Legalisierung von Drogen
Die Legalisierung des Konsums, des Besitzes, der Produktion und der Weitergabe von illegalen Drogen ist ein viel diskutiertes Thema in der Drogenpolitik. Der Debattenschwerpunkt liegt auf der Legalisierung sogenannter „weicher Drogen“ wie bestimmter Cannabis-Produkte, doch auch die Legalisierung sogenannter „harter Drogen“ wird diskutiert.
Argumente der Befürworter
Es existieren folgende große Argumentationen für eine Legalisierung von Drogen. Diese werden häufig gemeinsam ins Feld geführt bzw. nicht explizit voneinander getrennt.
Freiheitsargumentation
Diese Argumentation postuliert ein Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Geist bzw. Körper des Individuums. Der mündige Mensch habe die Freiheit, sich für den Konsum von Drogen zu entscheiden. Der Staat habe kein Recht einzugreifen. Ein bekannter Verfechter dieser Argumentation war Timothy Leary; auch der liberale Wirtschaftswissenschaftler Milton Friedman sprach sich mit dem Freiheitsargument für eine Drogenlegalisierung aus.
Weiter wird argumentiert, die durch das Verbot provozierte Reaktanz könne viele Heranwachsende erst recht in den Drogenkonsum treiben (Reiz des Verbotenen).
Kriminologische Argumentation
Sowohl die Bilanz der aktuellen US-Drogenpolitik[1] als auch die Erfahrungen mit der Prohibition von Alkohol in den Vereinigten Staaten[2] lassen die Schlussfolgerung zu, dass das Verbot von Drogen deren Konsum kaum beschränkt,[3] sondern vielmehr dem Wachstum organisierter Kriminalität Vorschub leistet. Wo eine Nachfrage existiere, bildet sich ein Markt; findet dieser aber wegen staatlicher Repressionen in der Illegalität statt, senkt dies die Hemmschwelle für illegale Geschäftspraktiken. So bildeten sich z. B. während der Prohibition in den 1930er Jahren mafiöse Strukturen heraus, die nach Aufhebung des Verbots wieder zurückgingen. Durch ein Verbot verringere der Staat die Transparenz des Drogenmarktes und damit Möglichkeiten zu dessen Regulierung. Auch führe eine Kriminalisierung des Drogenkonsums Konsumenten wie Produzenten in eine gesellschafts- und staatsfeindliche Haltung, ohne dass es dafür einen in der Sache selbst liegenden Grund gebe. Nach dem Grundsatz Nulla poena sine lege sei die sogenannte Drogenkriminalität damit ausschließlich ein Produkt der Prohibition.
Kostenargumentation
Diese Argumentation baut auf die These, dass die durch die Prohibition entstandenen gesamtgesellschaftlichen Kosten höher seien als die Kosten, welche durch eine Legalisierung entstünden.[4]
Die volkswirtschaftlichen Kosten der Prohibition setzen sich wie folgt zusammen:
- Kosten für den Justizapparat: Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Gefängnisse.
- Kosten durch Beschaffungskriminalität und -prostitution.
- Kosten durch die indirekte Unterstützung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität (einschließlich Korruption, Geldwäsche und Bandenkriegen).
- entgangene Steuereinnahmen
- direkte durch Verzicht auf Besteuerung der Drogen,
- indirekte durch Steuerausfälle bei Inhaftierten.
- Kosten durch erhöhte Gesundheitsrisiken bei Konsumenten durch verunreinigte Drogen, Needle sharing, Verwahrlosung, Überdosierungen und Beschaffungsprostitution.
- Entgangene Einnahmen durch die Illegalisierung von Arbeitsplätzen (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Einkommensteuer).
- entgangene Einnahmen und verstärkte Ausgaben durch verhinderte Nutzung in der Medizin und als Rohstoff (Hanf).
Diese These wird dadurch gestützt, dass es dem Rechtsstaat auch nach etwa einem Jahrhundert der Prohibitionspolitik nicht gelungen ist, die Zahl der Drogentoten sowie die damit zusammenhängende Kriminalität (z. B. Beschaffungsdelikte) zu senken. Selbst drakonische Strafen und strengere Kontrollen haben wohl nicht gegriffen. Bezeichnend ist, dass sogar in vielen Gefängnissen mit Drogen gehandelt wird und dass es dem Staat nicht gelingt, diese unerwünschten Handlungen „vor seiner Nase“ zu unterbinden.
Die Befürworter folgern daraus, dass man – einige oder alle – Drogen legalisieren solle und die Abgabe mittels Jugendschutzgesetzen, Steuern (eine Verbrauchsteuer analog zur Alkohol- und Tabaksteuer) und Qualitätsrichtlinien und Begrenzungen zu regulieren.
