UN-Sonderberichterstatter zu Versammlungs- und Organisationsfreiheit
Die Stelle des Sonderberichterstatters zum Recht auf Versammlungs- und Organisationsfreiheit wurde geschaffen, um die Umsetzung dieses Rechts zu untersuchen und zu fördern.
Sonderberichterstatter zum Recht auf Versammlungs- und Organisationsfreiheit Special Rapporteur on the rights to freedom of peaceful assembly and of association | |
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Organisationsart | Sonderberichterstatter |
Kürzel | SRFreedom |
Leitung | Clement Nyaletsossi VOULE |
Gegründet | 6. Oktober 2010 |
Hauptsitz | Palais des Nations, Genf |
Oberorganisation | UN-Menschenrechtsrat |
Das UNO-Mandat
Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 6. Oktober 2010 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UNO-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 18. Juli 2016.[2]
Der Sonderberichterstatter ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UNO mit einem Mandat beauftragt[3][4] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[5] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben[6] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[7]
Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[8] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[9] Er prüft Mitteilungen[10] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können[9]. Er macht auch Anschlussverfahren[11] in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte[12] zuhanden des UN-Menschenrechtsrat.[7]
Websites
- Internetseite des Sonderberichterstatters (französisch)
- Internetseite des Sonderberichterstatters (englisch)
Fußnoten
- Schaffung und Mandat. (PDF) In: A/HRC/RES/15/21. UN-Menschenrechtsrat, 6. Oktober 2010, abgerufen am 8. April 2019.
- Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/32/32. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juli 2016, abgerufen am 8. April 2019.
- Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 5. April 2019.
- Verhaltenskodex (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat. 18. Juni 2007. Abgerufen am 28. April 2019.
- Handlungshandbuch (PDF) UN-Menschenrechtsrat. Abgerufen am 28. April 2019.
- Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
- Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
- Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.