Zuschlag

Zuschlag s​teht für d​ie Erhöhung e​ines Geldbetrags:


Zuschlag steht für eine Zuteilung oder Zuweisung:

  • bei privatrechtlichen Versteigerungen die Annahmerklärung des Versteigerers gegenüber dem letzten Höchstgebot (meist durch Hammerschlag angezeigt), siehe Auktion
  • bei einer Zwangsversteigerung die Eigentumszuweisung durch gerichtlichen Beschluss, siehe Zwangsversteigerung
  • die Erteilung eines Auftrags, meist von der öffentlichen Hand, siehe Ausschreibung


Zuschlag steht für einen Zugabe- oder Füllstoff:


Zuschlag ist der Name des Naturschutzgebiets Zuschlag im Kreis Minden-Lübbecke


Zuschlag ist der Familienname folgender Personen:

Siehe auch:


Wiktionary: Zuschlag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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