Verhältnismäßigkeitsargumentation
Aus medizinischer Sicht gebe es bei einigen Drogen keine Gründe dafür, sie schlechter bzw. restriktiver als die Volksdrogen Tabak und Alkohol zu behandeln. Der Staat erhebe bei Drogen mit ähnlichem Gefährdungspotential unterschiedlich scharfe Sanktionsmaßnahmen und verletze so das rechtsstaatliche Gebot der Verhältnismäßigkeit. Mehr als 99 Prozent der Drogentode in Deutschland werden durch die legalen Drogen Tabak und Alkohol verursacht.[5][6][7][8][9]
Einige verbotene Drogen sind weitestgehend frei von körperlichen wie auch psychischen Risiken. Hier ist vor allem die Gruppe der Psychedelika zu nennen, zu denen unter anderem LSD gehört.[10] LSD besitzt kein Abhängigkeitspotenzial.[11][12][13][14][15] Darüber hinaus ist kein Todesfall durch eine Überdosis LSD bekannt.[16][17]
Andererseits wird von einigen Fachleuten aufgeführt, es werde zu selten berücksichtigt, dass die meisten Cannabiskonsumenten bisher nicht täglich konsumieren, wohingegen die Intensität von Alkoholkonsum gerade wegen seiner bereits gewonnenen gesellschaftlichen Akzeptanz deutlich höher sei. Weil Cannabis verboten sei, bestehe deshalb also zwar Anlass zur sogenannten Verhältnismäßigkeitsargumentation, es wäre aber keineswegs konstruktiv, auch automatisch die Legalisierung weiterer Suchtstoffe zu befürworten.[18] Der Nutzen des Verbots bilde dafür laut Legalisierungs-Befürwortern hingegen keine hinreichende Rechtfertigung, da bei „weichen Drogen“ wie Cannabis die Gefahr, wegen des Besitzes der Droge angezeigt zu werden, gering sei und die Hemmschwelle, Cannabis zu konsumieren, deshalb ohnehin gering sei. Deshalb sinke die Hemmschwelle kaum, wenn „weiche Drogen“ legalisiert würden.
Einstiegsdrogenargumentation
Mit Blick auf Cannabis wird auch die Einstiegsdrogen-Theorie angezweifelt, etwa in einer vom Bundesministerium für Gesundheit unter Horst Seehofer in den 1990ern beauftragten Studie von Dieter Kleiber und Renate Soellner.[19] Eine befürchtete Heranführung an harte Drogen würde in der Praxis nicht stattfinden, eher sei das Gegenteil der Fall: Durch die Illegalisierung entstehe überhaupt erst diese illegale Drogenszene, deren Kontrolle unmöglich sei. Die These, dass Konsumenten sich bei Legalisierung den "Kick der Illegalität" dann bei harten Drogen suchten, scheine bei genauerer Betrachtung und unter der Berücksichtigung von Statistiken haltlos. Darzustellen sei das am Beispiel der legalen Drogen Tabak und Alkohol: obwohl sie legal erhältlich und erwiesenermaßen gefährlicher unter der Berücksichtigung auf körperliche Schäden und dem Suchtpotenzial sind, steigt deshalb die Masse nicht auf härtere Drogen um.
Krankheitsargumentation
Diese Argumentation wird hauptsächlich durch die Ansicht getragen, dass Drogensucht keine Straftat, sondern eine Krankheit sei und dass den Süchtigen geholfen werden solle oder müsse, statt sie in die Kriminalität zu treiben. Diese Argumentation vermischt sich manchmal mit der Argumentation gegen eine Legalisierung, die zum Teil auch eine Unterstützung von Drogensüchtigen fordert, aber nicht auf vermutete präventive Wirkungen der Prohibition verzichten will. Konträr dazu wird von einigen kritischen Fachleuten – wie dem liberalen Psychiater Thomas Szasz in seinem Buch Das Ritual der Drogen (Originaltitel Ceremonial Chemistry: The Ritual Persecution of Drugs, Addicts, and Pushers) – dargelegt, dass fortgesetzter Drogenkonsum an sich keineswegs Anzeichen einer Krankheit sei, sondern ein selbstbestimmter und selbst zu verantwortender Lifestyleaspekt, wie beispielsweise auch ungesunde Ernährung (Fastfood), das Ausüben riskanter Sportarten oder andere riskante Hobbys. Die Erklärung der Konsumenten (nur weil sie bewusst ihrer Gesundheit schaden) zu (Geistes-)Kranken entmündige sie, unterwandere die selbstbestimmte Entscheidung zur Einschränkung des Konsums oder für eine Abstinenz bzw. Selbstdisziplin allgemein, und erschwere deren Leben somit zusätzlich zugunsten einer teuren, überflüssigen Arbeitsbeschaffung für Mediziner eines kaum oder nicht funktionierenden („denn man könne nichts heilen, was nicht krank ist“) Betreuungsapparats (Methadon-Substitution, Entwöhnung, Psychiatrie etc.) Drogenkonsum sei daher gänzlich ein Feld des Sozialen – nicht der Medizin (ausgenommen deren Begleiterkrankungen). Sozialpolitik durch Ärzte regulieren zu wollen, (vor allem in der Psychiatrie, wo vor nicht allzu langer Zeit noch Homosexuelle „geheilt“ wurden) sei immer ein Missbrauch und beschädige sowohl Medizin als auch Staat (siehe z. B. Eugenik, Nationalsozialistische Rassenhygiene). Außerdem erschwert im Fall von Cannabis das Verbot auch die Nutzung als Rohstoff und in der Medizin erheblich.
