Technischer Assistent

Technischer Assistent ist in Deutschland Teil von Berufsbezeichnungen. Der Beruf des staatlich geprüften Technischen Assistenten kann als Ausbildungsberuf an entsprechenden Berufsfachschulen oder als klassische betriebliche Ausbildung im dualen System erlernt werden. Technische Assistenten arbeiten in Apotheken (PTA), medizinischen (MTA), chemischen (CTA, ATA), physikaltischen (PhyTA), biologischen (BTA, ATA) und fototechnischen (FTA/META) Laboren, in der Lebensmittelindustrie (CTA, ATA) und allgemein in der Forschung und Entwicklung von neuen Verfahrenstechniken.

Die schulische Ausbildung dauert zwei oder drei Jahre. Schulische Assistentenausbildungen können mit dem Erwerb der Fachhochschulreife (Fachabitur) gekoppelt werden und dauern dann drei Jahre. Eine Kopplung mit der allgemeinen Hochschulreife ist ebenfalls möglich. Die Ausbildungsdauer verlängert sich in den meisten Bundesländern dann auf vier Jahre. Sie bilden Kenntnisse für ein Studium.

Die Ausbildungen zu medizinisch-technischen und pharmazeutisch-technischen Assistent sind per Bundesrecht, alle anderen landesrechtlich geregelt. Auch bei den beiden bundeseinheitlichen Berufsbildern wurden teilweise Ergänzungen durch Landesrecht vorgenommen.

Technische Assistenten werden für die verschiedensten wissenschaftlichen Bereiche ausgebildet:

ehemalige Assistenzberufe:

Die Berufe operationstechnischer und chirurgisch-technischer Assistent sind staatlich nicht anerkannt.

 Siehe auch

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