Treppenlauf (Bauteil)
Als Treppenlauf bezeichnet man den Teil einer Treppe, der sich aus den Treppenstufen zusammensetzt. Ein Treppenlauf besteht aus mindestens drei aufeinanderfolgenden Stufen.
Länge
Das Maß für die Treppenlauflänge wird waagerecht zwischen Vorderkante Antrittsstufe und Vorderkante Austrittsstufe an der Lauflinie gemessen.
Breite
- Das Maß der Treppenlaufbreite wird unmittelbar über der Stufe zwischen den Wangen gemessen. Dieses Maß ist nicht gleichzusetzen mit der nutzbaren Treppenlaufbreite.
- Die nutzbare Treppenlaufbreite wird in Höhe des Handlaufes zwischen der Oberfläche Treppenhauswand und Innenkante des Handlaufes oder zwischen den Handläufen gemessen
- Die nutzbare Treppenlaufbreite bei notwendigen Treppen in Wohnhäusern mit bis zu zwei Wohnungen beträgt 80 bis 90 cm.
- Bei Wohnhäusern mit mehr als zwei Wohnungen ist die nutzbare Treppenlaufbreite für notwendige Treppen 1,00 m, in Berlin und Hamburg 1,10 m.
- In Hochhäusern beträgt die nutzbare Treppenlaufbreite mindestens 1,25 m.
- Für Schulen, Krankenhäuser und Theater gilt eine nutzbare Mindestbreite von 1,20 m.
- Nach der Versammlungsstättenverordnung bemisst sich die nutzbare Treppenlaufbreite nach der Anzahl der auf diesen Rettungsweg angewiesenen Personen. Er beträgt 1,20 m für je 200 Personen (im Freien je 600 Personen) und darf maximal 2,40 m breit sein.
- In der Geschäftshausverordnung ist eine nutzbare Treppenlaufbreite von mindestens 2,00 m und maximal 2,50 m angegeben.
- Die Garagenverordnung fordert eine nutzbare Treppenlaufbreite von 1,00 m.[1]
Begriffe
- Treppenarme sind die Folge von einzelnen Treppenläufen bei mehreren mehrläufigen Treppen.
Einzelnachweise
- Berechnung von Bau- und Ingenieurbauwerken (abgerufen am 27. März 2020)
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