Liberalisierung von harten Drogen
Einige Befürworter einer Legalisierung von sogenannten „weichen Drogen“ wünschen sich für die sogenannten „harten Drogen“ wie z. B.: Kokain, Heroin und Crack eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Im Gegensatz zur Legalisierung „weicher Drogen“ soll dabei der Umgang mit „harten Drogen“ nur liberalisiert werden. Sie fordern auch, dass für Abhängige von zum Beispiel Heroin staatlich kontrollierte Abgabestellen eingerichtet werden, um Süchtigen die Möglichkeit zu geben, unter ärztlicher Kontrolle chemisch saubere Drogen zu durch ehrliche Arbeit finanzierbaren Preisen zu konsumieren. Hiervon versprechen sich die Befürworter der Entkriminalisierung
- einen drastischen Rückgang der Drogentotenzahlen (oft durch Konsum chemisch verunreinigter Drogen oder einer Überdosis wegen zu stark konzentrierter Drogen verursacht),
- einen starken Rückgang der Beschaffungskriminalität (niedrigere Preise) sowie
- eine Eindämmung von Krankheiten wie AIDS und Hepatitis C (durch eine Garantie auf sterile Spritzen).
- Außerdem werde auch hier dem Schwarzmarkt das Fundament untergraben.
Die Einrichtung von Drogenkonsumräumen, die seit 1998 in Deutschland generell erlaubt ist, verfolgt ähnliche Nahziele und ist mit Einschränkungen auch im Rahmen einer allgemeinen Drogenprohibition möglich.
Psychoaktive Substanzen sollten nach Meinung der Organisation Law Enforcement Against Prohibition generell, unter staatlicher Alters-, Qualitäts- und Zugangskontrolle, legalisiert werden, um so Schäden an der Gesellschaft durch kriminelle Akteure des Schwarzmarktmonopols – und durch korrupte Beamte – zu minimieren.
Jugendschutz
Ein wirksamer Jugendschutz erfordert staatliche Kontrollen. Wenn die Verkäufer die Option haben, legal zu handeln, sind sie wesentlich leichter zu kontrollieren als heimlich handelnde Verkäufer.
Rechtsmissbrauch
Einzelnen der (nachfolgend aufgeführten) Gegenargumente wird entgegengehalten, sie seien rechtsmissbräuchlich. Zum Beispiel sei es rechtsmissbräuchlich bzw. unverhältnismäßig, durch Verbote Behörden eine Handhabe zur Frühintervention bei psychosozialen Fehlentwicklungen zu verschaffen.
Argumente der Gegner
Fürsorgepflichten des Staates
Die Grundlage der Argumentation gegen eine Legalisierung von Drogen besteht in der Fürsorgepflicht des Staates für den Bürger. Entgegen der Freiheitsargumentation habe der Staat die Pflicht, die Bürger von gesundheitsschädigenden Verhaltensweisen abzuhalten. Die Fürsorgepflicht gehe hier über die Freiheitsrechte der Bürger, zumal konsumbedingte Gesundheitsschäden des Einzelnen letztendlich (z. B. durch die Belastung des Gesundheitssystems und durch geringere Arbeitsfähigkeit der Konsumenten) auch die Gesellschaft schädigen. Eine weitere Rolle spielt auch die Überlegung, wie weit ein Drogenabhängiger überhaupt noch mündig und selbstbestimmt handeln kann (Freiheitsverlust).
Alle folgend aufgeführten Argumente basieren auf dieser Bejahung einer die persönlichen Freiheiten einschränkenden Fürsorgepflicht des Staates.
Gefahr eines Drogenbooms
Die Gegner einer Legalisierung von sogenannten „weichen Drogen“ befürchten, dass sie zu einem „Drogenboom“ führen könne, da dann die Hemmschwelle zum Konsum der zuvor illegalen Drogen sinke.
Kriminologische Argumentation
Vereinzelt wird auch – in Umkehrung der oben erwähnten kriminologischen Argumentation – die Befürchtung geäußert, die organisierte Kriminalität werde sich nach einem Wegbrechen des gewinnträchtigen Schwarzmarktes nicht einfach in Luft auflösen, sondern dann anderen – immer noch verbotenen – Einkommensmöglichkeiten nachgehen.
