Vorführwagen

Unter e​inem Vorführwagen i​st ein gewerblich genutztes Fahrzeug z​u verstehen, d​as einem Neuwagenhändler i​m Wesentlichen z​um Zwecke d​er Vorführung (Besichtigung u​nd Probefahrt) d​ient oder gedient h​at und n​och nicht a​uf einen Endabnehmer zugelassen war. Der Begriff Vorführwagen enthält n​ach Ansicht d​es BGH[1] k​eine Aussage über d​as Alter d​es Fahrzeuges.

Typische Vorführwagen eines Autohauses: Mazda2 und Mazda MX-5 mit Beschriftung eines Mazda-Händlers

Begriffsabgrenzung

  • Ein Bestellfahrzeug wird auf Kundenwunsch konfiguriert und bestellt. Es hat keine Vorbesitzer und hat einen km-Stand von nahezu 0 km (durch Verladungen udgl. können einige km zustande kommen). Es kann mehrere Monate bis zur Auslieferung dauern.
  • Bei einer Tageszulassung handelt es sich um ein Verfahren, bei dem ein zu verkaufendes Fahrzeug von einem Händler für einen einzigen Tag zugelassen wird. Dies geschieht mit der Absicht, dieses Fahrzeug danach mit höherem Rabatt an Endkunden verkaufen zu können.
  • Ein Gebrauchtwagen ist ein Fahrzeug, das auf einen oder mehrere Endkunden zugelassen war und einen km-Stand deutlich größer 0 km aufweist.

Einzelnachweise

  1. VIII ZR 61/09 Urteil des BGH zu diesem Thema vom 15. September 2010 bei www.openjur.de.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.