesen, wie Geheimagenten des Staates getarnt Terroranschläge gegen Zivilisten verübten, für die dann offiziell und fälschlich die islamistischen Terroristen verantwortlich gemacht worden seien.[99][100][101] Laut anderen Whistleblowern aus den Geheimdiensten sei die Führungsspitze der größten Terrorgruppe Groupe Islamique Armé (GIA – übersetzt: „Bewaffnete islamische Gruppe“) von Agenten der algerischen Geheimdienste unterwandert gewesen, und die Geheimdienste hätten selbst neue terroristische Gruppen gebildet, die dann „völlig außer Kontrolle geraten“ seien.[100][99] Die algerische Regierung ließ Souaidia, der ins Exil nach Frankreich gegangen war, im Jahr 2002 für seine Aussagen in Abwesenheit zu 20 Jahren Gefängnis verurteilen. Seine auch von anderen Zeugen[100] in ähnlicher Form bestätigten Vorwürfe wurden nie offiziell untersucht.[101] Stattdessen wurde dem Volk im Jahr 2005 eine Generalamnestie für die Verbrechen aller Konfliktparteien zur Abstimmung vorgelegt, die jegliche Verantwortung der Staatsorgane für schwere Menschenrechtsverletzungen verneinte und die gerichtliche Aufklärung des gewaltsamen „spurlosen Verschwindens“ tausender Menschen verhindert.[98]
- Katharine Gun, Übersetzerin beim britischen Geheimdienst GCHQ, gab der Öffentlichkeit preis, dass UN-Behörden und -Delegierte vom britischen Geheimdienst abgehört werden; sie konnte ihre Beteiligung an den Vorbereitungen zum Irak-Krieg nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren; vom Gericht wurde sie freigesprochen.
- Joseph C. Wilson, Ehepartner der gesetzeswidrig enttarnten CIA-Geheimagentin Valerie Plame. Wilson hatte vor dem Irakkrieg öffentlich die von ihm aufgedeckte Tatsache verbreitet, dass Saddam Hussein entgegen den Verlautbarungen der US-Regierung keinen Atomwaffenrohstoff aus dem Niger gekauft hatte. Dies löste als Racheakt die Aufdeckung der Agententätigkeit seiner Ehefrau durch US-Regierungskreise aus. Lewis Libby, ein Berater von Vizepräsident Dick Cheney, wurde für den Verrat später zu einer Haftstrafe verurteilt, aber unmittelbar anschließend von Präsident George W. Bush begnadigt.
- 2004: Hans-Peter Martin, Mitglied des Europäischen Parlaments, versuchte im Jahre 2004 Tagegeld-Erschleichungen zu beweisen.
- 2005: Matthew Diaz, ehemaliger Lieutenant Commander und Jurist der United States Navy, schickte dem Center for Constitutional Rights, eine Non-Profit-Organisation, die sich für die Grund- und Menschenrechte und deren Weiterentwicklung einsetzt, die Liste der Guantanamo Bay Gefangenen.
- 2010: Chelsea Manning, damals Bradley Manning, spielte vermutlich 2010 der Plattform WikiLeaks ein vom US-Militär zurückgehaltenes Video zu den Luftangriffen in Bagdad vom 12. Juli 2007 und zahlreiche weitere Dokumente zu. In dem Video ist zu sehen, wie aus einem US-Kampfhubschrauber Zivilisten erschossen werden, unter ihnen auch Reporter von Reuters, begleitet von zynischen Kommentaren der Hubschrauberbesatzung. Außerdem soll Manning Depeschen US-amerikanischer Botschaften an WikiLeaks weitergeben haben, welche veröffentlicht wurden und weltweit für erhebliches Aufsehen sorgten. Manning stand in den USA vor Gericht, ihr drohte eine lebenslange Haftstrafe wegen Geheimnisverrats und möglicherweise „Zusammenarbeit mit dem Feind“. Am 30. Juli 2013 wurde sie in 19 von 21 Anklagepunkten für schuldig befunden und am 21. August 2013 zu 35 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 100.000 US-$ verurteilt. Am 17. Mai 2017 wurde Manning freigelassen.
- Rudolf Elmer, ehemaliger schweizerischer Bankmitarbeiter, gab Kunden- und Geschäftsdaten von mutmaßlichen Steuerhinterziehern an Steuerbehörden, Medien und an WikiLeaks weiter.
- Sean Hoare, ein ehemaliger Reporter der eingestellten Boulevardzeitung News of the World, belastete 2010 als erster den damaligen britischen Regierungssprecher Andy Coulson und packte über die illegalen Recherchepraktiken der Zeitung aus. Er starb im Juli 2011.[102][103]
- David Kelly, ein britischer Mikrobiologe, Biowaffenexperte und Berater des englischen Verteidigungsministeriums. Er war nach späteren Aussagen der BBC die Hauptquelle für einen BBC-Bericht, in dem der britischen Regierung vorgeworfen wurde, vor dem Irakkrieg Geheimdienst-Berichte über irakische Massenvernichtungswaffen aufgebauscht zu haben. Kelly soll im Jahr 2003 zwei Tage nach einer Vernehmung vor einem Untersuchungsausschuss des britischen Parlaments Selbstmord begangen haben.
