Zählgemeinschaft
Eine Zählgemeinschaft dient dem Zusammenführen von Stimmen für mehrere Listen einer Wahl zur Erlangung eines besseren gemeinsamen Ergebnisses. Ob dies für eine bestimmte Wahl zulässig ist, wird in den entsprechenden Gesetzen oder Verordnungen geregelt. Gelegentlich kommt es zu juristischen Auseinandersetzungen darüber mit dem Argument, dass Zählgemeinschaften zu Verzerrungen des Wahlergebnisses führen könnten.[1]
Die Stimmenzuführung bei der Wahl führt hier nicht zu einer Koalition. Die dadurch gewählten Vertreter sind also nach der Wahl keinen gemeinsamen Verträgen verpflichtet.
Weblinks
- BVerwG 8 C 18.03 Tönisvorst-Urteil – Spiegelbildlichkeit kommunaler Ausschüsse
Einzelnachweise
- Juristenstreit: Ist eine Zählgemeinschaft im Gemeinderat zulässig? In: Badische Zeitung vom 27. November 2011, abgerufen am 27. November 2011
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