Cannabis als Einstiegsdroge
Außerdem sehen die Gegner einer Legalisierung sogenannter „weicher Drogen“ diese als Einstiegsdrogen an, die die Konsumenten näher an die sogenannten „harten Drogen“ heran- und in die illegale Drogenszene einführten. Da bei einer Liberalisierung „weicher Drogen“ der „Kick der Illegalität“ wegfalle, würden Jugendliche, die diesen Kick suchen, sich möglicherweise zu einem Umstieg auf „härtere“ Drogen veranlasst sehen.[20]
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Theorie allerdings im Jahr 1994 angezweifelt und kam zu dem Schluss, dass keine Kausalität zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Konsum von anderen Drogen hergestellt werden kann.[21]
Unvereinbarkeit mit abstinenzorientierter Politik
Als Argument gegen die kontrollierte Abgabe sogenannter „harter Drogen“ führen Kritiker an, dass Drogensucht zwar tatsächlich eine Krankheit sei, aber schon jetzt die Möglichkeit bestehe, günstig bzw. kostenlos saubere Spritzen zu beziehen sowie die Sucht in einer Klinik mittels Entzugstherapie behandeln zu lassen. Eine kontrollierte Abgabe sei daher nicht notwendig und unterminiere die Motivation für eine Entzugstherapie.
Medizinische und psychologische Risiken
Das zentrale Argument lautet: Weil Drogen schädlich sein können, sollen sie verboten sein.
Medizinische Forschungsergebnisse liefern Hinweise, dass regelmäßiger Konsum einiger illegaler Drogen analog zum Alkohol Schädigungen des Gehirns nach sich ziehen könnten. In der Entwicklungspsychologie wurde beobachtet, dass intensiver Drogenkonsum in der Pubertät die Bewältigung altersspezifischer Entwicklungsaufgaben gefährden kann. Dies gilt natürlich auch für den intensiven Konsum legaler Drogen.
Beispiel Cannabis:
Die Gesundheitsgefahren des Cannabismissbrauchs insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden sind medizinisch erwiesen.[22] Die Entwicklung einer Cannabisabhängigkeit ist keine Seltenheit, das Risiko für psychische Störungen erhöht sich.[22]
Da Cannabis oft in Kombination mit Tabak geraucht wird, entstehen bei dessen Konsum die bekannten Gesundheitsprobleme des Tabak- und Rauchkonsums wie beispielsweise erhöhte Risiken, eine chronische Bronchitis auszubilden, an Krebs der Atemwegsorgane zu erkranken, oder nach Konsum während einer Schwangerschaft ein untergewichtiges Baby auf die Welt zu bringen (da Nikotin im Gegensatz zu Cannabis eindeutig fruchtschädigend ist[23]). Diskutiert wird ferner ein möglicherweise cannabisspezifisches erhöhtes Risiko für eine kleine Gruppe vulnerable Personen, eine Schizophrenie zu entwickeln. Bei einer Reihe psychischer Erkrankungen könne der Cannabiskonsum wie bei anderen Drogen zunächst eine Linderung der Symptome, im Langzeitverlauf aber eine Verschärfung der Krankheit nach sich ziehen.
Mangelnde kulturelle Voraussetzungen
Selbst einige wenige Cannabis-Konsumenten würden eine Legalisierung nicht begrüßen. Ihr Argument dagegen ist, dass eine neue Mehrheit von Cannabiskonsumenten entstünde, welche die Droge exzessiv, ohne großes Hintergrundwissen und hauptsächlich unkultiviert konsumierte. Die heutige Situation bestehe darin, dass regelmäßige Konsumenten sich intensiv mit den Eigenschaften und Risiken von Cannabis auseinandergesetzt hätten, während potentielle „Gelegenheitskiffer“ nach einer Legalisierung nur zu Cannabis griffen, um sich zu profilieren.
Umgekehrt lehnen viele (Tabak-)Raucher eine Legalisierung ab, weil im Bewusstsein der Bevölkerung der Unterschied „illegal = Drogen, legal = Genussmittel“ weit verbreitet ist und weil durch eine Legalisierung der Unterschied zwischen einem Tabakkonsumenten und einem Konsumenten anderer Drogen verwaschen würde.
Frühintervention bei psychosozialen Fehlentwicklungen
Ein weiteres Argument gegen eine Liberalisierung sogenannter „weicher Drogen“ richtet sich nicht gegen deren Konsum an sich, sondern postuliert, die Prohibition verschaffe den zuständigen Behörden eine Handhabe, bei – oft mit Drogenkonsum einhergehenden – Frühmanifestationen psychosozialer Fehlentwicklungen früher und effizienter zu intervenieren, als dies sonst möglich wäre.
