Umweltstrafrecht
Das Umweltstrafrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Strafrechts, das starke Bezüge zum öffentlichen Umweltrecht aufweist.
Rechtsquellen
- Strafgesetzbuch (Abschnitt „Straftaten gegen die Umwelt“, §§ 324 ff.)
- Nebenstrafrecht (Beispiele)
- § 27 Chemikaliengesetz
- § 69 Pflanzenschutzgesetz
- §§ 71 i. V. m. 69 Bundesnaturschutzgesetz
Soweit Sanktionsnormen in Umweltschutzgesetzen als Rechtsquelle für das Umweltstrafrecht dienen, gilt in der Regel die Verwaltungsakzessorietät des Umweltstrafrechts, d. h. die Strafbarkeit richtet sich nach der Verletzung – bestimmter – verwaltungsrechtlicher Pflichten.[1] So stellt beispielsweise die Errichtung einer Anlage ohne die immissionsschutzrechtlich erforderliche Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 BImschG) und kann von der zuständigen Behörde untersagt und stillgelegt werden (§ 20 Abs. 2 BImschG). Der Betrieb einer solchen Anlage ist gem. § 327 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB strafbar.
Neuere Entwicklung des Umweltstrafrechts in Deutschland
Mit dem 1. Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (UKG, 18. Strafrechtsänderungsgesetz, BGBl. I S. 373) wurden am 1. Juli 1980 einige wichtige Normen des Umweltstrafrechts in den dafür neugeschaffenen 28. Abschnitt des StGB eingefügt (inzwischen stehen die §§ 324 ff. StGB im 29. Abschnitt). Zuvor war das Umweltstrafrecht als reines Nebenstrafrecht nur als Annex der einzelnen verwaltungsrechtlichen Umweltschutzgesetze geregelt.
Mit dem Schritt, das Umweltstrafrecht ausdrücklich in das allgemeine Strafgesetzbuch einzubringen, wurden unter anderem zwei Ziele verfolgt:
- Es sollte deutlich gemacht werden, dass die Schädigung der natürlichen Ressourcen einen sozialschädlichen Charakter hat, der mit dem anderer, im Bewusstsein der Allgemeinheit präsenterer Straftaten vergleichbar ist.
- Durch umfassendere Sanktionierungsmöglichkeiten wollte man den immer häufiger sichtbar werdenden Schädigungen stärker entgegentreten.
Die Veränderungen aufgrund des ersten UKG wurden früh als unzulänglich kritisiert. Trotzdem dauerte es bis zum Jahr 1994, bis mit dem zweiten UKG zumindest einige Forderungen zur Verbesserung umgesetzt wurden. Mit dem 2. UKG (BGBl. I S. 1440) wurde der Schutz insbesondere von Boden und Luft und der Naturschutzgebiete erweitert. Gleichzeitig wurde der Umgang mit und der Transport von gefährlichen Stoffen und Gütern umfassender sanktioniert, ebenso der Bereich Atom- und Strahlenschutz. Wie bereits seit langem gefordert, wurde der Im- und Export gefährlicher Abfälle unter Strafe gestellt.
Wichtige Bereiche des Umweltstrafrechts
Das Umweltstrafrecht kennt insbesondere Strafvorschriften im Bereich
- Gewässerschutz
- Bodenschutz
- Naturschutz
- Immissionsschutz
- Strahlenschutz
- Schutz vor unsachgemäßem Umgang mit Abfällen
Gewässerschutzstrafrecht
Die Regelungen, die sich auf den Schutz von Gewässern beziehen, gehören zu den ersten umweltstrafrechtlichen Normen, die im deutschen Recht geschaffen wurden. Gleichzeitig sind die Strafandrohungen bei Gewässerverschmutzung relativ hoch, jedenfalls im Vergleich zu denen, die zum Schutz anderer Umweltgüter gelten.
Eine Legaldefinition für den Begriff „Gewässer“ findet sich in § 330d Nr. 1 StGB. Danach umfasst der Begriff „Gewässer“
- das oberirdische Gewässer,
- das Grundwasser und
- das Meer.
Folgende Straftatbestände des StGB dienen dem Schutz der Gewässer:
- Gewässerverunreinigung, § 324 StGB
- Gewässergefährdende Abfallbeseitigung, § 326 Abs. 1 Nr. 4a StGB
- Unerlaubter Betrieb einer Rohrleitungsanlage, § 327 Abs. 2 Nr. 2 StGB
- Strafrechtlicher Schutz von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten, § 329 Abs. 2 StGB
Aus dem Bereich des Nebenstrafrechts:
- §§ 52 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4,8 LMBG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Trinkwasser-AufbereitungsVO,
- § 64 BSeuchenG (jetzt Infektionsschutzgesetz) in Verbindung mit § 21 TrinkwV
Literatur
- Detlef Kröger, Ingo Klauß: Umweltrecht schnell erfaßt, Springer, Berlin u. a. 2001, ISBN 978-3-540-65292-2.
- Horst Franzheim, Michael Pfohl: Umweltstrafrecht: eine Darstellung für die Praxis, Köln 2001.
- Michael Kloepfer, Hans-Peter Vierhaus: Umweltstrafrecht, 2. Aufl. München 2002, ISBN 978-3-406-48674-6.
- Hero Schall: Systematische Übersicht der Rechtsprechung zum Umweltstrafrecht, NStZ RR 2005, 33, 97.
- Svenja Ruhs: Europäisierung des Umweltstrafrechts, ZJS 2011, 13 (PDF).
- Martin Heger: Das 45. Strafrechtsänderungsgesetz – Ein erstes europäisiertes Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität, HRRS 05/2012, 211.
- Frank Saliger: Umweltstrafrecht, München 2012, ISBN 978-3-8006-4174-1.
Weblinks
- Martin Heger, Renaissance der Umweltstrafrechtsprechung? HRRS
Siehe auch
Einzelnachweise
- Erbguth / Schlacke: Umweltrecht. § 2, Rn 16.