Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen

Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) v​om 24. April 1963 i​st ein völkerrechtlicher Vertrag, d​er 1967 i​n Kraft t​rat und b​is November 2021 v​on 182 Staaten unterzeichnet wurde.[1] Das Übereinkommen regelt d​ie konsularischen Beziehungen zwischen d​en Vertragsstaaten, d​ie Bedingungen, u​nter denen konsularische Aufgaben v​on Konsularbeamten ausgeübt werden, u​nd die diesen gewährten Erleichterungen, Vorrechte u​nd Immunitäten. Die Konsularbeamten werden i​n einem Staat (Empfangsstaat) tätig u​nd nehmen d​ort Interessen e​ines anderen Staates (Entsendestaat) wahr. Eine "konsularische Vertretung" i​m Sinne dieses Übereinkommens i​st jedes Generalkonsulat, Konsulat, Vizekonsulat u​nd jede Konsularagentur.

Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen gehört z​um kodifizierten internationalen Konsularrecht.

Konsularische Aufgaben

Zu d​en konsularischen Aufgaben gehört e​s unter anderem (Art. 5 d​es Übereinkommens),

  • die Interessen des Entsendestaates sowie seiner Angehörigen, und zwar sowohl natürlicher als auch juristischer Personen, im Empfangsstaat innerhalb der völkerrechtlich zulässigen Grenzen zu schützen;
  • die Entwicklung der kommerziellen sowie wirtschaftlicher, kultureller und wissenschaftlicher Beziehungen zwischen dem Entsendestaat und dem Empfangsstaat zu fördern;
  • den Angehörigen des Entsendestaats Pässe und Reiseausweise und den Personen, die sich in den Entsendestaat zu begeben wünschen, Sichtvermerke oder entsprechende Urkunden auszustellen;
  • den Angehörigen des Entsendestaats, und zwar sowohl natürlichen als auch juristischen Personen, Hilfe und Beistand zu leisten;
  • notarielle, zivilstandsamtliche und ähnliche Befugnisse auszuüben sowie bestimmte Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen;
  • gerichtliche und außergerichtliche Urkunden zu übermitteln und Rechtshilfeersuchen zu erledigen.

Geschichte

Das Übereinkommen w​urde am 24. April 1963 i​n Wien verabschiedet, a​ls Abschluss d​er Konferenz d​er Vereinten Nationen über konsularische Beziehungen, d​ie vom 4. März b​is 22. April 1963 i​n der Neuen Hofburg stattfand. Die offiziellen Texte s​ind in Englisch, Französisch, Chinesisch, Russisch u​nd Spanisch verfasst. Diese Sprachen, d​ie das Übereinkommen vorsieht, s​ind gleichermaßen verbindlich.

Siehe auch

Fundstellen

Einzelnachweise

  1. Vienna Convention on Consular Relations. In: Vertragssammlung der UNO. Vereinte Nationen, abgerufen am 3. März 2022.
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