- Miroslaw Strecker, Lastwagenfahrer, der maßgeblich zur Aufdeckung eines Fleischskandals in Deutschland beigetragen hat. Strecker wurde für sein Engagement mehrfach ausgezeichnet.[104]
- Wilhelm Schlötterer versuchte während seiner Tätigkeit in der bayerischen Finanzverwaltung in den 1970er Jahren gegen Einflussnahmen von Spitzenpolitikern zugunsten wohlhabender Freunde und Prominenter in Steuerangelegenheiten vorzugehen. Er machte die Missstände auch publik, was ihm erhebliche berufliche Nachteile einbrachte. In einem Buch schrieb er 2009 unter anderem, dass Franz Josef Strauß ein Vermögen von 400 Millionen D-Mark hinterlassen habe, was ihm eine Anzeige der Strauß-Familie einbrachte. Im Juni 2012 wurden Zeugenaussagen bekannt, die seine Version zu stützen scheinen.[105]
- Klaus Förster, der Leiter der Steuerfahndungsstelle in Sankt Augustin, deckte das Geldwäschesystem mit dem Kloster der Steyler Missionare und weitere „Waschanlagen“, getarnt als angeblich gemeinnützige Vereine wie die „Staatsbürgerliche Vereinigungen“, auf. Die Ermittlungen, die er angefangen hatte und selbst nicht zu Ende bringen durfte, mündeten in die bedeutendsten Parteispendenskandale der Bundesrepublik Deutschland, wie den Flick-Parteispendenskandal und den Parteispenden-Prozess gegen den CDU-Bundesschatzmeister Walther Leisler Kiep und seinen Generalbevollmächtigten Uwe Lüthje.
- Inge Hannemann, seit 2005 beschäftigt im Jobcenter Hamburg-Altona, bringt öffentlich Missstände bei der Vermittlung von Arbeitslosen innerhalb des Systems Hartz IV zur Sprache; im Juni 2013 gab es dazu einen Anhörungstermin vor dem Arbeitsgericht Hamburg.[106][107][108][109][110]
- William Binney, der 32 Jahre beim US-Geheimdienst NSA war und dann 2001 zum Whistleblower wurde, als nach 9/11 das Inlandsüberwachungsprogramm Stellar Wind gestartet wurde. Stellar Wind, ursprünglich für die Auslandsspionage entwickelt, wurde für die Überwachung innerhalb der USA verändert.[111]
- Joseph Darby, ein US-amerikanischer Sergeant der US-Militärpolizei, der 2004 durch Übergabe einer CD mit Fotografien und einer anonymen Kurzbeschreibung an den Special Agent Tyler Pieron vom US Army Criminal Investigation Command dazu beitrug, die Gefangenenmisshandlung in Abu Ghraib ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen. Er löste damit eine Lawine von Nachforschungen und Medienberichten über diese gravierende Verletzungen der Genfer Konventionen aus.[112]
- Anders Kærgaard, ein dänischer Nachrichtendienstoffizier, der 2012 Folterungen an Zivilisten während des Irakkrieges unter Duldung des dänischen Militärs offenlegte.
- Sibel Edmonds, die Ungereimtheiten bei 9/11-Untersuchungen, die Verstrickung von US-Politikern in Drogenlieferungen und die Korruption im Pentagon aufdeckte.
- Hans-Helge Jürgens deckte ab 1975 als Angestellter der TU Braunschweig den maroden Zustand des Versuchsendlagers Asse auf.[113]
Organisationen und Dienste
Whistleblower-Netzwerk e. V. setzt sich seit 2006 für Whistleblowerschutz ein. Seine Arbeitsfelder sind Rechtspolitik, Beratung von Unternehmen, Behörden und Organisationen, Unterstützung von Whistleblowern, Aufklärung der Öffentlichkeit sowie internationale Kooperationen und networking.[114] Der von Hans-Joachim Selenz gegründete CleanState e. V. begreift sich als deutschlandweite Anlaufstelle für Whistleblower.[115]
Die Website WikiLeaks bietet Whistleblowern die Möglichkeit, bislang geheim gehaltene Dokumente anonym im World Wide Web zu veröffentlichen. Ende Juli 2012 eröffnete die Wochenzeitung Die Zeit einen „digitalen Briefkasten“, wo Whistleblower Dokumente anonym hochladen können. Die Daten werden nicht unmittelbar veröffentlicht, sondern von Redakteuren weiter ausgewertet.[116]
Filme und Rundfunkberichte
- Sebastian Bellwinkel: Whistleblower – Die Einsamkeit der Mutigen. Deutschland, 2016, ARD-Dokumentation, 45 Min. (Fehlender rechtlicher Schutz an drei bekannten Beispielen A. Deltour (Luxemburg-Steuerminderung), M. Herbst (BSE in Deutschland), S. Ennullat (Verfolgung rechtsextremer Straftaten in Sachsen-Anhalt); Inhaltsangabe im tagesspiegel.de vom 20. November 2016)
- Ich verpfeife meine Firma – Zivilcourage im Beruf, Deutschland, Dokumentation, 1997, 45 Min., Ein Film von V. Thurn, Inhaltsangabe.
