Versorgungsfall

Von Versorgungsfall spricht man in der betrieblichen Altersversorgung dann, wenn gemäß der Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Leistungen zu erbringen sind. Es kann sich dabei um Alters-, Hinterbliebenen- oder Invalidenrente handeln.

Altersrente wird gewährt, wenn das in der Versorgungsordnung festgelegte Alter (meist 65. Lebensjahr, grundsätzlich mind. das 60. Lebensjahr) erreicht wird. Hinterbliebenenrente wird gewährt, wenn der Versorgungsberechtigte stirbt. Invalidenrente wird gewährt, wenn Invalidität, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit eintritt (je nach Versorgungsordnung).

Ob und wann ein Versorgungsfall eintritt, richtet sich nach der Versorgungsordnung bzw. der Zusage.

In der Politik spricht man von einem „Versorgungsfall,“ wenn ein notleidender Parteifreund einen gut bezahlten Posten erhält.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.