Jugendschutz
Umgekehrt befürchten einige Gegner einer Drogenlegalisierung, dass diese Kindern und Jugendlichen mehr Gelegenheiten biete, an bestimmte Drogen überhaupt erst zu kommen, beispielsweise durch Kontakte zu Volljährigen, die ihnen diese besorgen, gefälschte Personalausweise, nachsichtige Haushalte mit frei herumliegenden Drogen etc.[24]
Zudem vermittele ein legaler Verkauf sowie eine durch die Legalisierung mögliche gesellschaftliche Duldung und Tolerierung des Drogenkonsums insbesondere Jüngeren ein falsches Bild von Drogen, indem es diese verharmlose und deren Konsum als „normal“ und „in der Gesellschaft weitgehend akzeptiert“ darstelle.[24]
Wohlempfinden
Eine Legalisierung des Konsums bestimmter Drogen auch in der Öffentlichkeit verstoße gegen das Wohlbefinden derjenigen, die Drogen weithin ablehnen und deren unfreiwillige passive Inhalierung als unangenehm empfinden und als eine potentielle Gefahr für ihre Gesundheit sehen.[25]
Internationale Abkommen
Die meisten Staaten der Erde haben sich über das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel dazu verpflichtet, die Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln gesetzlich einzuschränken. Eine Legalisierung von Drogen in der nationalen Gesetzgebung würde also eine Kündigung dieses Abkommens erfordern. Unter der Voraussetzung, dass die Verkehrsfähigkeit von Drogen gesetzlich geregelt ist, lässt das Einheitsabkommen jedoch auch eine Entkriminalisierung des Drogenbesitzes unter restriktiven Bedingungen zu. So verstoßen weder das niederländische Tolerierungsmodell, noch die in vielen Ländern praktizierte Heroinabgabe an Schwerstabhängige oder eine legale Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken gegen das Einheitsabkommen. Allerdings fordert das Abkommen die Unterzeichner dazu auf, den Besitz einer Droge vollständig zu untersagen, wenn dies unter den jeweiligen gesellschaftlichen Gegebenheiten nachweislich die Lösung mit den geringsten negativen Folgen darstellt.
Politische Vorstöße
Europa
Im Jahr 1992 wurde Absinth mit reglementiertem Thujongehalt in der EU legalisiert. Dies war vorher sehr unterschiedlich in den einzelnen Mitgliedsstaaten geregelt.
Schweiz
In der Schweiz scheiterte eine Liberalisierung „weicher Drogen“ 2004 im Parlament, indem der Nationalrat sich überraschenderweise weigerte, auf eine entsprechende Regierungsvorlage einzutreten. In der Folge wurde die Volksinitiative 'für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz' lanciert, welche eine Entkriminalisierung von Konsum, Besitz und Anbau zum Eigenbedarf anstrebt.[26] Als Konsultativorgan befasste sich auch die Eidgenössische Jugendsession mit dem Volksbegehren und beschloss in der Plenarsitzung vom 23. November 2007 mit deutlichem Mehr eine ablehnende Stellungnahme.[20] Am 30. November 2008 hat das Volk über die Initiative abgestimmt; die Sozialdemokratische Partei (SPS) hat mit großer Mehrheit, die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) knapp die JA-Parole beschlossen, während die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) großmehrheitlich Ablehnung empfahl. Letztlich wurde bei der Abstimmung zwar das Vier-Säulen-Konzept der Schweizer Drogenpolitik (inklusive der medizinischen Heroinvergabe) bestätigt, der Vorstoß im Hinblick auf Cannabis dagegen abgelehnt (36 % Ja-Stimmen für die Hanfinitiative).
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. März 2021 die Verordnung über Pilotversuche zur kontrollierten Abgabe von nicht-medizinischem Cannabis verabschiedet. Die Verordnung regelt die strengen Voraussetzungen für die Durchführung der Studien. Diese Versuche sollen eine solide wissenschaftliche Grundlage für künftige Entscheidungen zur Regelung von Cannabis schaffen.
Ab dem 15. Mai 2021 können beim Bundesamt für Gesundheit Gesuche für die Durchführung von Pilotversuchen mit nicht-medizinischem Cannabis eingereicht werden. Diese Studien sollen die Kenntnisse zu den Vor- und Nachteilen eines kontrollierten Zugangs zu Cannabis erweitern. Sie sollen insbesondere ermöglichen, die Konsequenzen für die Gesundheit und die Konsumgewohnheiten der Nutzerinnen und Nutzer in einem wissenschaftlichen Rahmen zu prüfen und zu dokumentieren, aber auch, die Auswirkungen auf den lokalen illegalen Drogenmarkt sowie auf den Jugendschutz und die öffentliche Sicherheit zu messen.