- Der aufrechte Gang und sein Preis. Frankreich, Dokumentation, 2007, 53 Min., Regie: Jean Robert Viallet, Mathieu Verboud, Produktion: arte, Inhaltsangabe von arte
- fiktionale Darstellung der Risiken, die Whistleblower eingehen: The Insider mit Al Pacino und Russell Crowe am Beispiel von: Jeffrey Wigand.
- Whistleblower – In gefährlicher Mission, Kanada/Deutschland 2010, 112 Min., Regie: Larysa Kondracki[117]
- Jeboja, Südkorea, 114 Min., Regie: Lin Soon-rye
- Stefan Maas und Jens Rosbach: Whistleblower – Enthüller oder Nestbeschmutzer?, Deutschlandfunk – „Hintergrund“ vom 9. Juni 2014
- Christine Westerhaus: Whistleblower in der Wissenschaft – Wer wagt, verliert, Deutschlandfunk – „Wissenschaft im Brennpunkt“ vom 4. Februar 2018
Siehe auch
- Leak
- Quelle (Nachrichtendienst)
- Informant
- Critical Incident Reporting Systems (CIRS) – „anonymisiertes Fehler-Meldesysteme“, wird als effektivere Alternative diskutiert
- Sam Adams Award
- Steuersünder-CD
- Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ((EU) 2016/943)
Literatur
- Tatiana Bazzichelli (Hrsg.): Whistleblowing for Change. Exposing Systems of Power and Injustice. transcript, Bielefeld 2021, ISBN 978-3-8376-5793-7. (PDF; 27 MB)
- Antje Bultmann (Hrsg.): Auf der Abschußliste – Wie kritische Wissenschaftler mundtot gemacht werden sollen. Knaur-Verlag, München 1997, ISBN 3-426-77265-5.
- Dieter Deiseroth, Hartmut Graßl (Hrsg.): Whistleblower-Enthüllungen. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-8305-3641-3 (Dokumentation zur Verleihung der Whistleblower-Preise 2015)
- Dieter Deiseroth: Welchen Nutzen bringt das Whistleblowing von Beschäftigten? / Wo liegen gravierende Missstände im stationären Pflegebereich? In: Pro Alter, Heft 3/2006, S. 16–28, ISSN 1430-1911. (Das Heft enthält noch weitere Beiträge zum Thema Whistleblowing)
- Dieter Deiseroth: Whistleblowing in Zeiten von BSE – Der Fall der Tierärztin Dr. Margrit Herbst. Berlin-Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-8305-0258-3.
- Dieter Deiseroth: Berufsethische Verantwortung in der Forschung, Möglichkeiten und Grenzen des Rechts. LIT-Verlag, Münster 1997, ISBN 3-8258-3160-4.
- Dieter Deiseroth, Annegret Falter: Zivilcourage im BSE-Skandal – und die Folgen. Whistleblower-Preis 2001 für die Tierärztin Dr. Margrit Herbst. (Memento vom 11. Juli 2004 im Internet Archive) VDW-Materialien. Berlin 2002. (PDF)
- Dieter Deiseroth, Dietmar Göttling: Der Fall Nikitin. Whistleblower-Preis 1999. MIRZ-Schriftenreihe. G. Emde, Pittenhart 2000, ISBN 3-923637-56-X.
- Tom Devine: The Whistleblower’s Survival Guide: Courage Without Martyrdom, Government Accountability Project. Tom Devine, Washington DC 1997, Teil 1 (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive) (PDF), 2 (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive), 3 (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive), 4 (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive).
- Julian Dörr, Verena Diersch: Zur Rechtfertigung von Whistleblowing. Eine ordnungsethische und legitimitätstheoretische Perspektive der Whistleblower-Fälle Carl von Ossietzky und Edward Snowden. In: Zeitschrift für Politik, 64. Jg., H. 4, S. 468–492, ISSN 0044-3360.
- Stephan Fahrig: Die Zulässigkeit von Whistleblowing aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht. (PDF) In: NZA-Online. 01/2011, S. 1. (PDF; 95 kB)
- Thomas Faust: Verwaltung zwischen Transparenz und dienstlicher Diskretion: Beamtenstatusgesetz ermöglicht das sogenannte „Whistleblowing“. In: Innovative Verwaltung Wiesbaden 31.2009, 4, ISSN 0948-3616, S. 22–24.
