UN-Sonderberichterstatter zu kulturellen Rechten

Die Sonderberichterstatterin zu kulturellen Rechten dokumentiert verschiedene Arten von Bedrohungen der kulturellen Vielfalt und indem bestimmte Rechte oder bestimmte Personen oder Gruppen ausgeschlossen werden und nur bürgerliche und politische oder wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte als echte Menschenrechte anerkannt werden - und verschiedene kulturelle Aspekte verloren gehen.

Sonderberichterstatterin zu kulturellen Rechten
Special Rapporteur in the field of cultural rights
 
Organisationsart Sonderberichterstatterin
Kürzel srculturalrights
Leitung Karima Bennoune
Gegründet 26. März 2009
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
 

Das UNO-Mandat

Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 26. März 2009 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UNO-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 5. April 2018.[2]

Die Sonderberichterstatterin ist keine Mitarbeiterin der Vereinten Nationen, sondern wird von der UNO mit einem Mandat beauftragt[3][4] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[5] Der unabhängige Status der Mandatsträgerin ist für die unparteiische Wahrnehmung ihrer Aufgaben[6] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[7]

Sie erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Die Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[8] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[9] Sie prüft Mitteilungen[10] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können[9]. Sie macht auch Anschlussverfahren[11] in welchen sie die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt sie Jahresberichte[12] zuhanden des UN-Menschenrechtsrat.[7]

Websites

Fußnoten

  1. Schaffung und Mandat. (PDF) In: A/HRC/RES/10/23. UN-Menschenrechtsrat, 26. März 2009, abgerufen am 8. April 2019.
  2. Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/37/12. UN-Menschenrechtsrat, 5. April 2018, abgerufen am 8. April 2019.
  3. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  4. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 5. April 2019.
  5. Verhaltenskodex (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat. 18. Juni 2007. Abgerufen am 28. April 2019.
  6. Handlungshandbuch (PDF) UN-Menschenrechtsrat. Abgerufen am 28. April 2019.
  7. Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  8. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  9. Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  10. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  11. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  12. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
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