UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Entwicklung
Die Stelle des Sonderberichterstatters zum Recht auf Entwicklung wurde zur Verwirklichung des Rechts auf Entwicklung im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung geschaffen.
| Sonderberichterstatter zum Recht auf Entwicklung Special Rapporteur on the right to development | |
|---|---|
| Organisationsart | Sonderberichterstatter |
| Kürzel | srdevelopment |
| Leitung | Hr. Saad Alfarargi |
| Gegründet | 5. Oktober 2016 |
| Hauptsitz | Palais des Nations, Genf |
| Oberorganisation | UN-Menschenrechtsrat |
Das UNO-Mandat
Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 5. Oktober 2016 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UNO-Mandat ist auf drei Jahre befristet und kann verlängert werden.
Der Sonderberichterstatter ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UNO mit einem Mandat beauftragt[2][3] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[4] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben[5] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[6]
Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[7] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[8] Er prüft Mitteilungen[9] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können.[8] Er macht auch Anschlussverfahren,[10] in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte[11] zu Händen des UN-Menschenrechtsrates.[6]
Websites
Fußnoten
- Schaffung und Mandat. (PDF) In: A/HRC/RES/33/14. UN-Menschenrechtsrat, 5. Oktober 2016, abgerufen am 8. April 2019.
- Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 5. April 2019.
- Verhaltenskodex (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat. 18. Juni 2007. Abgerufen am 28. April 2019.
- Handlungshandbuch (PDF) UN-Menschenrechtsrat. Abgerufen am 28. April 2019.
- Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
- Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.