- Gerrit Forst: Strafanzeige gegen den Arbeitgeber – Grund zur Kündigung des Arbeitsvertrags? In: Neue Juristische Wochenschrift 2011, S. 3477 ff.
- Gerrit Forst: Whistleblowing im internationalen Vergleich – Was kann Deutschland von seinen Nachbarn lernen? In: Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht. (EuZA) 6, München 2013, ISSN 1865-3030, S. 37–82.
- Gerrit Forst: Whistleblowing und Datenschutz – Brauchen wir eine spezielle Regelung? In: Recht der Datenverarbeitung 2013, ISSN 0178-8930, S. 122–132.
- Bernd Hahnfeld, 20 Jahre Whistleblower-Preis, Köln, April 2020, abgerufen am 25. Februar 2021
- Marc Halupczok: 111 Gründe Edward Snowden zu unterstützen. Eine Hommage an den wichtigsten Whistleblower der Welt. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2013, ISBN 978-3-86265-376-8.
- Nico Herold: Die beamtenrechtliche Zulässigkeit des „Whistleblowing“. In: Zeitschrift für Beamtenrecht 2013, Nr. 1–2, S. 8–14.
- Nico Herold: Whistleblower. Entscheidungsfindung, Meldeverhalten und kriminologische Bewertung. Nomos, Baden-Baden 2016, ISBN 978-3-8487-2691-2.
- Nico Herold: Zur Kontroll-Funktionalität von Whistleblowing-Systemen im Lichte aktueller empirischer Erkenntnisse. In: Boers, K./Schaerff, M. (Hrsg.): Kriminologische Welt in Bewegung. Forum Verlag Godesberg GmbH, 2018, S. 228–242.
- Nico Herold: Government-Whistleblowing – Enthüllung und Kontrolle von staatlichen Missständen. In: Kritische Justiz, Jg. 52 (2019), Nr. 3, S. 336–348.
- Mark Hertsgaard: Die Aufrechten. Whistleblowing in der Ära Snowden. Hanser, München 2016, ISBN 978-3-446-25509-8.
- Katrin Kanzenbach: Die Implementierung und Ausgestaltung eines Best-Practice Hinweisgeber- bzw. Whistleblower-Systems unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten – Eine Handlungsempfehlung für Unternehmen. Shaker, 3. April 2013, ISBN 3-8440-1595-7.
- R. Knyrim, G. Trieb: Whistleblowing-Hotlines. Fachartikel zum Datenschutz- und Arbeitsrecht. ARD 5681/5/2006.
- Ralf Kölbel, Nico Herold: Whistleblowing. Eine kriminologische Analyse aus Anlass der aktuellen kriminalpolitischen Debatte. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform. 93 (2010), S. 425–441.
- Ralf Kölbel, Nico Herold: Wirtschaftskontrolle durch Whistleblowing? Empirische Befunde zu Entscheidungsprozessen von Hinweisgebern. In: Neue Kriminalpolitik 27/4 (2015), S. 375–387.
- Ralf Kölbel, Nico Herold: Whistle-Blowing from the Perspective of General Strain Theory. In: Deviant Behavior 40/2 (2019), S. 133–155.
- Zora Ledergerber: Whistleblowing unter dem Aspekt der Korruptionsbekämpfung. Stämpfli, Bern 2005, ISBN 3-7272-0695-0.
- Klaus M. Leisinger: Whistleblowing und Corporate Reputation Management. Hampp, München / Mering 2003, ISBN 3-87988-731-4.
- Carsten Momsen, Thomas Grützner, Andreas Oonk: Whistleblowing als außerordentlicher Kündigungsgrund? (Zugleich Anmerkung zu EGMR, Urteil vom 21. Juli 2011, Az. 28274/08 (Heinisch v. Deutschland)). (PDF; 114 kB) In: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik. 2011, Heft 08/09, S. 754.
- Alexander Mulle: Whistleblowing und Arbeitsrecht. Ein Leitfaden für ArbeitnehmerInnen und Belegschaftsorgane. Reihe: Beiträge zu besonderen Problemen des Arbeitsrechts, Band 31 (2013), ISBN 978-3-7035-1632-0.
- Michael Müller: Whistleblowing – ein Kündigungsgrund? In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht. München 2002, ISSN 0176-3814, S. 424–437.
- Gero v. Pelchrzim: Whistleblowing und der strafrechtliche Geheimnisschutz nach § 17 UWG. In: Corporate Compliance Zeitschrift. -CCZ. München 2009, ISSN 1865-3952, S. 25–29.
- Björn Rohde-Liebenau: Whistleblowing – Beitrag der Mitarbeiter zur Risikokommunikation. Edition der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf 2005, ISBN 3-86593-036-0.
