Wirtschaftsschule (Bayern)
Die Wirtschaftsschule ist eine Schulform, die eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung vermittelt und auf eine entsprechende berufliche Tätigkeit vorbereitet. Sie verleiht nach bestandener Abschlussprüfung den Wirtschaftsschulabschluss, der einen Mittleren Schulabschluss darstellt (früherer Begriff: Mittlere Reife).
Allgemeine Informationen
Es existiert eine 2-stufige, 3-stufige und eine 4-stufige Form der bayerischen Wirtschaftsschule. Für wenige Wirtschaftsschulen wurde auch die 5-stufige Form genehmigt. Diese 5-stufige Form können aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Wirtschaftsschulen in freier Trägerschaft ab Schuljahr 2018–2019 anbieten.[1]
Die 4-stufige Form schließt an die 6. Jahrgangsstufe der Hauptschule an, die 3-stufige Form an die 7. Jahrgangsstufe der Haupt-, Mittelschule. Beide Formen können auch von Gymnasiasten oder Realschülern besucht werden.
Die 2-stufige Form schließt an den Qualifizierenden Hauptschulabschluss an.
Zum Übertritt in die Eingangsstufe des vier- oder dreijährigen Zweiges der Wirtschaftsschule kann ein Übertrittszeugnis der Hauptschule vorliegen, welches die Eignung des Schülers zum Besuch der Wirtschaftsschule bestätigt. Zur Anmeldung ist die Vorlage des Zwischenzeugnis der Hauptschule ausreichend. Ist der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik schlechter als 2,66, muss der Schüler an einem dreitägigen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik teilnehmen. Wenn im Probeunterricht mindestens die Noten 3 und 4 erzielt werden, ist der Probeunterricht bestanden. Bei zweimal Note 4 können die Eltern entscheiden, ob die Wirtschaftsschule besucht werden soll oder nicht.
Zum Übertritt in die Eingangsstufe des zweijährigen Zweiges der Wirtschaftsschule muss der bestandene Hauptschulabschluss vorliegen. Schüler aus der Realschule oder aus dem Gymnasium benötigen zum Eintritt in die zweijährige Wirtschaftsschule die in den Fächern der Wirtschaftsschule bestandene 9. Klasse.
Schulabschluss
Durch den besonderen beruflichen Bezug besteht für erfolgreiche Absolventen der Wirtschaftsschule nach der Berufsfachschulanrechnungsverordnung ein Rechtsanspruch auf Verkürzung der Ausbildungszeit in 38 Ausbildungsberufen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Wirtschaftsschule erhält man den Wirtschaftsschulabschluss, der gemäß Art. 25 BayEUG einen mittleren Schulabschluss darstellt (früherer Begriff: Mittlere Reife).
Ausbildungsrichtungen
Mit dem Schuljahr 2017–2018 existiert nur noch eine Form der Wirtschaftsschule. Davor existierten in der 4-stufigen sowie in der 3-stufigen Form der Wirtschaftsschule zwei verschiedene Ausbildungsrichtungen, die kaufmännische oder alternativ die mathematisch-naturwissenschaftliche. Nach dem erfolgreichen Besuch der 7. Jahrgangsstufe des 4-jährigen Zweiges bzw. mit dem Eintritt in die 8. Jahrgangsstufe des 3-jährigen Zweiges musste ein Schüler sich entscheiden, ob er bis zum Abschluss der Wirtschaftsschule eine kaufmännische oder mathematisch-naturwissenschaftliche Ausbildungsrichtung einschlägt. In der 2-stufigen Wirtschaftsschule existiert ausschließlich die kaufmännische Ausbildungsrichtung.
Kaufmännische Ausbildungsrichtung (H-Zug, nach dem alten Begriff „Handelsschule“). Seit Schuljahr 2017–2018 aufgrund des neuen Lehrplans abgeschafft.
In der kaufmännischen Ausbildungsrichtung waren wirtschaftliche Fächer (Rechnungswesen, Betriebswirtschaft) stärker vertreten. Diese Ausbildungsrichtung eignete sich vor allem für Schüler, die nach dem Abschluss der Wirtschaftsschule eine Lehre in einem kaufmännischen, informations- oder verwaltungstechnischen Beruf beginnen möchten. Das Pflichtfach Mathematik wird in der achten Jahrgangsstufe durch das Fach Wirtschaftsmathematik ersetzt. Ab der neunten Jahrgangsstufe kann Mathematik nur als Wahlpflichtfach oder als Wahlfach belegt werden. Seit dem Schuljahr 2017–2018 müssen alle Jahrgänge den Unterricht im Fach Mathematik besuchen.
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Ausbildungsrichtung (M-Zug): Seit Schuljahr 2017–2018 aufgrund des neuen Lehrplans abgeschafft.
In der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Ausbildungsrichtung wurden neben wirtschaftswissenschaftlichen verstärkt naturwissenschaftliche Fächer gefördert (Mathematik, Physik, Chemie etc.). Diese Ausbildungsrichtung war Schülern zu empfehlen, welche nach dem Abschluss der Wirtschaftsschule die Fortsetzung ihres schulischen Bildungsweges anstrebten (z. B. Fachoberschule, Wirtschaftsgymnasium, Gymnasium), da an diesen weiterführenden Schulen Vorkenntnisse der 10. bzw. 11. Jahrgangsstufe verlangt werden und oft mathematische Eingangsprüfungen abzulegen sind. Diese Ausbildungsrichtung bietet auch Grundlagen für technische und handwerkliche Berufe.