Im Rahmen der Pilotversuche können die Konsumentinnen und Konsumenten verschiedene Produkte auf Cannabisbasis legal erwerben. Der angebotene Cannabis muss hohe Qualitätsanforderungen erfüllen und aus biologischem Anbau stammen. Da die Lieferketten vom Saatgut bis zum Produktvertrieb überwacht und streng kontrolliert werden, wird der Schwarzmarkt umgangen. Zusätzlich zur Produktinformation soll das entsprechend geschulte Personal der Verkaufsstellen die Teilnehmenden für die Risiken des Konsums sensibilisieren.
Die Rahmenbedingungen für die Pilotversuche sind strikt. Sie müssen hohe Anforderungen an den Jugend- und Gesundheitsschutz erfüllen, und es gilt ein vollständiges Werbeverbot. Die Teilnehmenden können nur eine beschränkte Menge Cannabis pro Monat erwerben, und der Weiterverkauf wie auch der Konsum an öffentlich zugänglichen Orten sind untersagt. Nur volljährige Personen, die bereits Cannabis konsumieren, können an einer Studie teilnehmen; Minderjährige sind davon ausgeschlossen. Die Teilnehmenden müssen zudem ihren Wohnsitz in dem Kanton haben, in dem der Pilotversuch durchgeführt wird. Ihr Gesundheitszustand wird während der gesamten Studie überwacht.
Die Gültigkeit des in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommenen Artikels zu den Pilotversuchen ist auf zehn Jahre beschränkt. Ausserhalb der Pilotversuche gilt weiterhin in der ganzen Schweiz das allgemeine Verbot von Cannabis.[27]
Am 30. April 2021 sprach sich die Gesundheitskommission des Nationalrates für eine Legalisierung von Cannabis aus. Bei der Gesetzgebung will sie auf die Pilotversuche mit der Cannabis-Abgabe aufbauen.[28] Im Oktober 2021 sprach sich die zuständige Kommission des Ständerates dafür aus, dass für Anbau, Produktion, Handel und Konsum von Cannabis ein geregelter Markt geschaffen werden soll.[29]
Deutschland
Seit dem Cannabis-Beschluss gibt es in Deutschland immer wieder Diskussionen, ob man „weiche Drogen“ legalisieren solle, um den Handel nicht mehr in der Illegalität mit seinen schädlichen Wirkungen stattfinden zu lassen. Der Drogenbeauftragte lehnte den Vorstoß zwischenzeitlich ab, die Grünen haben eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.[30] Die Grünen argumentieren, dass es im öffentlichen Interesse liegt (§ 3 BtMG), wenn zum Beispiel in Teilen Berlins Cannabis verkauft werden kann.[31] Der Besitz geringer Mengen an Cannabis als Rauschmittel in Deutschland ist illegal und wird zur Anzeige gebracht. Das Verfahren kann gemäß § 31a BtMG eingestellt werden, wenn der Betroffene nur geringe Mengen für den Eigenverbrauch konsumiert. Es soll eingestellt werden, wenn der Täter sich in einem Drogenkonsumraum aufhält, der speziell durch die Bundesländer genehmigt wurde (§ 10a BtMG). Über die Grenzwerte entscheiden nach § 31a die Bundesländer autark.[32]
Der Schildower Kreis ist ein Netzwerk aus Sachverständigen aus Strafrecht, Erziehungswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Kriminologie, Sozialpädagogik und Medizin und setzt sich gegen Drogenprohibition ein. Er arbeitet hierzu mit dem von Mitgliedern von Strafverfolgungsbehörden geleiteten LEAP und dem Deutschen Hanfverband zusammen.