- Claudia Tödtmann: Rechtsfall Whistleblowing, Wenn Angestellte Geheimnisse verraten. wiwo.de, 15. August 2014
Weblinks
- RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019, abgerufen am 3. März 2021
- Referentenentwurf vom 26. November 2020 des Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG, abgerufen am 3. März 2021
- Whistleblower-Netzwerk e. V. und Fairness-Stiftung
- Whistleblowing Austria
- Whistleblower-Preis – offizielle Seite (Preisträger siehe unter „Whistleblower-Preisträger seit 1999“)
- Literaturliste beim Whistleblower-Netzwerk.
- Aktueller Begriff: Whistleblower – Hinweisgeber mit Zivilcourage (Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages) (PDF; 72 kB)
- Transparency International Deutschland, Positionspapier zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz, abgerufen am 1. März 2021
- Legal Tribune Online, Artikelsammlung, abgerufen am 1. März 2021
- Melanie Longerich, Kampf um Rehabilitation – Whistleblower in Deutschland. Deutschlandfunk vom 12. November 2010, abgerufen am 1. März 2021
- Guido Strack: Whistleblowing in Deutschland. (PDF; 95 kB) verfügbar auch auf Englisch (PDF; 93 kB)
- Whistleblowing – Verrat oder verantwortliches Handeln? (PDF; 1,2 MB) Unterrichtsreihe des Projektes ethos – Wirtschafts- und Unternehmensethik in der ökonomischen und politischen Bildung an der Universität Duisburg-Essen
- Moritz Homann, Whistleblower-Richtlinie: Was Unternehmen wissen müssen auf dem Stand vom 16. Februar 2021, abgerufen am 24. Februar 2021
- Ulrike Dittmar, EU-Whistleblower-Richtlinie: Das müssen Unternehmen jetzt wissen auf dem Stand vom 19. März 2021, abgerufen am 19. März 2021
Einzelnachweise
- Marc Pitzke: „Pentagon Papers“: Washington beichtet letzte Vietnam-Lügen. auf: Spiegel Online. 9. Juni 2011.
- Dietmar Ostermann: Krieg und Lügen. In: Berliner Zeitung, 18. Juni 2011
- Von englisch whistleblower von englisch to blow the whistle (on) ‚auffliegen lassen‘, ‚stoppen‘, ‚verpfeifen‘, von ursprünglich ‚in die Pfeife blasen‘.
- Julian Dörr, Verena Diersch: Zur Rechtfertigung von Whistleblowing: Eine ordnungsethische und legitimitätstheoretische Perspektive der Whistleblower-Fälle Carl von Ossietzky und Edward Snowden. In: Zeitschrift für Politik. Band 64, Nr. 4, 5. Dezember 2017, ISSN 0044-3360, S. 468–492, doi:10.5771/0044-3360-2017-4-468 (nomos-elibrary.de [abgerufen am 22. Januar 2018]).
- Winters v. Houston Chronicle Pub. Co., 795 S.W.2d 723, 727 (Tex. 1990) (Doggett, J., concurring).
- Marcia P. Miceli, Janet P. Near: Blowing the whistle: The organizational and legal implications for companies and employees. Issues in organization and management series. Lexington Books, New York 1992, ISBN 0-669-19599-5, S. 8.
- to blow the whistle on. In: Christine Ammer (Hrsg.): The American Heritage dictionary of idioms. Houghton Mifflin Harcourt, 1997, ISBN 0-395-72774-X, S. 68.
- Anatol Stefanowitsch: Whistleblower. Sprachlog, 15. Januar 2011, abgerufen am 15. Januar 2011.
- Bruce Schneier: What We Don’t Know About Spying on Citizens: Scarier Than What We Know. In: The Atlantic. 6. Juni 2013, abgerufen am 13. September 2013 (englisch).
- Kai Biermann: Wir brauchen mehr Whistleblower. In: golem.de. 8. Juni 2013, abgerufen am 17. Juni 2013.
- Matthew Harwood: NSA whistle-blower: Obama “worse than Bush” Interview mit Whistleblower Thomas Drake, Salon.com, 7. März 2012. Zitat aus Interview: “Worse than Bush. […] He’s expanding the secrecy regime far beyond what the Bush even intended, interestingly enough. I think Bush is probably like, ‘Whoa.’”
- Bush begnadigt Cheneys Ex-Stabschef Libby. (Memento vom 24. Dezember 2013 im Internet Archive) Stern.de, 3. Juli 2007.
- Care Quality Commission’s leaders ‚lack the necessary skills‘. The Guardian, 29. November 2011.
- CQC – we’ll listen to whistleblowers more. (Memento vom 22. Februar 2013 im Internet Archive) Public Service Bulletin, 7. August 2012
- Wer Fehler aufdeckt wird abgestraft. In: Frankfurter Rundschau. 23. Januar 2011. (Interview mit EU-Jurist Strack)
- Markus Mandalka: Gefahren für journalistischen Quellenschutz, Informantenschutz und Whistleblower durch Informationstechnik und Datenspuren
- Filmdokumentation: Der gefährlichste Mann in Amerika – Daniel Ellsberg und die Pentagon-Papiere (USA 2009, 91 min.), Regie: Judith Ehrlich, Rick Goldsmith
- New York Times Co. v. United States 403 U.S. 713 (1971).
