Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) ist ein ehrenamtliche tätiges Expertengremium, das gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auf Risiken für den Menschen, Tiere und die Umwelt prüft und Stellungnahmen dazu abgibt. Sie bewertet die Sicherheit von gentechnischen Arbeiten und Anlagen sowie die Sicherheit von Freisetzungen und dem Inverkehrbringen von GVO. Die ZKBS wurde im Februar 1978 mit den "Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in vitro neu kombinierte Nukleinsäuren" ins Leben gerufen. 1990 trat das Gentechnikgesetz (GenTG) in Kraft, in dem die ZKBS gesetzlich verankert wurde[1].
Die ZKBS-Mitglieder und Stellvertreter werden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die Dauer von drei Jahren berufen.