Vestiar
Vestiar oder Vestiarius (abgel. von lat. vestis – „Kleider“, bisweilen auch Vesterar oder Vesterarius[1]) ist die Bezeichnung für den Verwalter der Kleider- und Nähkammer in Klöstern und auch gelegentlich an Fürstenhöfen. Grundsätzlich ist der Ordenshabit Eigentum des Klosters. Die Zuteilung der Kleidung ist nach der Regel des Heiligen Benedikt Sache des Abtes. Das Amt, im Vestiarium die Kleidung und Wäsche der gesamten Gemeinschaft herzustellen und instand zu halten – mit Ausnahme der Altarwäsche, für die der Sakristan zuständig ist – fällt dem Vestiar bzw. der Vestiarin zu.
Seit einiger Zeit werden aus Kostengründen Wäsche, Strümpfe und Ähnliches in der Regel nicht mehr im Vestiarium hergestellt, sondern en gros eingekauft. Auch werden Tuniken und Skapuliere nicht mehr von Hand gewebt.
Fußnoten
- RI I,3,1 n. 71, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0850-08-20_1_0_1_3_1_4282_71 (Abgerufen am 9. Dezember 2012)