Titelumschreibende Klausel
Als titelumschreibende Klausel (auch titelübertragende Klausel) wird eine Vollstreckungsklausel in der Zwangsvollstreckung bezeichnet, die auf den Vollstreckungstitel (z. B. Urteil) gesetzt wird und in der Personen als Gläubiger oder Schuldner bezeichnet sind, die im Titel nicht genannt werden, damit aus dem Vollstreckungstitel gegen oder durch diese Personen vollstreckt werden kann. Der Titel wird also auf andere Personen umgeschrieben, z. B. auf Rechtsnachfolger (z. B. Erben) oder Besitznachfolger (§ 727 bis § 729 ZPO).
Literatur
- Wolfgang Lüke: Zivilprozessrecht. 8. Auflage. Verlag C. H. Beck, München 2003, ISBN 3-406-49534-6.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.