Terrormiliz
Eine Terrormiliz ist ein paramilitärisch organisierter bewaffneter Verband, der hinsichtlich seiner Größenordnung sowie seines operativen und territorialen Wirkens das Ziel verfolgt, in völkerrechtswidriger Weise die Strukturen eines ausländischen Staates gewaltsam zu beseitigen und an Stelle dieser Strukturen neue staatliche oder staatsähnliche Strukturen zu errichten.[1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- § 28 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Entwurf sowie amtliche Begründung (BT-Drs. 19/9736)
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