Verkehrsbezeichnung

Die Verkehrsbezeichnung e​ines Lebensmittels w​ar laut § 4 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) d​ie in Rechtsvorschriften festgelegte Bezeichnung. Mit Inkrafttreten d​er Lebensmittel-Informationsverordnung w​urde der Begriff d​urch Bezeichnung d​es Lebensmittels ersetzt.[1]

Es k​ann sich handeln um

  1. die gesetzlich festgelegte Bezeichnung oder
  2. die nach allgemeiner Verkehrsauffassung übliche Bezeichnung (die teilweise im Deutschen Lebensmittelbuch beschrieben werden) oder
  3. eine Beschreibung des Lebensmittels und erforderlichenfalls seiner Verwendung, die es dem Verbraucher ermöglicht, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von verwechselbaren Erzeugnissen zu unterscheiden.

Beispiele

Verkehrsbezeichnungen s​ind z. B.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. vgl. bspw. Art. 12 der Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel

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