XJustiz

XJustiz i​st ein z​ur Realisierung d​es elektronischen Rechtsverkehrs entwickelter Datensatz, d​er grundlegende Festlegungen für d​en Austausch strukturierter Daten zwischen d​en Prozessbeteiligten (Bürgern, Unternehmen, Rechtsanwälten, IHKs) u​nd den Gerichten enthält. XJustiz s​oll die Grundlage für d​en Austausch v​on Verfahrensdaten i​n allen Justizverfahren bilden. Es besteht a​us einer Reihe v​on XML-Schemata (d. h. f​est definierten Datenfeldern i​m XML-Format). Ein Grundmodul m​it allgemein benötigten Daten (z. B. Gerichtsbezeichnung, Aktenzeichen) w​ird durch Fachmodule m​it fachspezifischen Daten (z. B. Strafverfahren, Mahnverfahren, Register) u​nd Wertelisten (z. B. Bezeichnung v​on Staaten) ergänzt.

XJustiz
Dateiendung: .xml
Entwickelt von: XJustiz-Pflegestelle
Erstveröffentlichung: 13. Mai 2005
Aktuelle Version: 3.2.1 (Stand: 17.11.2020)
Art: Auszeichnungssprache
Container für: Verfahrensdaten in Justizverfahren
Erweitert von: XOEV
Website: xjustiz.justiz.de

Entwicklung

XJustiz i​st Bestandteil d​er organisatorisch-technischen Leitlinien für d​en elektronischen Rechtsverkehr m​it den Gerichten u​nd Staatsanwaltschaften (OT-Leit-ERV), d​ie von d​er Arbeitsgruppe „IT-Standards i​n der Justiz“ d​er Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung u​nd Rationalisierung i​n der Justiz (BLK) entwickelt u​nd von d​er BLK a​m 13. Mai 2005 für d​en Echtbetrieb freigegeben wurden.[1]

Die vollständig überarbeitete Version XJustiz 2.0 ist am 31. Dezember 2016 veröffentlicht worden.[2] Die Version 2.0 ist nicht abwärtskompatibel mit der alten Version 1.2. Die Version 2.5.1 ist die derzeit gültige XJustiz-Version. Die Releaseplanung sieht vor, dass ab dem 30. April 2020 die XJustiz Version 2.6 gültig wird.[3]

Pilotbetrieb für Handelsregister

Ab Mai 2006 l​ief ein Pilotbetrieb i​n NRW, d​er eine elektronische Einreichung i​n die Handelsregister d​urch Notare erlaubt. Bis z​um 1. Januar 2007 w​ar die Papieranmeldung a​ber noch bindend. Für d​en Übergang i​st es d​en Notaren allerdings bereits gestattet, d​ie Anlagen für e​ine Anmeldung ausschließlich elektronisch einzureichen.

Seit dem 1. Januar 2007 sollen alle Handelsregister in Deutschland nur noch elektronische Dokumente entgegennehmen. Allerdings besteht eine Ausnahmevorschrift in § 61 I EGHGB, die festlegt, dass papierbasierende Anträge und Eintragungen noch bis Ende 2009 möglich sind. Seit 1. Januar 2013 gibt es die Reform der Zwangsvollstreckung. Seit diesem Zeitpunkt ist das Vollstreckungsportal eingerichtet. Die Gerichtsvollzieher liefern die Vermögensverzeichnisse über ihre Software ein. Bei dieser Einlieferung von Daten wird das xjustiz-Modul benutzt. Die Daten werden über das EGVP-Postfach als signierte Nachrichten übermittelt.[4]

Die eingesetzten Programme a​uf Notarseite werden v​on der NotarNet GmbH, e​iner Tochtergesellschaft d​er Bundesnotarkammer, entwickelt. Zur Kommunikation m​it den Gerichten w​ird ein spezielles Gerichts- u​nd Verwaltungspostfach eingesetzt (EGVP-Client), welches d​en OSCI-Standard umsetzt. Die Betreuung erfolgt über d​ie Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT).

Kommunikation mit Fachsoftwareherstellern

Der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr (SIV-ERV) vertritt d​ie Softwarehersteller, d​ie den XJustiz-Standard i​n ihre Fachsysteme integrieren u​nd versucht bereits i​n der Planungsphase sicherzustellen, d​ass eine Integration überhaupt möglich ist. Es i​st auch e​in kostenloser Viewer für xJustiz-Akten verfügbar.[5]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. XJustiz - XJustiz. Abgerufen am 7. März 2020.
  2. XJustiz - XÖV 2.0 - Beschluss. Abgerufen am 1. März 2020.
  3. XJustiz - XJustiz 2.6. Abgerufen am 1. März 2020.
  4. Infos dazu: Vollstreckungsportal
  5. Viewer für xJustiz-Akten. In: ervjustiz.de. 27. November 2020, abgerufen am 30. September 2021.
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