- Egil Kroh: The Break-In That History Forgot. On: The New York Times. 30. Juni 2007.
- Jonathan Haidt: The New Synthesis in Moral Psychology. In: Science. 316, Nr. 5827, 18. Mai 2007, S. 998–1002. doi:10.1126/science.1137651.
- European Committee on Legal Co-operation (CDCJ): Empfehlung CM/Rec(2014)7 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über den Schutz von Whistleblowern. (PDF 95 kB) (angenommen vom Ministerkomitee am 30. April 2014 in der 1198. Sitzung der Stellvertreter der Minister). (Nicht mehr online verfügbar.) In: Human Rights and Rule of Law. Council of Europe (deutsch: Europarat), 30. April 2014, archiviert vom Original am 26. Juli 2014; abgerufen am 28. Juli 2014.
- Homepage des Europäischen Ausschusses für rechtliche Zusammenarbeit, abgerufen am 25. Februar 2021
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Deutschland: Europarat. Der Schutz von Whistleblowern erläuternder Bericht zur Empfehlung. (PDF 574 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) Europarat, 21. Juli 2014, archiviert vom Original am 26. Juli 2014; abgerufen am 28. Juli 2014. Auf der Grundlage von Informationen aus coe.int/CDCJ: news mit Stand 28. Juli 2014.
- Österreich bremst bei Schutz von Whistleblowern www.orf.at, 1. März 2019
- Deutschland stellt sich gegen besseren Whistleblower-Schutz. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 27. Februar 2019, abgerufen am 28. Februar 2019.
- RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019, abgerufen am 25. Februar 2021
- Antwort der Bundesregierung vom 28. August 2020 zur Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie, abgerufen am 24. Februar 2021
- Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG, der Verordnung (EG) Nr. 1321/2007 der Kommission, der Verordnung (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission und Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 996/2010. In: Der Europäische Datenschutzbeauftragte (Hrsg.): Amtsblatt der Europäischen Union. 7. Dezember 2013 (2013/C 358/11 [PDF; 716 kB; abgerufen am 14. Januar 2014]): „Neben anderen Änderungen verfolgt der Vorschlag folgende Zielsetzungen: […] Die Meldung durch einen harmonisierten Schutz vor Strafe durch Vorgesetzte bzw. vor der Verfolgung der Personen, die die Ereignisse melden, zu fördern. (Anm.: Auszug)“
- Gesetzesentwurf zur Einführung eines § 612a n. F. BGB zum Whistleblowerschutz
- öffentlichen Anhörung im Bundestag
- EMRG, Urteil vom 21. Juli 2011, Heinisch gegen Deutschland, Az. 28274/08; veröffentlicht in deutscher Übersetzung u. a. in NJW, 2011, 3501.
- Entscheidungstext (englisch)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte erlaubt Whistleblowing
- BT-Drs. 17/7053.
- BT-Drs. 17/6902.
- Zitat aus der bei Juris am 7. Oktober 2011 veröffentlichten Mitteilung des Bundestages
- Übersicht über den 888.Sitzungstag des Bundesrates vom 14. Oktober 2011, dort TOP 15. (Memento vom 31. Dezember 2013 im Internet Archive)
- Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 15 der 888.Sitzung des Bundesrates (Memento vom 6. Februar 2012 im Internet Archive) (PDF)
- [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Defekte_Weblinks&dwl=http://www.arbrb.de/aus_gesetzgebungsreport_25635.html Seite nicht mehr abrufbar], Suche in Webarchiven: [http://timetravel.mementoweb.org/list/2010/http://www.arbrb.de/aus_gesetzgebungsreport_25635.html Gesetzgebungsreport des Arbeits-Rechts-Beraters]
- BT-Drs. 17/8567.
- vom Portal arbeitsrecht.de aufbereitete Mitteilung aus dem Gesetzesentwurf BT-Drs. 17/9782 vom 23. Mai 2012. Gesetzesentwurf. (Memento vom 21. August 2016 im Internet Archive) (PDF)
- CRD-IV-Umsetzungsgesetz vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395).
