Technische Hilfe auf Verkehrswegen

Technische Hilfe a​uf Verkehrswegen (THV) w​ird zu Zeiten h​ohen Verkehrsaufkommens (Ferienbeginn/ende, l​ange Wochenenden, Feiertage) i​n einigen Bundesländern w​ie z. B. Baden-Württemberg, Bayern o​der Sachsen d​urch Ortsverbände d​es Technischen Hilfswerkes (THW) a​uf den Autobahnen geleistet. Die Technische Hilfeleistung erfolgt aufgrund v​on Anforderungen d​urch Autobahnmeistereien o​der Autobahnpolizeidienststellen. Die eingesetzten Helfer werden besonders für d​ie Aufgaben a​uf hochfrequentierten Fahrbahnen geschult.

Einsatzfahrzeug (Heros Kitzingen 71/56)

Einsatzmittel

Für d​en THV-Dienst werden speziell für d​iese Aufgabe zusätzlich ausgestattete Einsatzfahrzeuge genutzt. Außer m​it hydraulischem Rettungsgerät (Spreizer/Schere) s​ind die Fahrzeuge m​it Zubehör i​n größerem Umfang z​ur Verkehrssicherung (Pylonen, Blitzer, Schilder, Verkehrsleitanlagen a​n Fahrzeugen) s​owie mit Sanitätstaschen, Ölbindemittel, Werkzeuge, Besen u​nd Schaufeln usw. ausgerüstet. Außerdem kommen Notebooks m​it aktueller Gefahrgutsoftware u​nd Rettungsleitfäden d​er PKW-Hersteller z​um Einsatz.

Einsatzaufgaben

Folgende 4 Grundaufgaben s​ind dabei d​urch das THW z​u erfüllen:

Maßnahmen zur Wiederherstellung des Verkehrsflusses, Beseitigung von Verkehrsstörungen

  • Beseitigung von Verkehrshindernissen und Fahrzeugbergung
  • Behebung geringfügiger Pannen an Kfz
  • Räumen der Verkehrsfläche von Unfalltrümmern und Fegen der Fahrbahn
  • Mitwirkung an Ölschadenbekämpfungsmaßnahmen
  • Frei- bzw. Abschleppen liegen gebliebener Kfz, insbesondere LKW, bei winterlichen Witterungseinbrüchen

Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden aufgrund von Unfällen u. a. Verkehrsstörungen

  • Stauwarnung und Stauabsicherung
  • Fahrbahnsperrungen und Verkehrslenkung auf Weisung der Polizei
  • Ausleuchten von Unfall- oder Gefahrenstellen
  • Allgemeine Sicherungs- und Ordnungsdienste im Auftrag der zuständigen Stellen
  • Lotsung von Räum- und Streudiensten
  • Unterstützung von Polizei und Staatsanwaltschaft bei Aufklärungsmaßnahmen
  • Versorgungsmaßnahmen für Verkehrsteilnehmer bei langen Stauzeiten, insbesondere bei extremer Witterung
  • Beseitigung von Hindernissen auch abseits von Verkehrswegen (z. B. Sturm- und Schneebruch oder Bergung abseits gekommener Kfz)

Rettung von Menschen und Tieren und Bergung von Sachwerten aus Gefahrenlagen im Straßenverkehr

  • Retten von verletzten bzw. eingeschlossenen Personen aus Verkehrsmitteln
  • Leistung Erster Hilfe
  • Retten und Sicherstellen von Tieren
  • Bergen, Sicherstellen und ggf. Abtransport von Sachwerten bzw. Gütern nach Anweisung
  • Beseitigung bzw. Eindämmung akuter Gefahren
  • Eilige Transporte zu und von Schadenstellen auch unter erschwerten Bedingungen
  • Suche nach vermissten Personen (z. B. nach einer akuten Belastungsreaktion)

Maßnahmen zur Unterstützung Dritter bei der Ausübung derer Aufgaben

  • Bereitstellung von Hilfskräften mit technischer Ausstattung zur Unterstützung zuständiger Behörden und Organisationen
  • Bereitstellung von Transportfahrzeugen und ggf. Zwischenlagerraum oder Unterkunft
  • Versorgungsmaßnahmen/Logistikmaßnahmen für eingesetzte Kräfte, auch anderer Organisationen (Verpflegung, Betriebsstoff, Durchführung von Pflege und Wartung an eingesetzten Geräten und Fahrzeugen etc.)
  • Stauabsicherung / Stauwarnung
  • Bergen / Abtransport von Ladung
  • Stellen von Lotsenfahrzeugen mit Blaulicht zur Begleitung von Winterdienstfahrzeugen der Straßenbauverwaltung
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