Vollstreckungsanordnung

Die Vollstreckungsanordnung ist ein Begriff aus dem Zwangsvollstreckungsrecht. Eine Behörde kann ihre (meist eigenen) Forderungen nur durchsetzen, wenn sie eine Vollstreckungsanordnung erteilt.

Die gesetzliche Grundlage ist das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) (des Bundes) vom 27. April 1953 i.d. F. vom 17. Dezember 1997 und die entsprechenden Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder. Nach den Vorschriften des § 3 VwVG sind Voraussetzungen für die Einleitung der Vollstreckung:

  • der Leistungsbescheid, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist;
  • die Fälligkeit der Leistung;
  • der Ablauf einer Frist von einer Woche seit Bekanntgabe des Leistungbescheides oder, wenn die Leistung erst danach fällig wird, der Ablauf einer Frist von einer Woche nach Eintritt der Fälligkeit
  • Vor Anordnung der Vollstreckung soll der Schuldner ferner mit einer Zahlungsfrist von einer weiteren Woche besonders gemahnt werden.

Aufgrund d​er Vollstreckungsanordnung k​ann der Vollziehungsbeamte tätig werden.

Gegen d​ie Vollstreckungsanordnung s​ind die gleichen Rechtsmittel w​ie gegen d​en Grundlagenbescheid möglich.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.