Wahlpflichtfächer: Seit Schuljahr 2017–2018 aufgrund des neuen Lehrplans abgeschafft.
In der 9. und 10. Jahrgangsstufe des 3- und 4-jährigen Zweiges sowie in der 10. und 11. Jahrgangsstufe des 2-jährigen Zweiges enthielt die Stundentafel an vielen Wirtschaftsschule sogenannte Wahlpflichtfächer. Dies bedeutet, dass ein Schüler der genannten Jahrgangsstufen eines von bis zu fünf Fächern[3] wählen musste. Ein Wechsel zwischen den Fächern war nur im ersten Halbjahr möglich. Nach diesem Halbjahr war der Wechsel nicht mehr möglich.
Besonderheiten
Die Wirtschaftsschule bietet als einzige Schulart die innovative Übungsfirma als Unterrichtsfach (Übungsfirmenarbeit) an. Seit Schuljahr 2017–2018 umbenannt in Übungsunternehmen und zum Abschlussprüfungsfach aufgestiegen. Highlight der bisherigen Arbeit war die 1. Bayerische Internationale Übungsfirmenmesse 2004, die in Rosenheim stattfand. Mehr als 100 Aussteller aus Bayern, Italien und Deutschland boten Ihre virtuellen Waren an. Seit dem Schuljahr 2005/2006 werden die einzelnen Übungsfirmen einem Qualitätstest unterzogen. Auf freiwilliger Basis besteht die Möglichkeit, die eigene Übungsfirma zertifizieren zu lassen.
Eine weitere Besonderheit stellte das Pflichtfach Projektarbeit dar. Es wurde mit dem neuen Lehrplan abgeschafft. Themen der Projektarbeit konnten von der Schule beliebig angeboten werden, wirtschaftlich oder allgemein orientiert sein, und beispielsweise Theaterspiel, Malerei, die Errichtung einer Corporate Identity über Schulkleidung und deren Vermarktung oder beliebige andere Ideen zum Inhalt haben. Das Hauptziel bestand in der Förderung und Stärkung von Teamfähigkeit, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz etc. Die Wirtschaftsschule war die einzige Schulform, an der solche – an anderen Schularten üblicherweise als freiwillige Workgroups bzw. AGs bezeichneten – Aktivitäten im Rahmen des Pflichtunterrichts von jedem Schüler mit 40 Unterrichtsstunden pro Schuljahr besucht werden müssen.
Die Wirtschaftsschule stellte die einzige Schulform in Deutschland dar, in der man in der 3- und 4-stufigen Form (nicht in der 2-stufigen) nach der 7. Jahrgangsstufe durch die Wahl des H-Zuges die Möglichkeit hatte das Pflichtfach Mathematik zugunsten des Pflichtfaches Rechnungswesen abzuwählen. Wer den H-Zug gewählt hatte, konnte Mathematik nur noch als Wahlpflichtfach in der 9. und 10. Jahrgangsstufe besuchen. Ein Schüler des H-Zuges hatte Rechnungswesen als Hauptfach (und Prüfungsfach). Ein Schüler des M-Zuges hatte neben Mathematik als Hauptfach (und Prüfungsfach) zusätzlich Rechnungswesen als Nebenfach. In der 2-stufigen Form existierte Mathematik nur als Wahlpflichtfach. Ab Schuljahr 2017–2018 ist Mathematik in allen Jahrgangsstufen Pflichtfach.
Seit Beginn des Schuljahres 2014–2015 wurde beginnend mit dem 7. Jahrgang in der Wirtschaftsschule ein neues Konzept mit dem „LehrplanPLUS“ eingeführt. Hierbei wird der Schwerpunkt auf die Kompetenzorientierung gelegt. Gleichzeitig wurden neue Fächerbezeichnungen kreiert. „Betriebswirtschaftslehre“ und „Rechnungswesen“ wird zusammengefasst zu „Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle“. Biologie, Chemie und Physik finden sich im Fach „Mensch und Umwelt“ wieder. Das Fach „Textverarbeitung“ wird eingebunden in „Informationsverarbeitung“ und „Übungsunternehmen“. In der Abschlussprüfung werden zum ersten Mal im Schuljahr 2017–2018 die Fächer Deutsch, Englisch, Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle und Übungsunternehmen abgeprüft. Anstelle von Übungsunternehmen kann auch Mathematik gewählt werden.
Literatur
- Karl Wilbers (Hrsg.): Die Wirtschaftsschule. Verdienste und Entwicklungsperspektiven einer bayerischen Schulart. Shaker, Aachen 2011, ISBN 978-3-8440-0519-6.
Frei zugänglicher Volltext: urn:nbn:de:bvb:29-opus-291499
Weblinks
- Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (Wirtschaftsschulordnung – WSO)
- Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Stundentafeln der Bayerischen Wirtschaftsschule (PDF-Datei; 39 kB)
- Übungsfirmenzentrale der bayerischen Wirtschaftsschulen
- Bayerische Wirtschaftsschulen
Einzelnachweise
- Die Wirtschaftsschule in Bayern. Abgerufen am 15. November 2017.
- Die Wirtschaftsschule in Bayern. Abgerufen am 15. November 2017.
- Stundentafeln des Bayerischen Kultusministeriums für Wirtschaftsschulen (PDF; 35 kB)