Telekommunikationsordnung

Die Telekommunikationsordnung (TKO) w​ar eine Rechtsverordnung i​m Fernmelderecht d​er ehemaligen Deutschen Bundespost u​nd enthielt Bestimmungen, d​ie erforderlich waren, u​m den Fernmeldeverkehr i​n der Praxis durchzuführen. Enthalten w​aren auch d​ie festgelegten Gebühren u​nd Kosten für d​ie durch d​ie Deutsche Bundespost erbrachten Leistungen. Die Telekommunikationsordnung w​ar für d​en Fernsprechteilnehmer u​nd die Deutsche Bundespost verbindlich.

Inhalt

Die Telekommunikationsordnung war in der Erstfassung vom 1. Januar 1988 in acht Teile und fünf Anhänge mit insgesamt 585 Paragraphen gegliedert.[1] Die bis zur TKO geltenden Benutzungsverordnungen waren nach Fernmeldenetzen geordnete Einzelverordnungen, die viele technische Zusammenhänge berücksichtigten und den einzelnen Netzen explizit genannte Zweckbestimmungen zuschrieben (z. B. die Fernmeldeordnung). Die Telekommunikationsordnung war dagegen eine nach Telekommunikationsdiensten (Bereich 1) und nach Telekommunikationsdienstleistungen (Bereich 2) geordnete Gesamtverordnung mit einer modularen Struktur.[2]

Gliederung

Bereich 1 Teil IAnwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Teil IIÖffentliches Telekommunikationsnetz, öffentliche Telekommunikationsdienste
Bereich 2 Teil IIITelekommunikationsdienstleistungen und Gebühren für vermittelte Kommunikation
Teil IVTelekommunikationsdienstleistungen und Gebühren für Verteilkommunikation
Teil VLeistungen der DBP für nicht zum öffentlichen Telekommunikationsnetz gehörende Fernmeldeanlagen
Bereich 3 Teil VITeilnehmerverhältnis
Teil VIIHaftung, Datenschutz
Teil VIIISonstige Vorschriften
Bereich 4 Anhang 1Begriffsbestimmungen
Anhang 2Übergangsvorschriften
Anhang 3Erklärung des Grundstückeigentümers, Gegenerklärung der Deutschen Bundespost
Anhang 4Nicht in den Teilen III bis V enthaltene Telekommunikationsdienstleistungen und Gebühren
Anhang 5Ortsnetzbereichen auf Inseln der Nord- und Ostsee zugeordnete Entfernungsmeßpunkte auf dem Festland

Geschichte

Im Bundesgesetzblatt vom 5. November 1986 erfolgte die Veröffentlichung der zukünftigen Telekommunikationsordnung, die zunächst als „Verordnung über die Bedingungen und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Fernmeldewesen (Telekommunikationsordnung – TKO)“ betitelt war.[3] Am 16. Juli 1987 wurde eine Neufassung bekannt gemacht.[4] In Kraft getreten ist die Telekommunikationsordnung am 1. Januar 1988. Sie ersetzte die bis dahin geltenden Einzelverordnungen (§462 TKO):

  • Fernmeldeordnung (FO)
  • Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (VFsDx)
  • Verordnung über das öffentliche Direktrufnetz für die Übertragung digitaler Nachrichten (DirRufV)
  • Telegrammordnung (TO)

Während der Gültigkeitsdauer der Fernmeldeordnung erfolgten 31 Änderungen. Am 1. August 1996 wurde die TKO durch das Telekommunikationsgesetz (TKO) ersetzt.[5]

Literatur

  • Unterrichtsblätter der Deutschen Bundespost, Ausgabe B Fernmeldewesen: Die neue Telekommunikationsordnung. 39. Jahrgang, 10. Dezember 1986.
  • Unterrichtsblätter Fernmeldewesen: Neue Begriffe und Grundsatzdefinitionen in der Telekommunikationsordnung. 41. Jahrgang, 10. April 1988.

Einzelnachweise

  1. Bundesgesetzblatt vom 14. Mai 1971 Bekanntmachung der Fernmeldeordnung
  2. Unterrichtsblätter der Deutschen Bundespost: Die neue Telekommunikationsordnung. 10. Dezember 1986, S. 522.
  3. Bundesgesetzblatt vom 5. November 1986 Verordnung über die Bedingungen und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Fernmeldewesen (Telekommunikationsordnung – TKO)
  4. Bundesgesetzblatt vom 16. Mai 1971 Bekanntmachung der Fernmeldeordnung
  5. Bundesgesetzblatt vom 25. Juli 1996 Telekommunikationsgesetzt (TKG)
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