Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen

Der TV-H – Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen ist ein ausschließlich im Land Hessen gültiger Tarifvertrag, der inhaltlich weitgehend mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) übereinstimmt. Er hat den bis dahin in Hessen noch geltenden Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) zum 1. Januar 2010 abgelöst.

Basisdaten
Titel:Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
des Landes Hessen
Abkürzung:TV-H
Unterzeichnung:1. September 2009
Inkrafttreten:1. Januar 2010
Letzte Änderung
durch: 1)
31. Januar 2012
Inkrafttreten
der letzten Änderung: 1)
1. April 2012
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung!

Eine wesentliche Abweichung gegenüber d​em TV-L findet s​ich in §23a, d​er eine Kinderzulage regelt, d​ie es z​war in d​en zuvor für d​en öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen BAT, MTArb u​nd BMT-G bereits gab, d​ie aber keinen Eingang i​n die Nachfolgeverträge TVöD u​nd TV-L gefunden haben. Der TV-H stellt insofern e​ine Ausnahme u​nter den aktuell i​m öffentlichen Dienst i​n Deutschland geltenden Tarifverträgen dar.

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