Zwangsumtausch

Als Zwangsumtausch bezeichnet m​an die staatlich erzwungene Abgabe v​on Werten g​egen vermeintlich Gleichwertiges:

  • umgangssprachlich den erzwungenen Umtausch von Devisen bei der Einreise in bestimmte Länder, insbesondere
    • bei der Einreise in sozialistische Länder des RGW, siehe Mindestumtausch
    • bei der Einreise nach Myanmar, siehe Kyat
  • den erzwungenen Umtausch von Vermögenswerten in staatliche Schuldverschreibungen, zum Beispiel unter August III. (Polen)

Siehe auch

Wiktionary: Zwangsumtausch – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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