- Antwort der Bundesregierung vom 28. August 2020 zur Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie, abgerufen am 24. Februar 2021
- Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG), abgerufen am 1. März 2021
- Legal Tribune Online, Justizministerium will Whistleblower besser schützen vom 14. Dezember 2020, abgerufen am 1. März 2021
- Rüdiger Köhn, Schutz für Whistleblower, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22. Februar 2021, abgerufen am 24. Februar 2021
- Thomas Fischer, Whistleblowing, Pfeifen im Walde, Spiegel Online vom 19. Februar 2021, abgerufen am 24. Februar 2021
- Stellungnahme des DGB vom 16. Februar 2021, abgerufen am 24. Februar 2021
- Robert Brockhaus, Nach EGMR-Urteil, Wie sicher muss sich ein Whistleblower sein? auf Legal Tribune Online vom 23. Februar 2021, abgerufen am 24. Februar 2021
- Interview mit Lambrecht in der FAZ, abgerufen am 29. März 2021
- Süddeutsche Zeitung vom 28. April 2021, Gespräche zu Whistleblower-Gesetz in Koalition geplatzt, abgerufen am 30. April 2021
- FAZ, Schutz vor Kündigung oder Mobbing von Hinweisgebern, abgerufen am 20. Dezember 2021
- Die Presse, Waffendeal mit Kollateralschaden vom 6. Januar 2017, abgerufen am 24. Februar 2021
- Michael Simoner, Jubiläum ohne Jubel: Noricum, Vor 20 Jahren flog Skandal um illegale Kanonenlieferungen auf, Der Standard vom 16./17. April 2005, abgerufen am 24. Februar 2021
- Die Zeit, Wenn Spatzen Kanonen exportieren vom 9. April 1993, abgerufen am 24. Februar 2021
- Der Standard, Österreich muss bis Ende 2021 Whistleblower-Schutz umsetzen vom 21. September 2020, abgerufen am 24. Februar 2021
- Stadt Wien, Mehr Transparenz durch neue Whistleblower-Plattform, abgerufen am 24. Februar 2021
- Die Presse, Wiener Stadtregierung installiert Whistleblower-Plattform, abgerufen am 24. Februar 2021
- Homepage von "Whistleblowing.at", abgerufen am 25. Februar 2021/
- Österreich säumig bei Schutz von Whistleblowern, Webseite: orf.at vom 10. Februar 2022.
- Christof Forster, Lorenz Honegger, Werner De Schepper: So kam Christoph Blocher zu Hildebrands Kontodaten. In: Aargauer Zeitung. 7. Januar 2012.
- Verletzung des Bankkundengeheimnisses durch einen Mitarbeiter der Bank Sarasin. (Memento vom 20. August 2012 im Internet Archive) (PDF; 40 kB) Medienmitteilung vom 3. Januar 2012
- Whistleblower Falciani in Spanien verhaftet 7. April 2018
- Whistleblowing. Wettbewerbskommission, abgerufen am 23. Juli 2018.
- Meldeformulare. Wettbewerbskommission, abgerufen am 23. Juli 2018.
- https://sichermelden.ch/
- Entscheidung des EGMR vom 16. Februar 2021, Az. 23922/19, abgerufen am 24. Februar 2021
- Haufe Online, Whistleblower muss Vorwürfe vor der Anzeige gründlich prüfen vom 18. Februar 2021, abgerufen am 24. Februar 2021
- Chef der Vatikanbank im Visier der Ermittler In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. September 2010.
- Neue Geheimdokumente aus dem Vatikan aufgetaucht, spiegel.de
- vgl. Wikipedia in englischer Sprache Whistleblower Protection Act (USA)
- Jane Mayer: The Secret Sharer. Is Thomas Drake an enemy of the state? In: The New Yorker. 23. Mai 2011. Zitat: “Including the Drake case, it [gemeint ist die Obama-Regierung] has been using the Espionage Act to press criminal charges in five alleged instances of national-security leaks—more such prosecutions than have occurred in all previous Administrations combined.”
- Karel L. Soeken: A survey of whistleblowers. (PDF; 4,5 MB) whistleblower-net.de
- spiegel.de 31. August 2016
- Leakers in the Trump administration may have trouble invoking Obama’s whistleblower protections
- usnews.com
- vgl. Wikipedia in englischer Sprache: Whistleblower, Whistle Blowers Protection Act, 2011 (Indien)
- Urteil des Gerichtshofs vom 21. Juli 2011 Heinisch gegen Deutschland, 28274/08 (englisch)
- Kündigung wegen Kritik an Arbeitgeber ist ungerechtfertigt. In: Süddeutsche Zeitung, 21. Juli 2011.
- Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg vom 24. Mai 2012
- 123recht.net abgerufen am 16. Juni 2012.
- Whistleblower-Preis: Steuerfahnder für gute Arbeit geschasst. In: Frankfurter Rundschau via Sozialforum Dortmund, 9. Mai 2009.
- Jurybegründung: Whistleblower-Preis 2009. In: whistleblower-net.de, 3. Mai 2009.
- Verleihung des Whistleblower-Preises 2011. In: hintergrund.de, 6. Juni 2011.
- Whistleblower-Preis 2011 geht an Kernforscher. In: heise online. 23. Juli 2013, abgerufen am 7. Juni 2011.
- Detlef Borchers: Whistleblower-Preis für Edward Snowden. In: heise online. 23. Juli 2013, abgerufen am 23. Juli 2013.
- Swantje Dake: Ehrung in Abwesenheit. In: Stern. 30. August 2013, abgerufen am 31. August 2013.