Der SPD-Politiker Karl Lauterbach forderte 2020 die Legalisierung von Cannabis und Kokain.[33] Im Oktober 2021 sprach er sich dafür aus, in einem möglichen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP eine Legalisierung von Cannabis festzuschreiben.[34]
Der Vorsitzende der Jungen Union, Tilman Kuban, rechnete im Oktober 2021 damit, dass die Junge Union sich bald mehrheitlich für die Cannabislegalisierung aussprechen wird.[35]
Die Ampelkoalition, die sich nach der Bundestagswahl 2021 gebildet hat, hat in ihrem am 24. November 2021 veröffentlichten Koalitionsvertrag festgelegt, dass die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften legalisiert wird.[36]
Niederlande
Die Regierung Rutte beschloss den Drogenhandel stark zu reglementieren; gescheitert ist dieses Vorhaben allerdings zunächst in einigen niederländischen Kommunen, die laut Regelung ein Mitspracherecht besitzen.[37] Die neue Regierung wird die Umsetzung des „Wietpasses“, der nur für Inländer erhältlich sein sollte, nicht mehr verfolgen, so dass auch Touristen wieder weiche Drogen erwerben können.[38]
Luxemburg
Der Premierminister Luxemburgs, Xavier Bettel, kündigte nach der Parlamentswahl 2018 an, Marihuana zum Freizeitgebrauch zu legalisieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde für Oktober 2021 angekündigt.[39] Im Oktober 2021 teilten mehrere Minister der Regierung mit, dass Anfang 2022 ein Gesetzentwurf eingebracht wird, welcher beinhaltet, dass erwachsene Luxemburger für den Eigenbedarf künftig zu Hause bis zu vier Cannabis-Pflanzen pro Haushalt anbauen dürfen.[40]
Malta
Die Regierung Maltas legalisierte 2021 den Besitz von bis zu 7 Gramm Cannabis und den Anbau von bis zu 4 Cannabispflanzen pro Haushalt. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im Oktober 2021 veröffentlicht. Der Gesetzentwurf enthält auch die Möglichkeit, Cannabis Social Clubs zu gründen. Diese dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat an ihre Mitglieder abgeben. Der Verkauf von Cannabis und der Konsum in der Öffentlichkeit bleiben verboten.[41] Das maltesische Parlament verabschiedete das Gesetz am 14. Dezember 2021.[42] Das Gesetz trat am 18. Dezember 2021 mit der Unterschrift des maltesischen Präsidenten George Vella in Kraft.[43]
Nord- und Südamerika
Nach Volksabstimmungen legalisierten bis Juli 2021 18 US-Bundesstaaten der USA sowie der Bundesdistrikt Washington, D.C. den Anbau, Verkauf, Besitz und Konsum von Cannabisprodukten vollständig.[44] Im US-amerikanischen Bundesstaat Oregon wurde 2020 in einer Volksabstimmung für die Möglichkeit eines legalen Einsatzes von Psilocybin in einem therapeutischen Kontext gestimmt.[45] In Kalifornien wird zur Zeit (2021) an einem Gesetzentwurf zur Legalisierung des Besitzes einer breiten Palette von Psychedelika wie Psilocybin und Ayahuasca gearbeitet. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird jedoch frühestens für 2022 gerechnet.[46]
In Mittel- und Südamerika werden große Mengen Pflanzen angebaut, aus denen nach deren Ernte Drogen produziert werden. Den größten Teil des Umsatzes machen große mafiaähnliche Organisationen (Drogenkartelle). In Mexiko versuchte Vicente Fox, von 2000 bis 2006 Präsident von Mexiko, mit Hilfe der Armee den Drogenkrieg in Mexiko zu gewinnen; dieses Vorhaben scheiterte. Seitdem fordert Fox die Entkriminalisierung von Drogen innerhalb bestimmter Grenzen; ebenso fordern dies César Gaviria (1990–1994 Präsident Kolumbiens; 1994–2004 OAS-Generalsekretär), Ernesto Zedillo (1994–2000 Präsident Mexikos), Fernando Henrique Cardoso (1995–2002 Präsident Brasiliens), Otto Pérez Molina (Präsident von Guatemala seit 2012) und immer mehr Experten, Politiker und Ökonomen der Region.
Zumindest weiche Drogen sollten legalisiert und der Handel staatlich reguliert werden, da die Staaten Drogenkriege nicht gewinnen könnten.[47]
Im Jahr 2013 legalisierte Uruguay, als weltweit erstes Land, den Anbau und Verkauf von Marihuana.[48][49] José Miguel Insulza (Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) seit 2005; 1994–2005 Minister in Chile) begrüßte die uruguayische Initiative.[47]
2018 wurde Cannabis in Kanada legalisiert.[50] In Mexiko wurde 2021 durch das Verfassungsgericht durchgesetzt, dass man eine Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis und zum Konsum außerhalb der Öffentlichkeit erhalten kann.[51] Mit einer baldigen Regelung per Gesetz wird gerechnet.[52]
Asien
Die Regierung Israels kündigte im Juli 2021 die Legalisierung des Besitzes von bis zu 50 Gramm Cannabis zum Freizeitgebrauch an. Jedoch verfehlte der Gesetzentwurf knapp die Mehrheit in der Knesset.[53]
Afrika
Südafrikas Verfassungsgericht hat 2018 den privaten Anbau von Cannabis sowie den Konsum außerhalb der Öffentlichkeit für legal erklärt.[54]
Siehe auch
Literatur
- Nicole Krumdiek: Die national- und internationalrechtliche Grundlage der Cannabisprohibition in Deutschland. LIT Verlag, Bremen 2006, ISBN 3-8258-9543-2.
- Ralf Gerlach, Heino Stöver (Hrsg.): Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten – Legalisierung von Drogen. Fachhochschulverlag, Frankfurt am Main 2012, ISBN 978-3-943787-03-0.
- Günter Amendt, hrsg. von Andreas Loebell: Legalisieren! Vorträge zur Drogenpolitik. Rotpunktverlag, Zürich 2014, ISBN 978-3-85869-590-1.
