Zentrale Aufnahmeprüfung in Zürich
Die zentrale Aufnahmeprüfung in Zürich (auch Gymiprüfung genannt) muss erfolgreich absolviert werden, um an einem Gymnasium im Kanton Zürich zugelassen zu werden.
Allgemeine Informationen
Das Gymnasium (auch Kantonsschule genannt) ermöglicht mit der Maturität ein Studieren an den schweizerischen Universitäten und pädagogischen Hochschulen sowie den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (siehe auch Bildungssystem in der Schweiz). Im Kanton Zürich muss im Gegensatz zu anderen Kantonen eine zentrale Aufnahmeprüfung bestanden werden, um an einem Gymnasium aufgenommen zu werden.
Ein Übertritt und somit eine Teilnahme an der zentralen Aufnahmeprüfung ist ab der 6. Primarklasse oder ab der 2./3. Sekundarschule möglich. Erfolgt ein Übertritt von der 6. Primarklasse ins Langzeitgymnasium, dauert die Schulzeit bis zur Maturität sechs Jahre. Wird die zentrale Aufnahmeprüfung nach der 2. oder 3. Sekundarstufe bestanden, erfolgt ein Wechsel ins Kurzzeitgymnasium und die Schulzeit bis zur Maturität dauert 4 Jahre. Erfolgt der Übertritt erst in der 3. Sekundarstufe, wird somit ein Jahr wiederholt.
Dementsprechend haben die Schüler drei reguläre Versuche, die zentrale Aufnahmeprüfung zu bestehen (6. Primarklasse, 2. Sekundarschule und 3. Sekundarschule). Sollte die zentrale Aufnahmeprüfung nicht bestanden werden, gibt es aber in der Schweiz dank des dualen Bildungssystems noch weitere Möglichkeiten, um für ein Studium an Universitäten zugelassen zu werden.
Teilnahme- und Erfolgsquoten
2018 haben gemäss der Bildungsdirektion des Kantons Zürichs 4109 Schüler an der zentralen Aufnahmeprüfung für das Langzeitgymnasium teilgenommen. Davon haben 51,6 Prozent bestanden und wurden somit für den Besuch des Langzeitgymnasiums zugelassen.
im Jahr 2018 bestanden 40,6 Prozent von 3511 Teilnehmern die Prüfung. Davon stammen alle bis auf eine Person aus der Sekundarstufe A.[1]
Zentrale Aufnahmeprüfung
Die zentrale Aufnahmeprüfung findet in Zürich jeweils im März statt. Der Inhalt für die Aufnahmeprüfung ins Langzeitgymnasium und Kurzzeitgymnasium unterscheidet sich leicht. Fürs Langzeitgymnasium werden Mathematik (60 Minuten) und Deutsch (Textverständnis & Sprachbetrachtung (45 Minuten) und Aufsatz (60 Minuten)) geprüft. An der Aufnahmeprüfung fürs Kurzzeitgymnasium wird neben Mathematik (90 Minuten) und Deutsch (Textverständnis & Sprachbetrachtung (45 Minuten) und Aufsatz (90 Minuten)) zusätzlich auch Französisch (60 Minuten) geprüft.
Prüfungskriterien
Die Prüfungskriterien sind folgendermassen festgesetzt:[2]
Langzeitgymnasium (6. Primarschule)
Für den Übertrittsentscheid zählen zu 50 % die schulischen Vornoten des Februarzeugnisses in Mathematik und Deutsch und zu 50 % die Prüfungsnote (Deutsch / Mathematik je die Hälfte). Bestanden wird mit einer Endnote von mindestens 4.5. Bei Schülern aus privaten Primarschulen werden keine Vornoten angerechnet. Diese müssen eine Prüfungsnote von mind. einer 4.0 erreichen.
Kurzzeitgymnasium (2./3. Sek)
Bei der Prüfung ins Kurzzeitgymnasium wird keine Vornote angerechnet, was sich gemäss einem Entscheid des Kantonsrates in den nächsten Jahren ändern wird. Mindestens eine Prüfungsnote muss 4.0 oder besser betragen. Die Prüfungsnote setzt sich aus 40 % Mathematik, 40 % Deutsch und 20 % Französisch zusammen. Personen mit einer Prüfungsnote zwischen 3.75 und 4.0 müssen sich einer mündlichen Prüfung unterziehen, die mit mindestens 4.0 abgeschlossen werden muss.
Vorbereitung zentrale Aufnahmeprüfung
Grundsätzlich dürfen sich alle und Schüler unabhängig vom Notendurchschnitt an der Gymiprüfung anmelden. Empfohlen wird, dass der Notendurchschnitt bei Sechstklässlern in Mathematik und Deutsch mindestens bei einer 5.0 liegt. Bei Schülern der Sekundarstufe A sollte der Durchschnitt in Deutsch, Mathematik und Französisch bei ca. 4.75 liegen.[3]
Einzelnachweise
- Zentrale Aufnahmeprüfung und Probezeit. Abgerufen am 7. November 2018.
- Zentrale Aufnahmeprüfung 2019. In: zentraleaufnahmepruefung.ch. Abgerufen am 12. November 2018.
- Informationen zur Vorbereitung Aufnahmeprüfung Gymnasium 2019 in Zürich. Abgerufen am 10. November 2018.