- Verleihung Whistleblower-Preis in Karlsruhe. SWR Landesschau aktuell Baden-Württemberg, 16. Oktober 2015
- Tobias Knaack: Posthum bekommt Léon Gruenbaum den Whistleblower-Preis 2015. In: Südwest Presse, 15. Oktober 2015.
- Whistleblower-Preis für ehemalige Mitarbeiter der Alten Apotheke und Can Dündar. In: CORRECTIV, 30. Oktober 2017
- Hinweisgeber im Apotheker-Skandal werden ausgezeichnet. In: Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 30. Oktober 2017.
- Can Dündar erhält „Whistleblowerpreis 2017“. In: Die Welt, 30. Oktober 2017.
- UN-Sonderberichterstatter – Whistleblowerin Chelsea Manning soll gefoltert worden sein. Abgerufen am 18. November 2021 (deutsch).
- Büro des UN-Sonderberichterstatters über Folter am 12. Juli 2011: USA: Unmonitored access to detainees is essential to any credible enquiry into torture or cruel inhuman and degrading treatment, says UN torture expert. Abgerufen am 15. Juli 2011 (englisch).
- US-Regierung verwehrt UN-Beauftragtem vertrauliches Treffen mit mutmaßlichem Wikileaks-Informant. Heise.de, 12. April 2011, abgerufen am 13. April 2011.
- Claud Cockburn: In Time of Trouble. An Autobiography, 1956, S. 235f; Heinz Höhne: Mordsache Röhm, 1984, S. 248; Artikel zu der Week bei Spartacus Educational. Den Schlag gegen Boses Pressestelle kündigte Hitler bereits am 27. Juni 1934 gegenüber Alfred Rosenberg an, als dieser ihm ausländische Zeitungsberichte über nationalsozialistische Verbrechen vorlegte. Hitler: „Ja, da kommt alles her, ich werde das ganze Büro einmal ausheben lassen“.
- Habib Souaïdia: Schmutziger Krieg in Algerien. Bericht eines Ex-Offiziers der Spezialkräfte der Armee (1992–2000). Übersetzung aus dem Französischen. Chronos-Verlag, Zürich 2001, OCLC 313813982, S. 199–201.
- Amnesty International Algerien
- „Wenn sich die Männer des DRS den Bart wachsen liessen, wusste ich, dass sie sich auf einen ‚schmutzigen Auftrag‘ vorbereiteten, bei dem sie sich als Terroristen ausgaben.“ Habib Souaïdia: Schmutziger Krieg in Algerien. Bericht eines Ex-Offiziers der Spezialkräfte der Armee (1992–2000). Übersetzung aus dem Französischen. Chronos-Verlag, Zürich 2001, S. 113.
- Algeriens schmutziger Krieg. Geheimdienstler packen aus. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Le Monde Diplomatique. 17. März 2004, archiviert vom Original am 4. Juni 2008; abgerufen am 16. Dezember 2008.
- Ali Al-Nasani: Das alltägliche Massaker. In: Zeit Online. Oktober 2002, abgerufen am 16. Dezember 2009.
- „News of the World“-Whistleblower tot aufgefunden
- Sean Hoare knew how destructive the News of the World could be. The Guardian, 18. Juli 2011, abgerufen am 19. Juli 2011 (englisch).
- Seehofer ehrt couragierten Gammelfleisch-Fahrer. In: Der Tagesspiegel, 5. Oktober 2007.
- Egmont R. Koch: Zeuge berichtet über dreistelliges Millionenvermögen von Strauß (Memento vom 29. Juni 2012 im Internet Archive), Stern, 27. Juni 2012.
- Jobcenter-Mitarbeiterin verweigert Strafen für Arbeitslose. In: Hamburger Abendblatt. 6. April 2013, abgerufen am 21. April 2013.
- „Wir schaffen Hartz IV ab“. In: die tageszeitung. 5. April 2013, abgerufen am 21. April 2013.
- Fabian Lambeck: »Nichts ist demütigender« In: Neues Deutschland, 22. März 2013, abgerufen am 21. April 2013.
- Widerstand aus Zimmer 105. In: Der Spiegel, Ausgabe 17/2013, 22. April 2013, S. 30 f.
- Hartz-IV-Rebellin bald selber arbeitslos? In: Neues Deutschland, 7. Juni 2013.
- Laura Poitras: The Program. In: The New York Times, 22. August 2012 (englisch).
- publik-forum.de Publikum Forum, 8. Oktober 2018.
- Kap. 10.7.1 im Asse-Abschlussbericht, Sondervotum der Grünen, fraktion.gruene-niedersachsen.de (2012)
- Selbstdarstellung des Whistleblower-Netzwerkes e. V.
- Hans-Joachim Selenz: CleanState. 21. März 2006, S. 2.
- Anonymer Briefkasten. In: Zeit Online. Abgerufen am 12. August 2012.
- The Whistleblower. Internet Movie Database, abgerufen am 22. Mai 2015 (englisch).