Weblinks
- is weed legal yet? (englisch)
- B. Keller: How to Legalize Pot. In: New York Times, 19. Mai 2013 (englisch)
Einzelnachweise
- New York County Lawyers' Association: Report and Recommendations of the Drug Policy Task Force. In: NYCLA & Drug Reform Coordination Network. (online). Report and Recommendations of the Drug Policy Task Force (Memento vom 22. Juni 2008 im Internet Archive)
- Reeve, W. Paul: „Prohibition Failed to Stop the Liquor Flow in Utah“. In: Utah History to Go. (First published in History Blazer, February 1995)
- The Day Beer Resumed Flowing, Legally
- Ärzteblatt
- Jahrbuch Sucht: Die verheerenden Folgen von Alkohol und Tabak. In: Spiegel Online. 22. April 2014, abgerufen am 26. Dezember 2014.
- Alkohol – Die Leber trägt die Hauptlast. gesundheit.de
- DHS Jahrbuch Sucht 2017, Pressemitteilung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, veröffentlicht am 11. April 2017
- ank/aerzteblatt.de: Zahl der Drogentoten leicht gestiegen. In: aerzteblatt.de. 17. April 2014, abgerufen am 26. Dezember 2014.
- Drogen- und Suchtbericht 2014 der Bundesregierung veröffentlicht. (Memento vom 25. Oktober 2014 im Internet Archive) – Drogenbeauftragte der Bundesregierung
- LSD and Other Psychedelics Not Linked With Mental Health Problems, Analysis Suggests – ScienceDaily
- Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA): Drug profiles, Lysergid (LSD)
- […] Because of the unpredictability of psychedelic drug effects, any use carries some risk. Dependence and addiction do not occur, but users may require medical attention because of „bad trips“. […] Laurence Brunton, Donald Blumenthal, Iain Buxton, Keith Parker: Goodman and Gilman’s Manual of Pharmacology and Therapeutics. 2008, ISBN 978-0-07-144343-2, S. 398. doi:10.1036/0071443436
- C. Lüscher, M. A. Ungless: The mechanistic classification of addictive drugs. In: PLoS Med. Band 3, Nr. 11, November 2006, S. e437, doi:10.1371/journal.pmed.0030437, PMID 17105338, PMC 1635740 (freier Volltext).
- D. E. Nichols: Hallucinogens. (PDF) In: Pharmacology & therapeutics. Band 101, Nummer 2, Februar 2004, S. 131–181, doi:10.1016/j.pharmthera.2003.11.002. PMID 14761703. (Review).
- National Institute on Drug Abuse: InfoFacts: Hallucinogens – LSD, Peyote, Psilocybin, and PCP.
- What are hallucinogens?, archiviert am 17. April 2016 auf web.archive.org, abgerufen am 24. April 2016, zuerst veröffentlicht auf der Website des National Institute of Drug Abuse im Januar 2016
- C. Lüscher, M. A.: The mechanistic classification of addictive drugs, PLOS Medicine, Band 3, Nr. 11, S. e437, veröffentlicht im November 2006, pmid = 17105338, pmc = 1635740, doi = 10.1371/journal.pmed.0030437
- http://www.cannabislegal.de/aktionen/obriefe/brief-hueppe.htm#antwort2
- Dieter Kleiber, Renate Soellner & Peter Tossmann: Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Risiken. Juventa, 1998, ISBN 3-7799-1177-9.
- Eidgenössische Jugendsession: jugendsession.winter lehnt Hanflegalisierung ab. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Medienmitteilung. Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), 24. November 2007, ehemals im Original; abgerufen am 8. März 2008: „Die Jugendsession hat die Legalisierung des Hanfkonsums klar abgelehnt, da eine Legalisierung eine falsche Signalwirkung haben würde und Jugendliche eventuell härtere Drogen konsumieren würden, weil beim Hanf der Kick der Illegalität fehlen würde. Das Statement gegen die Legalisierung sieht insbesondere eine Gefahr darin, dass die Auswirkungen von Hanfkonsum nicht restlos wissenschaftlich abgeklärt sind.“
- 2 Senat Bundesverfassungsgericht: Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verfahren betreffend Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes hinsichtlich des unerlaubten Umgangs mit Cannabisprodukten. 9. März 1994, abgerufen am 4. Januar 2022.
- Auswirkungen der Cannabisprohibition auf den Gesundheitsschutz (BT-Drs. 18/853)
- C. A. Chiriboga: Fetal alcohol and drug effects. In: The neurologist. Band 9, Nummer 6, November 2003, ISSN 1074-7931, S. 267–279, doi:10.1097/01.nrl.0000094941.96358.d1, PMID 14629781 (Review).
- Jennifer Köllen: Cannabis-Legalisierung: Professor in Suchtklinik hält sie „fatal“ für Jugendliche. 24. November 2021, abgerufen am 29. November 2021.
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