Wehrerker
Als Wehrerker, Gusserker, Wurferker oder Pechnase bezeichnet man einen kleinen, nach unten offenen Vorbau (Erker) an den Mauern von Burgen und mittelalterlichen Festungen, aber auch an mittelalterlichen Stadtbefestigungen (Stadtmauern, Stadttore, Wehrtürme) und Wehrkirchen.
Funktion
Der meistens über dem Burgtor angebrachte Wehrerker gestattete es, Ankömmlinge geschützt von hoher Position aus anzusprechen, doch diente er vor allem der Verteidigung des Tores und ist aus diesem Grunde in der Regel mit Schießscharten ausgestattet und hat gleichzeitig oft die Funktion eines „Wurferkers“.
Der „Gusserker“ oder „Wurferker“ ist mit Maschikulis (Wurf- oder Gussöffnungen) bewehrt. Letztere dienten der Verteidigung des toten Schusswinkels unter dem Erker durch den Bewurf des Belagerers und seiner Geräte mit Steinen oder (seltener) dem Ausguss von siedenden Flüssigkeiten wie Wasser oder Öl. Ob dabei tatsächlich auch Pech zum Einsatz kam, ist zweifelhaft, doch geht auf diese Vorstellung die erst seit dem 19. Jahrhundert gebräuchliche Bezeichnung Pechnase zurück.
- Gusserker an der Zitadelle von Damaskus (13. Jh.)
- Gusserker,
Steintor in Goch (14. Jh.) - Pechnase
- hölzerne Wehrerker auf der Stadtmauer von Aachen, Merian 1647
- Basel – St. Alban-Tor (14. Jh.)
- Pechnasen am Schloss Katzenzungen
Aborterker
Der Aborterker, der eine ähnliche Bauform aufweist, ist nicht mit dem Wehrerker zu verwechseln. Er dient zur Entsorgung von Exkrementen und befindet sich daher meistens über dem Burggraben, niemals aber über einem Tor oder einem Fenster.
In spanischen Donjons ist der Abort manchmal in einer Pechnase zu finden (siehe Burg Guadamur).
Siehe auch
Literatur
- Chris Gravett: Atlas der Burgen. Die schönsten Burgen und Schlösser. Tosa, Wien 2001, ISBN 3-85492-470-4, S. 190.
- Michael Losse: Wehrerker, Wurferker. In: Horst Wolfgang Böhme, Reinhard Friedrich, Barbara Schock-Werner (Hrsg.): Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen. Philipp Reclam, Stuttgart 2004, ISBN 3-15-010547-1, S. 263, doi:10.11588/arthistoricum.535.